Drucksache - DS/1613/V  

 
 
Betreff: Folgen der Vorkaufsrechtsausübung des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg zu Gunsten eines privaten Dritten beim Objekt Eisenbahnstraße 2-3/ Muskauer Str. 10
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
26.02.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt, dass das Dachgeschoss des Hauses Eisenbahnstraße 2-3/ Muskauer Str. 10 vom Eigentümer, der das Haus als vom Bezirksamt begünstigter privater Dritter im Rahmen des bezirklichen Vorkaufrechts erworben hat, ausgebaut wird, ohne dass die Mieter*innen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist darüber informiert wurden und ihnen Umsetzwohnungen angeboten worden sind?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt das Urteil des Amtsgerichts in dieser Sache aus der letzten Woche?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt, dass der Eigentümer vor Gericht ausgesagt hat, von Bezirksstadtrat Florian Schmidt zum Kauf der Immobilie genötigt worden zu sein?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1 bis 3: Es liegt für die Eisenbahnstraße 2 - 3 eine Baugenehmigung vor vom 14.06.2019r Sanierung und Dachgeschossausbau. Zu den übrigen Fragen kann das Bezirksamt keine Bewertung abgeben, da sich die Anfragen auf das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter beziehen. Das von der Behörde durchzusetzende öffentliche Recht ist dadurch nicht berührt.

Dem Bezirksamt sind die genannten Vorgänge bisher auch nicht zur Kenntnis gebracht worden. Offizielle Unterlagen aus diesem zivilrechtlichen Gerichtsverfahren und die hier paraphrasierten Aussagen sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Ein Urteil geht in einem Zivilprozess grundsätzlich nur den gegnerischen Parteien zu und wird nicht vom Gericht veröffentlicht. Deshalb kann das Bezirksamt dieses angebliche Urteil und die angebliche Aussage einer Partei nicht bewerten.

Laut Mitteilung der Eigentümerin auf Nachfrage des Bezirksamtes ist die genannte Behauptung jedoch nicht von dieser aufgestellt worden. Sie seien vom Bezirksstadtrat Schmidt zum, Zitat:zum Kauf der Immobilie genötigt worden“. Dieses Zitat seitotaler Blödsinn“. Außerdem ist lt. Eigentümerin kein Urteil ergangen, sondern ein gütlicher Vergleich zwischen Eigentümern und einer Mieterin geschlossen worden.

 

Herr Amiri: Da das Bezirksamt ja den Vorkauf zugunsten dieses begünstigten Dritten vorgenommen hat, um die Mieter zu schützen, würde mich interessieren, ob sich der Baustadtrat und das Bezirksamt in der Verantwortung sieht, was sozusagen das weitere Verhältnis zwischen Käufer und den Mietern in dem Haus angeht?

 

zu Nachfrage 1: Also was Zuständigkeiten betrifft, da müsste uns …, müsste man das bewerten, wenn man eine konkrete Sache vorgelegt bekommt von einer der Parteien, ob man dann zuständigkeitshalber da irgendwie was machen kann.

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten können wir natürlich nicht offiziell vermitteln. Wir haben aber, wie wir es auch schon bei der WBM getan haben, wo es Probleme gab nach Vorkaufsfällen, z.B. wenn es darum ging, dass Gewerbemieter bestimmte Mieten zahlen sollten oder nicht oder auch bei freiwilligen Mieterhöhungen, da haben wir dann schon uns vermittelnd eingeschaltet, wenn wir darum gebeten wurden von Mietern. Das würde ich hier auch tun und kann Ihnen dann auch darüber gerne noch mal berichten.

 

Frau Schmidt: Ja, wird das Dachgeschoss denn zur Eigennutzung ausgebaut? Und die weitere Frage ist, ob die Renovierung des Hauses hier vom Bauamt begleitet wird, denn dieses Haus ist in einem derartigen Zustand, die Elektrik ist von Catwiesel und da gibt es noch Außentoiletten.

 

zu Nachfrage 2: Bauordnungsrechtlich begleiten wir Vorgänge, selbstverständlich. Und was die Selbstnutzung betrifft, müssten Sie hier die Eigentümer dann selber fragen.

 

Herr Dahl: Sie hatten ja eben gerade Bezug auf die DIESE eG gesagt, dass die sich ja verpflichtet hatten, keine baulichen Änderungen bei den Objekten vorzunehmen, für die das Vorkaufsrecht für sie ausgeübt wurde. War das denn hier anders?

 

zu Nachfrage 3: Ich habe mich nicht auf die DIESE eG bezogen, aber kein Problem, auf die Ostseeplatzgenossenschaft. Ja, es ist Ihnen verziehen. Und ansonsten, ich meine mich erinnern zu können, dass eine ganz normale Abwendungsvereinbarung …, Verpflichtungserklärung dort unterschrieben wurde, verstehe aber auch nicht so ganz die Frage, weil ein Dachgeschossausbau ist davon ja an sich unbenommen, auch bei den Abwendungsvereinbarungen, die zu den Regularien zählen, die Sie ja auch hier beschlossen haben vor einiger Zeit.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin