Drucksache - DS/1440/V  

 
 
Betreff: Mindestlohn und die Begegnungszone Bergmannstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Lupper, Hannah SophieLupper, Hannah Sophie
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
25.09.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Laut Beantwortung der Anfrage SA/324/V hat die aktuell für die Sonderreinigungen in der Bergmannstraße zuständige Reinigungsfirma eine Entlohnung ihrer Mitarbeiter*innen im Rahmen der Regelungen des Allgemeinen Mindestlohngesetzes zugesagt. Trifft es zu, dass diese Personen, da sie im Rahmen eines öffentlichen Auftrags tätig sind, eigentlich mindestens den Landesmindestlohn erhalten müssten?
     
  2. Ist in diesem Fall der (noch höhere) Branchenmindestlohn für das Reinigungsgewerbe einschlägig?
     
  3. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt bisher ergriffen, die Entlohnung der Mitarbeiter*innen dieser Reinigungsfirma zu überprüfen und die Weitergabe dieses Auftrages z.B. an Subunternehmen zu verhindern?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Laut Beantwortung der Anfrage SA/324/V hat die aktuell für die Sonderreinigungen in der Bergmannstraße zuständige Reinigungsfirma eine Entlohnung ihrer Mitarbeiter*innen im Rahmen der Regelungen des Allgemeinen Mindestlohngesetzes zugesagt. Trifft es zu, dass diese Personen, da sie im Rahmen eines öffentlichen Auftrags tätig sind, eigentlich mindestens den Landesmindestlohn erhalten müssten?

 

Ja, das trifft zu.

 

  1. Ist in diesem Fall der (noch höhere) Branchenmindestlohn für das Reinigungsgewerbe einschlägig?

 

Nein, der Branchenmindestlohn für das Reinigungsgewerbe ist nicht einschlägig.

 

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt bisher ergriffen, die Entlohnung der Mitarbeiter*innen dieser Reinigungsfirma zu überprüfen und die Weitergabe dieses Auftrages z.B. an Subunternehmen zu verhindern?

 

Im Rahmen der Auftragsvergabe und der Ausfertigung des Vertrages wurde die Einhaltung des Mindestlohngesetzes seitens der Auftrag nehmenden Firma bestätigt.

 

Zu Subunternehmensverhältnissen ist dort eindeutige ausgeführt: „Wir verpflichten uns außerdem gleiche Bestätigungen von den von mir beauftragten Subunternehmern einzuholen und nur Werk- und Dienstverträge mit diesen einzugehen, die versichern die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes ebenfalls einzuhalten.“

Eine Beauftragung von Subunternehmen kann vergaberechtlich nicht prinzipiell ausgeschlossen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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