Drucksache - DS/1570/V  

 
 
Betreff: Gute-Kita-Gesetz im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
29.01.2020 
Nichtöffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Mittel für welche Maßnahmen werden aus dem Gute-Kita-Gesetz 2020 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verwendet?

 

  1. Werden einzelne Einrichtungen (Kitas und/oder Kindertagespflege) besonders gefördert?

 

  1. In welchen Umfang wird die Kindertagespflege profitieren?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin               

Abt. Familie, Personal und Diversity

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie viele Mittel für welche Maßnahmen werden aus dem Gute-Kita-Gesetz 2020 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verwendet?

 

Den Bezirken ist noch nicht bekannt inwieweit die Maßnahmen durch das Land umgesetzt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass die Mittel aus dem Gute Kita Gesetz vorrangig an die Kita-Träger und Einrichtungen direkt weitergeleitet werden.

 

Auf der Berlinseite sind die verabredeten Maßnahmen unter dem Stichwort -Gute Kita Gesetz- veröffentlicht. (https://www.berlin.de/sen/jugend/jugend-und-familienpolitik/familienpolitik/gute-kita-gesetz/

 

Des Weiteren ist zu lesen:  Bildungssenatorin Sandra Scheeres legt den Schwerpunkt für Berlin auf die Fachkräfte und die Stärkung der Kindertagespflege, Zitat: “Deshalb entlasten wir die Leitungen und flankieren den Quereinstieg. Wir stärken Kitas in sozial schwierigen Gebieten, indem wir einen finanziellen Anreiz setzen, dort zu arbeiten. Auch für die Tagesmütter und -väter haben wir deutliche Verbesserungen vereinbart“.

 

 

  1. Werden einzelne Einrichtungen (Kitas und/oder Kindertagespflege) besonders gefördert?

 

Eine einzelne Förderung von Kitas und Kindertagespflegen ist mit der Umsetzung des Gesetzes  nicht vorgesehen.

 

 

  1. In welchen Umfang wird die Kindertagespflege profitieren?

 

Für 2020 ist eine deutlich höhere Vergütung mit einer neuen Vergütungsstruktur geplant. Auch Vor- und Nachbereitungszeiten (mittelbare pädagogische Arbeit) von vier Stunden pro Kind im Monat werden finanziert. Letzteres erfolgt bereits rückwirkend zum 1.1.2019.

 

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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