Drucksache - DS/1089/V  

 
 
Betreff: Radwegmarkierung Hasenheide/Graefestr.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hochstätter, PeggyHochstätter, Peggy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
12.12.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann wird die im Juni 2018 im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien angesprochene verkehrsgefährdende Verkehrslenkung für RadfahrerInnen endlich beseitigt (Aufbringung von Richtungspfeilen und Piktogrammen) und nicht mehr im Zuständigkeitsstreit der grün geführten Verkehrsverwaltungen verschoben?
     
  2. Wenn das Bezirksamt in der Lage ist, größere Anordnungsmaßnahmen, für die die Verkehrslenkung Berlin zuständig ist bzw. war, wie der Umbau der Kreuzung im Bereich des Kreuzungspunktes Kanaluferstraßen/Lindenstr./Zossener Str. anzuordnen und auch zu beauftragen, warum hat es dann nicht die Kraft zur direkten Gefahrenabwehr Richtungspfeile anzuordnen und deren Ausführung dann auch zu beauftragen?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                                    

Bezirksstadtrat                                  

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wann wird die im Juni 2018 im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien angesprochene verkehrsgefährdende Verkehrslenkung für RadfahrerInnen endlich beseitigt (Aufbringung von Richtungspfeilen und Piktogrammen) und nicht mehr im Zuständigkeitsstreit der grün geführten Verkehrsverwaltungen verschoben?

 

Die Radwegemarkierung ist in dem Bereich nach Arbeiten an der Fernwärmeleitung bereits erneuert worden und entspricht der Anordnung der VLB. Lediglich eine Pfeilmarkierung für den Radverkehr Richtung West hinter der Graefestraße soll im Zusammenhang mit den ebenfalls angeordneten geschützten Radstreifen auf der Südseite der Hasenheide ergänzt werden.

 

  1. Wenn das Bezirksamt in der Lage ist, größere Anordnungsmaßnahmen, für die die Verkehrslenkung Berlin zuständig ist bzw. war, wie der Umbau der Kreuzung im Bereich des Kreuzungspunktes Kanaluferstraßen/Lindenstr./Zossener Str. anzuordnen und auch zu beauftragen, warum hat es dann nicht die Kraft zur direkten Gefahrenabwehr Richtungspfeile anzuordnen und deren Ausführung dann auch zu beauftragen?

 

Für die Anordnung von Richtungspfeilen im übergeordneten Netz ist die VLB zuständig. Die Ausführung für die Markierung des besagten einen Richtungspfeils ist bereits beauftragt.

 

Freundliche Grüße

 

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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