Drucksache - DS/1539/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, keine Vorkaufsrechte zugunsten der "DIESE eG" auszuüben, bevor die BVV der Ausübung zustimmt.
Begründung:
Aufgrund von Presserecherchen ist bekannt geworden, dass die von Bezirksstadtrat Florian Schmidt beim Vorkaufsrecht bevorzugte Genossenschaft "DIESE eG" ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Verkäufern nicht erfüllen kann. Es entstehen dadurch finanzielle Risiken in Millionenhöhe für den Bezirk und die Wohnungsgenossen. Um weiteren Schaden abzuwenden, ist es erforderlich weitere Vorkaufsrechte zugunsten der Genossenschaft "DIESE eG" nur nach Prüfung und Zustimmung der von der Bevölkerung demokratisch gewählten Bezirksverordnetenversammlung auszuüben.
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