Drucksache - DS/1593/V  

 
 
Betreff: Dachgeschossausbau für die Rigaer 101?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MarleneHeihsel, Marlene
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
26.02.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Gibt es zum Haus in der der Rigaer Straße 101 Genehmigungsanträge zum Ausbau des Dachgeschosses, zur Errichtung von Balkonen sowie eines Aufzuges?

 

  1. Wenn ja, wann wurden diese Anträge gestellt?

 

  1. Wenn ja, wie ist der Genehmigungsstand dieser Anträge?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Ja, es gibt einen Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung von Balkonen und Außenaufzug.

 

zu Frage 2: Der Bauantrag wurde im August 2016 gestellt und im Januar 2017 bauaufsichtlich genehmigt. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung dieser Baugenehmigung im Dezember 2019 vom selben Bauherren gestellt wie 2016.

 

zu Frage 3: Der Antrag auf Verlängerung befindet sich zurzeit in der Prüfung und ist noch nicht abgeschlossen.

 

Frau Jaath: Vielen Dank, Herr Schmidt. Frau Heihsel bitte.

 

Frau Heihsel: Ist die Rigaer Straße 101 nicht das Haus, was per Vorkaufsrecht von der Ostseeplatzgenossenschaft gekauft wurde und wieso ist das dann der …, ist das dann ein anderer Eigentümer? Das verstehe ich nicht ganz.

 

zu Nachfrage 1: Also Baugenehmigungen können auch von, immer von dem verlängert werden, der sie gestellt hat. Hier ist es tatsächlich kurios, aber ich gehe davon aus, dass das der - muss ich noch mal nachschauen - der Eigentümer ist, der der Verkäufer war in diesem Vorkaufsprozedere und der war ja im Dezember auch noch quasi Eigentümer. Die grundbuchliche Übertragung an die Ostseeplatz ist dann erfolgt im Dezember und zwischenzeitlich wurde das Vorkaufsrecht ja auch mal aufgehoben. Also wirnnen das sicherlich noch mal ganz genau analysieren. Ich vermute es aber, dass es eben der Eigentümer war, der sich ja immer noch nicht sicher war, wie das Ganze vonstattengeht und es ist ja immer auch eine Frage der Werthaltigkeit, ob so ein Bauantrag fortgesetzt wird oder verlängert wird.

 

Herr Amiri: Meine Frage geht dahingehend, da der Baustadtrat ja so hervorragende Kontakte zu dem sozusagen begünstigten Dritten, der diesen Kauf dann vorgenommen hat, hatrde mich interessieren, ob er beantworten kann, ob die Neueigentümer, wenn es dazu kommt und das bestätigen würde, diese Möglichkeiten, die die Bauanträge bieten, auch nutzen würden?

 

zu Nachfrage 2: Also es gab dazu keinen Austausch zwischen mir und der Ostseeplatzgenossenschaft. Ich weiß nicht, ob ich da weiter darüber spekulieren sollte.

 

Herr Vollmert: Ist es nicht so, dass in Milieuschutzgebieten Aufzugsanbringungen eigentlich nicht zulässig sind und wenn … Hat sich geändert zwischenzeitlich. Nee, das war mein Interesse. Danke, dann weiß ich Bescheid.

 

zu Nachfrage 3: Also es gibt, ich kann das schon beantworten Andreas …, Julian. Also dazu: In Milieuschutzgebieten können wir, sagen wir, miettreibende Modernisierungen regulieren, begrenzen und dazu gehören auch Aufzüge. Aber weder Balkone noch Aufzüge können komplett versagt werden. Anders verhält es sich bei Abwendungsvereinbarungen oder Verpflichtungserklärungen von Dritten. Insofern ist die Frage schon ganz intelligent, weil wir hier eine Verpflichtungsvereinbarung haben mit dem vorkaufsbegünstigten Dritten, der sagt, dass er keine Balkone und Aufzüge anbauen wird.

Jetzt gibt es natürlich die Frage, was wäre, wenn er nur für das Dachgeschoss das machen will. Laut Verpflichtungserklärung kann er auch das eigentlich nicht. Insofern wäre vielleicht, wenn Herr Amiri mir das noch gestattet, die Frage der Wirtschaftlichkeit eines Dachgeschossausbaus ist natürlich ein großes Thema und dann finde ich aber, wenn man jetzt ein Förderprogramm hätte, wo man dann bezahlbaren Wohnraum im Dachgeschoss schaffen könnte, dann wäre die Frage, ob es da jetzt einen Aufzug gibt oder nicht vielleicht nicht so relevant, denn auch im 4. Stock leben ja überall in Berlin ganz viele Menschen in Altbauten ohne Aufzug und ob es da noch ein Stockwerk mehr ist, ist auch nicht so relevant.

 

 
 

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