Drucksache - DS/1100/V  

 
 
Betreff: Eine Gedenkfeier für Verstorbene ohne Angehörige
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:1. Schulte, Claudia
2. Striebel, Pascal
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
30.01.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit Vorberatung
21.02.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (SozBüDGes)      
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT Beratung ff
26.02.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,Verwaltungsmodernisierung und IT (PHI) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.11.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Gedenkfeier für Verstorbene ohne Angehörige  
Anlage zur VzK DS/1100/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie eine jährliche überkonfessionelle Gedenkfeier für Verstorbene, die im Bezirk gem. § 16 Abs. 3 Bestattungsgesetz ordnungsrechtlich bestattet wurden, initiiert und unterstützt werden kann. Dabei soll das Bezirksamt insbesondere prüfen, wie eine solche Gedenkfeier ethischen und datenschutzrechtlichen Aspekten gerecht werden kann und dementsprechend auszurichten wäre.

 

Begründung:

 

Eine ordnungsbehördliche Bestattung (§ 16 Abs. 3 Bestattungsgesetz) erfolgt, wenn keine Angehörigen des/der Verstorbenen vorhanden oder zu ermitteln sind, keine Vorsorge zur Bestattung getroffen wurde und kein/e andere/r für die Bestattung sorgt. Das Bezirksamt übernimmt dabei jedoch nur die absolute Grundausstattung. Kosten für eine Trauerfeier, für Redner und für die Ausschmückung der Halle darf das Bezirksamt nicht übernehmen.

 

Unser Bezirk sollte einen Weg finden, der Verstorben trotz der anonymen und automatisierten Beisetzung in einer gemeinsamen Trauerfeier noch einmal würdig zu gedenken und so der Trauer auch um diese „einsamen Verstorbenen“ Ausdruck zu verleihen.

 

Der Bezirk Reinickendorf hat z. B. am 20. Januar 2019 das erste Mal eine überkonfessionelle Gedenkfeier für „einsame Verstorbene“ durchgeführt, die nun jedes Jahr am dritten Sonntag im Januar stattfinden wird.

 

 

BVV 30.01.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

  • Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit
  • Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT (federführend)

 

 

SozBüDGes 21.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie eine jährliche überkonfessionelle Gedenkfeier für Verstorbene unabhängig von Weltanschauung und Religion, die im Bezirk gem. § 16 Abs. 3 Bestattungsgesetz ordnungsrechtlich bestattet wurden, initiiert und unterstützt werden kann. Dabei soll das Bezirksamt insbesondere prüfen, wie eine solche Gedenkfeier ethischen und datenschutzrechtlichen Aspekten gerecht werden kann und dementsprechend auszurichten wäre.

 

 

PHI 26.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie eine jährliche Gedenkfeier für Verstorbene unabhängig von Weltanschauung und Religion, die im Bezirk gem. § 16 Abs. 3 Bestattungsgesetz ordnungsrechtlich bestattet wurden, initiiert und unterstützt werden kann. Dabei soll das Bezirksamt insbesondere prüfen, wie eine solche Gedenkfeier ethischen und datenschutzrechtlichen Aspekten gerecht werden kann und dementsprechend auszurichten wäre.

 

 

BVV 27.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie eine jährliche Gedenkfeier für Verstorbene unabhängig von Weltanschauung und Religion, die im Bezirk gem. § 16 Abs. 3 Bestattungsgesetz ordnungsrechtlich bestattet wurden, initiiert und unterstützt werden kann. Dabei soll das Bezirksamt insbesondere prüfen, wie eine solche Gedenkfeier ethischen und datenschutzrechtlichen Aspekten gerecht werden kann und dementsprechend auszurichten wäre.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnisnahme genommen.

 

 

BVV 27.11.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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