Drucksache - DS/1611/V
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Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Wenn aus dem Sachverhalt erkenntlich ist bzw. die Leistungsberechtigten darauf hinweisen, dass ein konkreter mietrechtlicher Beratungsbedarf besteht, werden sie sowohl über die gleichberechtigten Möglichkeiten der kostenlosen Mieterberatung als auch über Kostenübernahme für eine Mitgliedschaft in einer Mieterorganisation informiert.
Bei Vorliegen des sozialhilferechtlichen Anspruchs und eines konkreten Beratungsbedarfs erteilt die zuständige Sachbearbeitung ihre schriftliche Zustimmung zur Kostenübernahme für eine Mitgliedschaft. Die Kostenübernahmebescheinigung kann innerhalb von zwei Kalendermonaten bei einer lokalen Mieterorganisation eingelöst werden. In Eilfällen kann die Zustimmung im Voraus durch die zuständige Sachbearbeitung mündlich (z. B. telefonisch, mit Telefonvermerk für die Akte) erteilt und im Anschluss schriftlich bestätigt werden. Die Mitgliedschaft in einer Mieterorganisation endet automatisch nach 24 Monaten. Konnte das Anliegen der leistungsberechtigten Person in diesem Zeitraum nicht abschließend bearbeitet werden, kann einer Verlängerung der Mitgliedschaft um weitere 12 Monate nach Beantragung schriftlich zugestimmt werden. Einer Verlängerung kann auch zugestimmt werden, wenn zwischenzeitlich die Voraussetzungen aufgrund eines weiteren Sachverhaltes erneut erfüllt sind. Die Rechnung der Mieterorganisation wird direkt an den die Kostenübernahme ausstellenden Leistungsträger gegeben und ist zeitnah durch den zuständigen Leistungsträger zu begleichen. Voraussetzung für die Übernahme der Mitgliedsbeiträge einschließlich Rechtsschutz und etwaiger Aufnahmegebühren ist die zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und der jeweiligen Mieterorganisation geschlossene Kooperationsvereinbarung.
Ja, mit Ihrer Unterschrift erklären sich die Leistungsberechtigten damit einverstanden, dass bestimmte Daten durch die Mieterorganisation erhoben und anonymisiert zur Auswertung an das Land Berlin weitergegeben werden.
Das Land Berlin erhält keinerlei Informationen über ihren konkreten Einzelfall. Das Land Berlin muss allerdings wissen, welche Probleme mit Vermietern bestehen, welche Kosten durch die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen entstehen und welche Einsparungen sich ergeben, falls sich bei Beratungen herausstellt, dass Vermieter zu viel gefordert haben. Bei der Übernahme der Beiträge für einen Mieterverein handelt es sich um eine „freiwillige“ Leistung des Sozialhilfeträgers Land Berlin. Insofern muss evaluiert werden, welche Wirksamkeit diese Leistung erzielt.
Mit freundlichen Grüßen,
Knut Mildner- Spindler
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