Drucksache - DS/1012/V  

 
 
Betreff: Schuppellius fragt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Nöll, OliverNöll, Oliver
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
17.10.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Sachverhalt: In der Antwort auf die schriftliche Anfrage des Verordneten Timur Husein vom 17. 9. 2018 heißt es, für neun ehemalige Bewohner der Gerhart-Hauptmann-Schule zahle das Bezirksamt zwischen Januar und September 2018 insgesamt 60 000 Euro, obwohl sie in Gebäuden des LAF untergebracht worden seien.

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. An wen wurde das Geld gezahlt?

 

  1. Für welchen Zweck wurde es gezahlt?

 

  1. Handelt es sich um eine Abfindung?

 

  1. Wenn ja, wofür?

 

  1. Wenn nein, worum handelt es sich dann?

 

  1. Wer hat die Zahlung beschlossen?

 

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde sie beschlossen? (Bitte ausführlich und nachvollziehbar begründen!)

 

 

Beantwortung: Herr Mildner-Spindler

 

Ich will die Fragen der großen Anfrage wie folgt beantworten und zugleich vorweg schicken, ich hatte Herrn Schupelius heute Mittag mitgeteilt, dass wir heute Abend darüber reden werden und ihn eingeladen, doch zu uns zu kommen. Das konnte er nicht. Ich glaube, er hat gewusst warum. Ich habe ihm deshalb auf Bitte die Antworten heute Nachmittag schon mitgeteilt. Bin gespannt, wie wir uns dann in einem Kommentar, in einer Kolumne oder wie auch immer wiederfinden werden.

 

zu Frage 1 und 2: Es bezieht sich auf Aussagen, die ich im September auf eine schriftliche Anfrage vom Kollegen Husein getroffen habe. Ich habe mitgeteilt, dass der Bezirk seit Januar für neun ehemalige Bewohner insgesamt nach unseren damaligen Schätzungen, die sind es immer noch, 60.000,00 EUR gezahlt hat. Als erstes wurde gefragt, an wen wurde das Geld gezahlt.

Die Kosten wurden zu gut 90%, werden muss man besser sagen, weil wir haben die Rechnungen noch nicht. Die Kosten werden zu gut 90% an das Land Berlin, an das LAF für die Unterbringung in eine Einrichtung des LAF gezahlt. Der Rest wurde für eine Versorgungsleistung in Anlehnung an das AsylblLG an einige ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schul-Bewohner gezahlt. Von 60.000,00 EUR ca. 53.000,00 EUR bis Ende September für Unterbringungskosten und ca. 6.000,00 EUR / 7.000,00 EUR für Leistungen der Versorgung nach AsylbILG.

 

zu Frage 3: Ist klar mit Nein zu beantworten.

 

zu Frage 4: Entfällt.

 

zu Frage 5: Ich verweise auf 1.

 

zu Frage 6: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat sich Ende vergangenen Jahres dazu verständigt, diese Zahlungen zu tätigen.

 

zu Frage 7: Das habe ich Herrn Husein in der schriftlichen Anfrage auch schon mitgeteilt. Die Unterbringung wohnungslose Menschen erfolgt auf der Grundlage des Zuständigkeitskatalog, Ordnungsaufgaben als Anlage des allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin, ASO, Nr. 19, Sozialwesen, Abs. 1.

Zu den Ordnungsaufgaben der Bezirksämter gehören auf dem Gebiet des Sozialwesens erstens die Ordnungsaufgaben bei Obdachlosigkeit, soweit nicht das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin oder die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung zuständig ist.

 

So und jetzt will ich, weil es ist ja eine große Anfrage, schon noch eine kleine Erklärung und Einschätzung hinterherschicken:

Im Zusammenhang mit der Verständigung darüber, dass wir als Bezirk die Gerichtsentscheidung vom Herbst 2017 wahrnehmen, die dem Bezirk das Recht auf die Herausgabe der Immobilie der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule zusprach, hat sich das Bezirksamt darauf verständigt, die drohende Obdachlosigkeit der verbliebenen Bewohner der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule durch Unterbringung bis zur Klärung ihrer Verhältnisse abzuwenden.

Der Bezirk ist in allen anderen Fällen einer Zwangsräumung über das Sozialamt dazu verpflichtet, eine Unterbringung zu prüfen und zu organisieren. Das haben wir auch in dem Fall getan.

Erklärtes Ziel der Menschen aus der Gerhart-Hauptmann-Schule war nicht die Immobilie der Gerhart-Hauptmann-Schule auf Ewigkeit weiter nutzen zu wollen, sondern erklärtes Ziel war die Klärung ihres Aufenthaltes.

Das Bezirksamt, und da muss man sagen insbesondere unsere Bürgermeisterin, hat in vielen, vielen Gesprächen mit den zuständigen Senatsverwaltungen, mit den Senatorinnen, Senatoren erreicht, dass wir uns zwischen Bezirk und Senat darauf verständigen konnten, dass den Menschen aus der Gerhart-Hauptmann-Schule die Möglichkeit eingeräumt wird, einen Antrag auf Aufnahme in das Prüfverfahren vor der Härtefallkommission stellen zu können.

Menschen, die nicht in Besitz eines Aufenthaltstitels sind, können sich an die Berliner Härtefallkommission wenden und um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Härtefälle gemäß 23a Aufenthaltsgesetz ersuchen.

Damit waren für uns als Bezirksamt die Voraussetzungen gegeben, den Genannten aufgrund drohender Obdachlosigkeit eine ordnungsrechtliche Unterbringung ASOG zuzuweisen bis zu einer Entscheidung über ihren Aufenthalt.

Was haben wir damit erreicht? Wir haben damit erreicht, dass eine Situation, die wir seit Sommer 2014 hatten, im Januar 2018 beendet werden konnte. Eine Situation, wofür wir in der BVV immer wieder nachgefragt worden sind, was das kostet und wie das ausgehen soll und ob es einen Plan dafür gibt, wie das ausgehen soll.

Wir haben erreicht, dass am 11. Januar 2018 die zwölf verbliebenden Bewohner nicht mehr in der Gerhart-Hauptmann-Schule waren und die Gerhart-Hauptmann-Schule ohne Konflikte durch den Bezirk wieder übernommen werden konnte. Wir haben erreicht, dass das Schicksal von zwölf Menschen nur über Prüfung, was die Perspektive betrifft, zugeführt wurde oder eben eine Querung herbeigeführt werden konnte. Wir haben erreicht, dass so ein weiterer Schaden vom Land Berlin abgewendet werden konnte.

Wir sind heute in der Situation, zugegebener Maßen haben wir auch gedacht, dass das Ganze schon im Frühjahr 2018 geklärt sein wird, dass im Spätsommer 2018 wir seitens der Senatsverwaltung für Inneres die Mitteilung bekommen haben, welche Bewohner in die Zuständigkeit von Berlin übernommen werden konnten. Wir konnten vorher schon klären, dass da Menschen drunter waren, um die wir uns hätten überhaupt nicht mehr kümmern müssen und die eine Bleibeperspektive und eine Versorgung in Berlin haben.

Und wir sind letztlich jetzt im Moment bei einer Situation angelangt, wo wir uns noch um zwei kümmern, die noch nicht geklärt sind, die u.a. schwere Krankheitsbilder haben, wo wir auch davon ausgehen, dass es eine Lösung im Interesse dieser Menschen geben wird. Dafür muss sich das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, dafür müssen sich die Parteien, die das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg bilden, nicht rechtfertigen. Das muss man als Erfolg gemeinsamen Handelns bezeichnen. Dankeschön.

 

 
 

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