Drucksache - DS/1173/V  

 
 
Betreff: Vorbereitung auf Probleme durch Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jokisch, ReneJokisch, René
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:


1. Inwiefern sieht das Bezirksamt aufgrund der absehbaren Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen (zum Beispiel E-Scooter und Elektroboards), die auf Radwegen erlaubt werden sollen, einen Handlungsbedarf zur Einflussnahme auf die Berliner Positionierung im Bundesrat und hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der Zulassung im Bezirk?


2. Welche kurzfristigen Maßnahmen kommen aus Sicht des Bezirksamtes in Betracht, um zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung einer Erhöhung der Unfallgefahr und der Nutzungskonflikte auf Radwegen sowie einer absehbaren ordnungswidrigen Nutzung oder Abstellung von Elektrokleinstfahrzeugen auf Gehwegen entgegenzuwirken?


3. Welcher Klärungsbedarf wird für kurzfristige Lösungen sowie für die langfristige Integration von Elektrokleinstfahrzeugen in die Verkehrsplanung im Bezirk gesehen?
 

Nachfragen:


1. Bestehen zu den Punkten 1 bis 3 bereits Abstimmungs- oder Steuerungsprozesse im Bezirksamt, auf Landesebene oder im Austausch mit anderen Metropolen, insbesondere solchen, die bereits über eigene Erfahrungen verfügen?


2. Existiert ein Zeitplan, bis wann konkrete Maßnahmen definiert werden?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management27.02.2019

Bezirksstadtrat3260

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Inwiefern sieht das Bezirksamt aufgrund der absehbaren Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen (zum Beispiel E-Scooter und Elektroboards), die auf Radwegen erlaubt werden sollen, einen Handlungsbedarf zur Einflussnahme auf die Berliner Positionierung im Bundesrat und hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der Zulassung im Bezirk?

 

Die Länderanhörung zur geplanten Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr erfolgte laut Verkehrslenkung Berlin im November 2018 und wurde vom Land Berlin wahrgenommen. Nach Kenntnisstand des BA wurden die Bezirke hinsichtlich einer Stellungnahme bisher nicht angefragt. Die geplante Verordnung ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

Grundsätzlich sind elektrobetriebene Kleinstfahrzeuge gegenüber dem Fahrzeugverkehr mit Verbrennungsmotor wegen des geringeren Lärms, Feinstaubs und Flächenverbrauchs zu begrüßen.

 

Es ist dabei jedoch zu beachten, dass die Elektrokleinstmobilität nicht zu Lasten des Umweltverbundes stattfinden darf. Elektrokleinstfahrzeuge jeglicher zulässiger Höchstgeschwindigkeit haben auf dem Gehweg nicht zu suchen. Neben den Unfallgefahren zwischen Fußnger*innen, vor allem älteren Menschen, Kindern oder Sehbehinderten und Nutzern von Kleinstfahrzeugen werden die Gehwegflächen in den letzten Jahren zunehmend hart  umkämpfter. Neben den vielen Einbauten wie Stromkästen, Laternenlichtmaste und auch Fahrradbügeln verengen in letzter Zeit abgestellte stationslose Leihfahrräder und -E-Roller den Fußnger*innenraum in unverhältnismäßig großem Umfang.

 

Die Idee, Elektrokleinstfahrzeuge auf den Radwegen und streifen freizugeben ist nur bei ausreichender Radinfrastruktur bzw. ausreichend breiten Radwegen denkbar. Viele vorhandene Radverkehrsanlagen sind schon jetzt an ihrer Kapazitätsgrenze bzw. entsprechen nicht den Mindeststandardanforderungen der heutigen Zeit. Hier wäre der Einzelfall zu prüfen und bei positiven Bescheid der Fahrradweg zusätzlich mit einem Schild „Frei für Elektrokleinstfahrzeuge“ zu kennzeichnen.

 

Wenn also Elektrokleinstfahrzeuge auf öffentlichem Straßenland zugelassen werden sollten, kann das nur im Bereich und auf Kosten des konventionellen Autoverkehrs erfolgen. Die somit neu geschaffenen Flächen für alternative Mobilitätsformen könnten dann ausreichend breit ausgeformt und für die kombinierte Nutzung durch den Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben werden.

Am besten wäre es natürlich, wenn man es schafft, diejenigen zu überzeugen, die bisher mit einem Pkw unterwegs sind auf Elektrokleinstfahrzeuge zu wechseln. Der Autoverkehr würde abnehmen. Vom geringeren Flächenverbrauch der Elektrokleinstfahrzeuge zum Pkw könnten dann alle Verkehrsteilnehmer*innen profitieren.

 

2. Welche kurzfristigen Maßnahmen kommen aus Sicht des Bezirksamtes in Betracht, um zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung einer Erhöhung der Unfallgefahr und der Nutzungskonflikte auf Radwegen sowie einer absehbaren ordnungswidrigen Nutzung oder Abstellung von Elektrokleinstfahrzeugen auf Gehwegen entgegenzuwirken?

 

Da die Verordnung bisher nicht umgesetzt wurde und dem Bezirksamt auch nicht bekannt ist können keine kurzfristigen Maßnahmen hinsichtlich Unfallgefahr, Nutzungskonflikte auf Radwegen und Abstellen von Elektrokleinfahrzeugen auf Gehwegen entwickelt werden.

 

3. Welcher Klärungsbedarf wird für kurzfristige Lösungen sowie für die langfristige Integration von Elektrokleinstfahrzeugen in die Verkehrsplanung im Bezirk gesehen?

 

Erst mit Kenntnis über die geplante Verordnung kann geprüft werden, ob Klärungsbedarfe vorliegen.

 

Nachfragen:

1. Bestehen zu den Punkten 1 bis 3 bereits Abstimmungs- oder Steuerungsprozesse im Bezirksamt, auf Landesebene oder im Austausch mit anderen Metropolen, insbesondere solchen, die bereits über eigene Erfahrungen verfügen?

 

Das Bezirksamt steht in keinem Abstimmungs- oder Steuerungsprozess zu anderen Ebenen.

 

2. Existiert ein Zeitplan, bis wann konkrete Maßnahmen definiert werden?

 

Es gibt bisher keine Planung, konkrete Maßnahmen zu definieren.

 

Freundliche Grüße

 

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin