Drucksache - DS/1103/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
Begründung: Mieterinnen und Mieter sollen so früh wie möglich über Verkäufe und ihre Möglichkeiten informiert werden. Die Kontrolle der Einhaltung der Abwendungsvereinbarung ist am Besten durch die Mieterschaft möglich, denn sie bekommen unmittelbar mit, was im Hause vor sich geht. Damit die Kontrolle durchgeführt werden kann, ist es notwendig, den Inhalt der Abwendungsvereinbarung zu kennen.
BVV 30.01.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
StadtBW 03.04.2019 Die Drucksache wird zurückgezogen. |
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