Drucksache - DS/1135/V  

 
 
Betreff: Fahrradbügel auf Gedenkstätte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Richter, ClaudiaRichter, Claudia
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
30.01.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) (offen)     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wer ist für die Anbringung der Fahrradabstellbügel auf der Gedenkstätte „Frauengefängnis Barnimstraße“ unmittelbar an der Gedenkstele für Rosa Luxemburg verantwortlich, obwohl ausreichend Platz in gebührendem Abstand zur Aufstellung der Bügel vorhanden wäre?
     
  2. Sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit zur zeitnahen Versetzung der Fahrradbügel um die Würde des Gedenkortes zu wahren?

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                                    

Bezirksstadtrat                                  

 

Die Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wer ist für die Anbringung der Fahrradabstellbügel auf der Gedenkstte „Frauengefängnis Barnimstraße“ unmittelbar an der Gedenkstele für Rosa Luxemburg verantwortlich, obwohl ausreichend Platz in gebührendem Abstand zur Aufstellung der Bügel vorhanden wäre?

 

  1. Sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit zur zeitnahen Versetzung der Fahrradbügel um die Würde des Gedenkortes zu wahren?

 

Es war leider innerhalb eines Tages nicht abschließend möglich, die Zuständigkeit für die Anbringung der Fahrradabstellbügel an der genannten Stelle zu klären, so dass ich Ihnen diese Frage hier und heute nicht beantworten kann.

 

Ich werde aber unaufgefordert und unmittelbar nach Klärung der Zuständigkeit eine schriftliche Antwort nachreichen.

 

Freundliche Grüße

 

 

Florian Schmidt

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

Ihre Anfragen beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wer ist für die Anbringung der Fahrradabstellbügel auf der Gedenkstätte „Frauengefängnis Barnimstraße“ unmittelbar an der Gedenkstele für Rosa Luxemburg verantwortlich, obwohl ausreichend Platz in gebührendem Abstand zur Aufstellung der Bügel vorhanden wäre?

 

Das Grundstück, auf dem sich die Fahrradbügel und auch die Gedenkstele für Rosa Luxemburg befinden, gehört zum Fachvermögen des Schul- und Sportamtes. Weder das Schul- und Sportamt noch das Straßen- und Grünflächenamt haben die Anbringung der Fahrradbügel in Auftrag gegeben.

 

  1. Sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit zur zeitnahen Versetzung der Fahrradbügel um die Würde des Gedenkortes zu wahren?

 

Gemeinsam mit dem Straßen- und Grünflächenamt und der Denkmalschutzbehörde wird sich das Schul- und Sportamt bemühen, zeitnah eine Klärung herbeizuführen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

 

 

 
 

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