Drucksache - DS/1341/V  

 
 
Betreff: Vorkaufsrecht für die Krossener Str. 29/Seumestr. 12
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, JohnDahl, John
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
05.06.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Warum hat das Bezirksamt nicht sein kommunales Vorkaufsrecht für die Liegenschaft Krossener Str. 29/Seumestr. 12 ausgeübt?

 

  1. Wurde eine Abwendungsvereinbarung mit dem Käufer der vorgenannten Liegenschaft abgeschlossen?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Die Ausübung des Vorkaufsrechts an dem o.g. Grundstück wurde nicht geprüft, da das Grundstück nicht in der verwaltungsinternen Liste der Grundstücke in Erhaltungsgebieten aufgeführt war.

 

zu Frage 2 und 3: Wenn der Bezirk die Ausübung des Vorkaufsrechts plant, steht dem Verkäufer gemäß § 27 Baugesetzbuch das Recht zu, dieses abzuwenden, indem er sich zur Einhaltung der Erhaltungsziele verpflichtet. Da die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht geprüft wurde, musste der Käufer diese auch nicht durch Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung abwenden.

Sie alle wissen selbst am besten, wie sehr mich dieser Vorfall ärgert. Die Listen werden nun aufgrund dieses Vorfalls nochmals genauestens geprüft. Und ergänzen möchte ich noch: Wir haben, als wir davon erfahren haben, sofort mit den Mietern eine Versammlung durchgeführt mit der Mieterberatung und das Gespräch dort gesucht und auch ja, den bedauerlichen Vorfall so, wie ich Ihnen den gerade geschildert habe, auch dort geschildert und insofern ja, ist wirklich blöd gelaufen, aber sowas kann auch in der Verwaltung passieren, die am meisten Vorkaufsrechte in Berlin ausübt, wie Sie wissen.

 

Herr Jösting-Schüßler: Ich will noch mal zwei Nachfragen stellen.

Die erste Nachfrage geht in die Richtung: Was sind denn Ihrer Meinung nach die Gründe dafür, dass also auch diese Immobilie nicht in der Liste auftaucht?

Und welche Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus, dass eben da ganz offensichtlich das Haus nicht auf der Liste war?

Und die zweite Frage ist: Haben Sie denn sozusagen mit den Mieterinnen und Mietern über Möglichkeiten gesprochen, die jetzt auf die Ängste der Mieterinnen und Mieter eingehen, die ja nun vorhanden sind? Ich brauche das nicht zu erutern.

 

zu Nachfrage 1 und 2: Also ja, wir haben - wie gesagt - mit den Mietern eine Mieterversammlung durchgeführt und die ASUM hat alle mietrechtlichen und auch sonstigen Themen dort besprochen. Was da genau besprochen wurde, weiß ich jetzt auch nicht mehr.

Entschuldigung: Was war die erste Frage? Stichwort nur.

Schlussfolgerungen, ja, sorry. Ja die Schlussfolgerung habe ich auch gerade dargestellt. Die Liste wird jetzt noch mal überprüft. Mehr fällt mir dazu - ehrlich gesagt - auch nicht ein. Wenn Ihnen noch was einfällt, gerne.

 

Herr Dahl: Ja, in der Tat kann man sich ja wundern, wie sowas in Ihrem politischen Schwerpunktgebiet passieren kann. Man hat ja in der Vergangenheit des Öfteren bemerkt, dass so besonders aktive Mieterschaften, die auch Kontakte pflegen, dann zu anderen politischen Akteuren dann vor allen Dingen viel mehr im Fokus waren und Aufmerksamkeit bekamen und auch das Vorkaufsrecht gezogen wurde. Ich erinnere mich Zossener Straße, da hat Frau Schmidberger via Twitter aufgefordert und Sie haben auch sofort Vollzug vollendet.

Meine Frage daher: Ist es eine ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung, dass Mieter zuvor eine Demutsbekundung gegenüber grünen Funktionären aussprechen müssen, bevor überhaupt ansatzweise das Vorkaufsrecht geprüft wird?

 

zu Nachfrage 3: Ja Herr Dahl, das ist schön, dass Sie hier mal wieder Ihre Ideen präsentieren. Ja, wie soll ich es denn sagen? Es ist so gewesen, wie ich es eben beschrieben habe und die Thesen, die Sie gerade aufgestellt haben, die kann ich nicht nachvollziehen. Ich wundere mich ehrlichgesagt, denn wir haben an verschiedenen Stellen das Vorkaufsrecht ausgeübt, da haben sich Mieter überhaupt nicht gerührt. Heute kam die Nachricht, ein Riesenblock wurde gekauft, also durch das Land Berlin, sind ja immer Wohnungsbaugesellschaften auch beteiligt. Die wussten quasi sehr wenig schon überhaupt über diesen Fall.

Insofern möchte ich diese These auch wirklich zurückweisen. Milieuschutzgebiet ist für alle Menschen gleich und das Bezirksamt aktiviert auch alle user gleich und wenn es so ist, dass Mieter protestieren, dann hatte ich eigentlich gedacht - und so ist es auch bei Parteikollegen von Ihnen - dass Sie das auch gut finden, weil hier insgesamt in der Stadt die Mieter eben zeigen, dass es ihnen wichtig ist und wenn Mieter von einem Haus protestieren, dort sehr aktiv sind, dann nützt das auch anderen Häusern, weil insgesamt das Instrument Vorkaufsrecht eben dadurch gestärkt wird in der politischen Landschaft. Ich würde sie da eigentlich unterstützen.

 

Herr Forck: Ich frage Sie noch mal erweiternd zu der Liste, wo ja nun dieses Haus drauf fehlte. Bei der Untersuchung, die jetzt vorgenommen wird, sind dabei weitere Grundstücke aufgefallen, die dort nicht mit drauf stehen? Und wenn ja, … nee, mehr darf ich ja nicht fragen. Sind da welche aufgefallen und gab es da im Zweifelsfall Vorkaufsrechtsfälle?

 

zu Nachfrage 4: Wie ich Ihnen sagte, wird gerade diese Liste aktualisiert und noch mal überprüft. Ich habe also noch keine Ergebnisse.

 

Herr Müller: Meine Frage ist: Welche tatsächlichen Mieterhöhungsverlangen gab es denn durch den neuen Eigentümer inzwischen schon bis heute?

 

zu Nachfrage 5: Darüber haben wir keine Kenntnis.

 

Herr Amiri: Meine Frage lautet: Wann wurde der zusndige Ausschuss für StadtBauW über dieses Malheur oder über diesen Fehler informiert und wenn nicht, warum nicht?

 

zu Nachfrage 6: Wir haben die Mieter über diesen Fall informiert und das erschien uns erst einmal angemessen.

 

Herr Vollmert: Aufbauend auf die Frage von dem Kollegen Amiri: Welche Informationsrechteumen Sie eigentlich den Ausschüssen ein?

 

zu Nachfrage 7: Ja, Sie können über alle Dinge fragen und ich antworte dann auch immer, aber es gibt halt manchmal auch Dinge, die man, wo man der Meinung ist, dass das jetzt angemessen ist, das so zu tun, wie ich es eben getan habe, da kann man drüber streiten, aber ich sage mal, ihre Rechte sind damit erst mal nicht beschnitten.

 

Frau Jösting: Dann schließe ich da direkt an: Ist denn dem Bezirksamt bekannt, dass es nicht nur ein Recht der Verordneten auf Fragestellung gibt, sondern eine Pflicht des Bezirksamts auf Information?

 

BezBmin Frau Herrmann: Sie fragt das Bezirksamt in der Gänze und ich möchte das gerne beantworten. Dem Bezirksamt ist es bekannt.

 
 

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