Drucksache - DS/1476/V  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung der V. Wahlperiode der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVorsteherin
Verfasser:Husein, TimurJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:FDP
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.10.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Unterausschuss Geschäftsordnung
16.11.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Unterausschusses Geschäftsordnung (UA GO) vertagt     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1476/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In § 6 Absatz 3 der Geschäftsordnung der V. Wahlperiode der BVV wird folgender Satz 5 angefügt:

 

Die Fristverlängerung darf maximal zwei Wochen seit Ablauf der Frist gem. § 6 Absatz 3 Satz 2 betragen.

 

 

Begründung:

 

Die BVV hat dem Bezirksamt mit der neuen BVV-Geschäftsordnung großgiger Weise erlaubt, die Schriftlichen Anfragen in drei statt bisher zwei Wochen zu beantworten.

 

Leider hat das nicht dazu geführt, dass die Schriftlichen Anfragen pünktlicher beantwortet werden.

 

Im Gegenteil wird jetzt die Möglichkeit der Fristverlängerung zur Beantwortung der Schriftlichen Anfragen durch das Bezirksamt noch häufiger benutzt.

 

Dabei werden auch Fristen von zwei Wochen und mehr „beantragt“.

 

Eine maximale Dauer der Fristverlängerung wird in der BVV-GO nicht genannt.

Es ist zur Kontrolle des Bezirksamts jedoch erforderlich, dass die Beantwortungen der Schriftlichen Anfragen zeitnah erfolgen.

 

In Abwägung der Interessen der Bezirksverordneten und den Interessen des Bezirksamts ist es daher geboten, eine Frist für die Fristverlängerung zu normieren, die maximal zwei Wochen beträgt.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: UA-GO ( Vorstand )

 

 
 

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