Drucksache - DS/1516/V
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wir aufgefordert ein Gutachten zu möglichen Gefahrenstoffen in der Bausubstanz der Lobeckstr. 64 in Auftrag zu geben. Darüber hinaus soll das Bezirksamt prüfen, ob ein – bis zum Vorliegen des Gutachtens – temporäres Aussetzen der Bauarbeiten in der Lobeckstr. 64 rechtlich möglich ist.
Begründung:
Die Deutsche Wohnen (DW) führt seit März 2019 im Haus in der Lobeckstraße 64 Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durch. Von ca. 120 Mietparteien haben 31 ihre Zustimmung zu den Baumaßnahmen verweigert und gründeten eine Mieter*inneninitiative. Die Mieter*innen klagen über Wasserschäden, blockierte Fluchtwege, Ratten, herumliegende Baumaterialien, defekte Hausbeleuchtungen und Heizungen. Vor allem aber sind die Mieter*innen stark verunsichert, da der Verdacht im Raum steht, dass Gefahrenstoffe wie Asbest in der Lobeckstraße 64 verbaut wurden, die durch einen unsachgemäßen Umgang bei den Bauarbeiten, die Gesundheit der Bewohner*innen gefährden könnten.
BVV 27.11.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
StadtBW 12.02.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich vom Eigentümer der Lobeckstraße 64 die notwendigen Schadstoffgutachten zu den Baumaßnahmen vorlegen zu lassen.
Die BVV ist bis April 2020 über das Ergebnis und die zu treffenden Maßnahmen zu unterrichten.
BVV 26.02.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich vom Eigentümer der Lobeckstraße 64 die notwendigen Schadstoffgutachten zu den Baumaßnahmen vorlegen zu lassen.
Die BVV ist bis April 2020 über das Ergebnis und die zu treffenden Maßnahmen zu unterrichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 01.10.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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