Drucksache - DS/1454/V  

 
 
Betreff: Bezirksstadtrat Florian Schmidt hat keinen Respekt vor den demokratischen Beschlüssen und Diskussionen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg - dann muss die BVV ihn wohl dazu erziehen.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUstellv. Vorsteherin
Verfasser:Husein, TimurSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
02.10.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bezirksstadtrat Florian Schmidt wird aufgefordert die Findlinge in der Bergmannstraße unverzüglich zu entfernen und bis zu einer Entscheidung der BVV die Zonen der entfernten Parklets frei zu halten.

 

Weiterhin wird Bezirksstadtrat Florian Schmidt verpflichtet bis Ende des Jahres einen Kurs über das Verhältnis zwischen Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung zu besuchen.

 

 

Begründung:

Bezirksstadtrat Florian Schmidt hat keinen Respekt vor den demokratischen Beschlüssen und Diskussionen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg - dann muss die BVV ihn wohl dazu erziehen.

 

Die BVV hat beschlossen, dass die Parklets in der Bergmannstraße abgebaut werden. Gleichzeitig diskutierte die BVV am Mittwoch in der BVV-Sitzung im Rahmen eines Antrages, ob stattdessen Blumenkübel, Lieferzonen oder Tiny Houses hinkommen. Der Antrag wurde vertagt und wird weiter diskutiert werden.

Aus unserer Sicht ist das mangelnder Respekt vor den Beschlüssen und Diskussionen der BVV.  Dafür hat Bezirksstadtrat Florian Schmidt schon einmal einen Missbilligungsantrag der BVV erhalten. Offensichtlich hat das nichts genützt.

 

Deswegen müssen wir ihn explizit verpflichten, die Findlinge zu entfernen und diese Zonen dann auch frei zu halten.

Da wir Herrn Schmidt trotzdem noch für lernfähig halten, wollen wir, dass er einen Kurs besucht, dass das Verhältnis zwischen Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung zum Inhalt hat (z.B. in der Verwaltungsakademie oder politischen Bildungsorganisationen).

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 
 

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