Drucksache - DS/1324/V
Ich frage das Bezirksamt:
Begründung / Kontextualisierung
Abt. Bauen, Planen und Facility ManagementBezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Zu welchem Ergebnis kam die im Frühjahr 2016 durch das Stadtentwicklungsamt beauftragte Untersuchung des Ortsteils Berlin-Friedrichshain auf mögliche weitere schutzwürdige Gebiete nach §172 BauGB (bezogen auf die VzK zur Drucksache DS/1906/IV und die darin genannten Gebiete)?
Die Untersuchung des Ortsteils Friedrichshain auf schutzwürdige Gebiete gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erlass sozialer Erhaltungsverordnungen) kommt, bezogen auf die in der o.g. Drucksache genannten Gebiete, zu folgendem Ergebnis:
2. Wie begründeten die an der Untersuchung beteiligten Gutachter*innen ihre Empfehlung, dass ehemalige Sanierungsgebiet Warschauer Straße nicht unter Milieuschutz stellen zu müssen?
Die Untersuchung erfolgte planungsraumbezogen. Das ehemalige Sanierungsgebiet Warschauer Straße erstreckt sich auf die Planungsräume Weberwiese, Boxhagener Platz und Traveplatz. Für den Planungsraum Weberwiese wurde der Erlass der bereits in Aufstellung befindlichen Erhaltungsverordnung empfohlen – mittlerweile ist diese erlassen. Für den Rest des Planungsraums wurde eine regelmäßige bestandsbezogene, kleinräumige Überprüfung empfohlen. Für die Planungsräume Traveplatz und Boxhagener Platz wurde die vertiefende Untersuchung außerhalb des bestehenden Erhaltungsgebiets Boxhagener Platz empfohlen.
3. Wann erfolgte, wie in Drucksache DS/1219/V angekündigt, die Ausschreibung für die turnusgemäßige Untersuchung des Milieuschutzgebietes Boxhagener Platz und angrenzender Gebiete (ehemalige Sanierungsgebiete Warschauer Straße und Traveplatz/Ostkreuz), die das Aufwertungspotenzial, den Aufwertungsdruck und das Verdrängungspotenzial der genannten Gebiete untersucht und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Die Überprüfung des Fortbestands des Erhaltungsgebietes Boxhagener Platz steht in diesem Jahr an. Mit Ergebnissen ist Anfang 2020 zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
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