Drucksache - DS/1100/V
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie eine jährliche überkonfessionelle Gedenkfeier für Verstorbene, die im Bezirk gem. § 16 Abs. 3 Bestattungsgesetz ordnungsrechtlich bestattet wurden, initiiert und unterstützt werden kann. Dabei soll das Bezirksamt insbesondere prüfen, wie eine solche Gedenkfeier ethischen und datenschutzrechtlichen Aspekten gerecht werden kann und dementsprechend auszurichten wäre.
Begründung:
Eine ordnungsbehördliche Bestattung (§ 16 Abs. 3 Bestattungsgesetz) erfolgt, wenn keine Angehörigen des/der Verstorbenen vorhanden oder zu ermitteln sind, keine Vorsorge zur Bestattung getroffen wurde und kein/e andere/r für die Bestattung sorgt. Das Bezirksamt übernimmt dabei jedoch nur die absolute Grundausstattung. Kosten für eine Trauerfeier, für Redner und für die Ausschmückung der Halle darf das Bezirksamt nicht übernehmen.
Unser Bezirk sollte einen Weg finden, der Verstorben trotz der anonymen und automatisierten Beisetzung in einer gemeinsamen Trauerfeier noch einmal würdig zu gedenken und so der Trauer auch um diese „einsamen Verstorbenen“ Ausdruck zu verleihen.
Der Bezirk Reinickendorf hat z. B. am 20. Januar 2019 das erste Mal eine überkonfessionelle Gedenkfeier für „einsame Verstorbene“ durchgeführt, die nun jedes Jahr am dritten Sonntag im Januar stattfinden wird.
BVV 30.01.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
SozBüDGes 21.02.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie eine jährliche überkonfessionelle Gedenkfeier für Verstorbene unabhängig von Weltanschauung und Religion, die im Bezirk gem. § 16 Abs. 3 Bestattungsgesetz ordnungsrechtlich bestattet wurden, initiiert und unterstützt werden kann. Dabei soll das Bezirksamt insbesondere prüfen, wie eine solche Gedenkfeier ethischen und datenschutzrechtlichen Aspekten gerecht werden kann und dementsprechend auszurichten wäre.
PHI 26.02.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie eine jährliche Gedenkfeier für Verstorbene unabhängig von Weltanschauung und Religion, die im Bezirk gem. § 16 Abs. 3 Bestattungsgesetz ordnungsrechtlich bestattet wurden, initiiert und unterstützt werden kann. Dabei soll das Bezirksamt insbesondere prüfen, wie eine solche Gedenkfeier ethischen und datenschutzrechtlichen Aspekten gerecht werden kann und dementsprechend auszurichten wäre.
BVV 27.02.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie eine jährliche Gedenkfeier für Verstorbene unabhängig von Weltanschauung und Religion, die im Bezirk gem. § 16 Abs. 3 Bestattungsgesetz ordnungsrechtlich bestattet wurden, initiiert und unterstützt werden kann. Dabei soll das Bezirksamt insbesondere prüfen, wie eine solche Gedenkfeier ethischen und datenschutzrechtlichen Aspekten gerecht werden kann und dementsprechend auszurichten wäre.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnisnahme genommen.
BVV 27.11.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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