Drucksache - DS/1611/V  

 
 
Betreff: Übernahme von Beiträgen für Mietberatung / Mieter*innenvereine durch das Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Lupper, Hannah SophieLupper, Hannah Sophie
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
26.02.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Informiert das Sozialamt Kund*innen, dass Leistungsempfänger*innen eine Kostenübernahme für die Mitgliedschaft in einer Mietorganisation zusteht?
     
  2. Wie erfolgt das Procedere zur Kostenübernahme nach Antragsstellung durch Leistungsberechtigte?
     
  3. Müssen Leistungsempfänger*innen grundsätzlich eine Einwilligung zur Weitergabe von Daten direkt an das Sozialamt unterzeichnen? (Derselbe Vorgang ist bei nicht-leistungsempfangenden Kund*innen freiwillig)

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                

Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Informiert das Sozialamt Kund*innen, dass Leistungsempfänger*innen eine Kostenübernahme für die Mitgliedschaft in einer Mietorganisation zusteht?
     

Wenn aus dem Sachverhalt erkenntlich ist bzw. die Leistungsberechtigten darauf hinweisen, dass ein konkreter mietrechtlicher Beratungsbedarf besteht, werden sie sowohl über die gleichberechtigten Möglichkeiten der kostenlosen Mieterberatung als auch über Kostenübernahme für eine Mitgliedschaft in einer Mieterorganisation informiert.

 

 

  1. Wie erfolgt das Procedere zur Kostenübernahme nach Antragsstellung durch Leistungsberechtigte?
     

Bei Vorliegen des sozialhilferechtlichen Anspruchs und eines konkreten Beratungsbedarfs erteilt die zuständige Sachbearbeitung ihre schriftliche Zustimmung zur Kostenübernahme für eine Mitgliedschaft. Die Kostenübernahmebescheinigung kann innerhalb von zwei Kalendermonaten bei einer lokalen Mieterorganisation eingelöst werden. In Eilfällen kann die Zustimmung im Voraus durch die zuständige Sachbearbeitung mündlich (z. B. telefonisch, mit Telefonvermerk für die Akte) erteilt und im Anschluss schriftlich bestätigt werden.

Die Mitgliedschaft in einer Mieterorganisation endet automatisch nach 24 Monaten. Konnte das Anliegen der leistungsberechtigten Person in diesem Zeitraum nicht abschließend bearbeitet werden, kann einer Verlängerung der Mitgliedschaft um weitere 12 Monate nach Beantragung schriftlich zugestimmt werden. Einer Verlängerung kann auch zugestimmt werden, wenn zwischenzeitlich die Voraussetzungen aufgrund eines weiteren Sachverhaltes erneut erfüllt sind.

Die Rechnung der Mieterorganisation wird direkt an den die Kostenübernahme ausstellenden Leistungsträger gegeben und ist zeitnah durch den zuständigen Leistungsträger zu begleichen. Voraussetzung für die Übernahme der Mitgliedsbeiträge einschließlich Rechtsschutz und etwaiger Aufnahmegebühren ist die zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und der jeweiligen Mieterorganisation geschlossene Kooperationsvereinbarung.


Sollte bereits eine Mitgliedschaft in der Mieterorganisation bestehen und ein mietrechtlicher Beratungsbedarf bestehen, ist der Mitgliedsbeitrag direkt an den Leistungsberechtigten zu erstatten.

 

 

  1. Müssen Leistungsempfänger*innen grundsätzlich eine Einwilligung zur Weitergabe von Daten direkt an das Sozialamt unterzeichnen? (Derselbe Vorgang ist bei nichtleistungsempfangenden Kund*innen freiwillig)

 

Ja, mit Ihrer Unterschrift erklären sich die Leistungsberechtigten damit einverstanden, dass bestimmte Daten durch die Mieterorganisation erhoben und anonymisiert zur Auswertung an das Land Berlin weitergegeben werden.

 

Das Land Berlin erhält keinerlei Informationen über ihren konkreten Einzelfall. Das Land Berlin muss allerdings wissen, welche Probleme mit Vermietern bestehen, welche Kosten durch die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen entstehen und welche Einsparungen sich ergeben, falls sich bei Beratungen herausstellt, dass Vermieter zu viel gefordert haben. Bei der Übernahme der Beiträge für einen Mieterverein handelt es sich um eine „freiwillige“ Leistung des Sozialhilfeträgers Land Berlin. Insofern muss evaluiert werden, welche Wirksamkeit diese Leistung erzielt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin