Drucksache - DS/1533/V
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Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStR Herr Schmidt
zu Frage 1: Es handelt sich um die Zwangsvollstreckungsunterwerfung, die im Nachtrag zum Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und der DIESE eG sowie der VKR Werkräume UG beurkundet wurde. Im Rahmen von Grundstücksverträgen ist eine solche Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung ein absolut übliches Verfahren.
zu Frage 2: Es handelt sich hierbei um den Standort Holteistraße 19, 19a.
zu Frage 3: Erst, wenn die DIESE eG entgegen den Erwartungen des Bezirksamts ihre Zahlungsverpflichtung nicht einhalten …, nicht nachkommen sollte, ergeben sich finanzielle Risiken für den Bezirk und das Land aus der gesamtschuldnerischen Haftung nach § 27a Abs. 2 Baugesetzbuch.
Herr Heihsel: Hat denn jemand nach Wissen des Bezirksamts für die Kredite der DIESE eG gebürgt?
zu Nachfrage 1: Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Herr Husein: Ich lese aktuell im Tagesspiegel online, wie der Genossenschaftschef Werner Landwehr mitteilt „Wir sind nach wie vor zuversichtlich, dass wir allen Verpflichtungen mit Unterstützung des Landes Berlin nachkommen können.“, teilt er dem Tagesspiegel mit und verwies zugleich auf die zweiwöchige Frist. Was kann Herr Landwehr damit wohl meinen?
zu Nachfrage 2: Ich erlaube mir etwas und wenn Sie nicht einverstanden sind, kann ich es auch anders machen. In der Großen Anfrage werde ich darauf ausführlich reagieren. Wäre das in Ordnung, auf dieses Thema?
Herr Heihsel: Gibt es Gespräche des Bezirks mit dem Land Berlin, wer denn bei der ggf. eintretenden gesamtschuldnerischen Haftung bezahlen wird - also Bezirk oder das Land?
zu Nachfrage 3: Das Bezirksamt geht davon aus, dass die DIESE eG ihren Verpflichtungen nachkommt außer im Fall Rigaer Straße 101 - das ist meine Antwort. |
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