Drucksache - DS/1516/V  

 
 
Betreff: Lobeckstraße 64 – Beauftragung eines Gutachtens zu möglichen Gefahrenstoffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Amiri, RezaJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
27.11.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Vorberatung
08.01.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) vertagt   
12.02.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.02.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
01.10.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1516/V  
Anlage zur VzK DS/1516/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wir aufgefordert ein Gutachten zu möglichen Gefahrenstoffen in der Bausubstanz der Lobeckstr. 64 in Auftrag zu geben. Darüber hinaus soll das Bezirksamt prüfen, ob ein bis zum Vorliegen des Gutachtens temporäres Aussetzen der Bauarbeiten in der Lobeckstr. 64 rechtlich möglich ist.

 

 

Begründung:

 

Die Deutsche Wohnen (DW) führt seit März 2019 im Haus in der Lobeckstraße 64 Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durch. Von ca. 120 Mietparteien haben 31 ihre Zustimmung zu den Baumaßnahmen verweigert und gründeten eine Mieter*inneninitiative. Die Mieter*innen klagen über Wasserschäden, blockierte Fluchtwege, Ratten, herumliegende Baumaterialien, defekte Hausbeleuchtungen und Heizungen. Vor allem aber sind die Mieter*innen stark verunsichert, da der Verdacht im Raum steht, dass Gefahrenstoffe wie Asbest in der Lobeckstraße 64 verbaut wurden, die durch einen unsachgemäßen Umgang bei den Bauarbeiten, die Gesundheit der Bewohner*innen gefährden könnten.

 

 

BVV 27.11.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

 

 

StadtBW 12.02.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich vom Eigentümer der Lobeckstraße 64 die notwendigen Schadstoffgutachten zu den Baumaßnahmen vorlegen zu lassen.

 

Die BVV ist bis April 2020 über das Ergebnis und die zu treffenden Maßnahmen zu unterrichten.

 

 

BVV 26.02.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich vom Eigentümer der Lobeckstraße 64 die notwendigen Schadstoffgutachten zu den Baumaßnahmen vorlegen zu lassen.

 

Die BVV ist bis April 2020 über das Ergebnis und die zu treffenden Maßnahmen zu unterrichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 01.10.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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