Drucksache - DS/1121/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Das hängt von der Verkehrs- und Straßensituation jeder einzelnen Strecke bzw. Kreuzung ab. Gibt es ausreichende Fahrbahnbreiten, um geschützte Radstreifen herzustellen. Ein Radstreifen mit Pollern mit einer Mindesthöhe von 90 cm hat mindestens eine Breite von 2,85 m. Geschützte Radstreifen mit flexiblen Protektionselementen wie kleinen Baken (Leitboys) oder Leitschwellen können mit einer Mindestbreite von 2,25 m ausgeführt werden.
Die Einrichtung von geschützten Radstreifen ist dann möglich, wenn: ausreichende Fahrbahnbreiten vorhanden sind, aus verkehrlicher und baulicher Sicht für den Autoverkehr eine Fahrspur zugunsten eines geschützten Radstreifens entfallen kann, eine Lösung für die parkenden Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand gefunden wird (komplettes Parkverbot oder Neuordnung im Straßenraum), die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird (Zugang zu Behindertenparkplätzen) dem Lieferverkehr Haltezonen zur Verfügung gestellt werden, die BSR ungehindert und sicher die Müllabfuhr durchführen kann, ein sicherer Zugang zu Bus- und Straßenbahnhaltestellen gewährleistet ist, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge durch die Protektion nicht behindert werden, etc.
Größere Umbauten können dann notwendig werden, wenn die Voraussetzungen für die Einrichtung eines geschützten Radstreifens (siehe Frage 1) nicht gegeben sind.
Das Bezirksamt hat bisher keine geschützten Radstreifen gebaut und kann daher keine Zeitangaben nennen. Es ist aber davon auszugehen, dass jede Umbaumaßnahme als Einzelfall angesehen werden muss. Ja nach Voraussetzungen sind Abstimmungen hinsichtlich Verkehrssicherheit sowie die Interessen der einzelnen Verkehrsteilnehmer erforderlich.
Nachfragen:
Für die Planung und Abstimmung mit den einzelnen Ämtern und Interessensgruppen ist das Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Straßen zuständig. Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt entweder durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) im übergeordneten Straßennetz oder durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde im Nebennetz. Für die Durchführung bzw. Umsetzung ist wiederum das SGA FB Straßen zuständig.
Auch für eine temporäre Einrichtung eines geschützten Radstreifens müssen Planung und Abstimmungen sowie eine verkehrsrechtliche Anordnung von der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Erfahrungsgemäß nehmen Planung, Abstimmung und Anordnung die meiste Zeit in Anspruch. Die Zeitersparnis durch die Umsetzung eines geschützten Radstreifens mit temporären Baken wäre minimal. Zudem besteht die Gefahr, dass die temporären Baken im hochverdichteten Gebieten wie im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg unbeabsichtigt wie auch beabsichtigt „versetzt“ werden.
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
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