Drucksache - DS/1010/V  

 
 
Betreff: Keiner hat die Absicht eine Rechnung zu bezahlen bzw. wer kauft eigentlich hier von wem den Bezirk zurück – Jugendfreizeitschiff wird richtungsweisend
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
17.10.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Warum konnte nach Pleiten, Pech und Pannen bei der Veräerung des ehemaligen Jugendfreizeitschiffes weder außergerichtlich noch gerichtlich eine saubere und abschließende Rückabwicklung des Kaufvertrages des Jugendfreizeitschiffes verhandelt werden?
  2. Warum konnte das Bezirksamt den Vergleich vor Gericht nicht unter Vorbehalt einer fristgerechten und reibungslosen Übergabe stellen?
  3. Hat sich im Vorfeld oder während des Prozesses das Bezirksamt bzw. beauftragte Kanzlei bei den Beklagten nach möglichen Hemmnissen, wie zum Beispiel Mietverträgen, erkundigt die eine Übergabe an den rechtmäßigen Eigentümer verhindert?
     
  4. Zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Laufdauer wurde von den Kaufinteressierten Mietverträge für die Nutzung von Teilbereichen des Jugendfreizeitschiffes geschlossen?
  5. nnten sich für die Mieter in Unkenntnis der Rechtsstreitigkeiten des Vermieters mit dem Bezirk eine Nutzung entsprechend der Mietzeit ergeben?
  6. Sollte der Beklagte in Kenntnis der Mietverträge vor Gericht den Sachverhalt verschwiegen haben, ergibt sich daraus für den Bezirk die Möglichkeit, den vor Gericht geschlossenen Kompromiss aufzukündigen bzw. anzufechten und die ursprünglichen Forderungen gegen den Beklagten aufleben zu lassen?
  7. War der Käufer im März 2018 überhaupt berechtigt Mietverträge abzuschließen, da er zu diesem Zeitpunkt mit seiner Vertragserfüllung stark säumig war und das Bezirksamt bereits die Herausgabe des Schiffes forderte?
  8. War der Käufer berechtigt einen Wohnungsmietvertrag abzuschließen, obwohl die Wohnnutzung auf dem Schiff unzulässig ist?
  9. Resultiert aus 7. Und 8. der Umstand, dass der geschlossene Vertrag nichtig ist?
  10. Wenn aus verständlichen Gründen der „Mieter“ seinen Vertrag nicht rausgeben wollte, wann hat das Bezirksamt die entsprechenden Unterlagen beim Vorbesitzer eingefordert, bzw. Strafantrag gegen den ehemaligen Besitzer wegen Betruges gestellt und dessen Unterlagen beschlagnahmen lassen?
  11. Wie ist der im Netz verbreitete Satz des Stadtrats Florian Schmidt „ Das Bezirksamt räumt nicht.“ zu verstehen und wie reiht sich dass in die Aussage der Bezirksbürgermeisterin im gestrigen Haushaltsausschuss ein, dass das Bezirksamt mehrheitlich für eine schnelle Übergabe des Schiffes an den Bezirk eintritt?
  12. Welche Schlüsse zieht das Bezirksamt für zukünftige Überlassung von Objekten an VertreterInnen der von Stadtrat Schmidt viel gelobten „Zivilgesellschaft“ daraus?

 

 

Beantwortung: Herr Hehmke in Vertretung für BezStR Herr Schmidt

 

 

zu Frage 1: Das Bezirksamt verfügt mit dem in dem Räumungsrechtstreit geschlossenen Vergleich gegen die SpreeWOHNEN e.G. in Gründung und die Gründungsmitglieder über einen vollstreckbaren Räumungs- und Herausgabetitel. Dieser Titel ist dem Beklagten inzwischen zugestellt worden.

Im Hinblick auf die angekündigte Frist gemäß freiwillige Rückgabe des Schiffes zum 15.10.2018 hat das Bezirksamt den Titel bisher nicht an die zuständige Gerichtsvollzieherin weitergeleitet, da dazu aufgrund der Freiwilligkeit kein Anlass bestand. Das Bezirksamt wird den Titel jetzt aufgrund der veränderten Situation, sofern das Bezirksamt sich darauf verständigt, weiterleiten.

Das Bezirksamt geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass es sich bei dem am 15.10. offengelegten Mietverhältnis um ein unwirksames Scheinmietverhältnis handelt, das von den Beklagten initiiert wurde, um die ordnungsgemäße beräumte Herausgabe des Schiffes zu vereiteln. Die erfolgte Übergabe von Schlüsseln reicht insoweit nicht aus. Das Bezirksamt wird sich in Kürze verständigen sozusagen, inwiefern der Titel vollstreckt wird oder nicht. Das wird eine Entscheidung des gesamten Bezirksamts sein.

 

zu Frage 2 und 3: Ich muss mich hier orientieren, bei mir sind die Dinger anders geheftet, wenn ich vortrage.

Aus dem gesamten Auftreten der Beklagten ergab sich kein Anhaltspunkt dafür, dass die Beklagten Miet- oder Nutzungsverträge mit Dritten geschlossen haben. Ein Räumungstitel mit dem in Frage 2 genannten Vorbehalt wäre nicht zustande gekommen.

 

zu den Fragen 4 bis 10: Wie bereits bei der Frage 2 ausgeführt, geht das Bezirksamt nach dem bisherigen Kenntnisstand davon aus, dass lediglich unwirksame nichtige Scheinmiet- bzw. Scheinnutzungsverhältnisse von der SpreeWOHNEN e.G. in Gründung abgeschlossen wurden mit dem Ziel, den Herausgabeanspruch nachträglich zu erschweren. Nach dem Kaufvertrag war SpreeWOHNEN nicht berechtigt, Verträge mit Dritten über eine Nutzung des Schiffes zu schließen.

Wie bereits ausgeführt, wurde dem Bezirksamt lediglich ein Schlüsselbund überreicht, aber keine weiteren Unterlagen.

Die weitergestellten Fragen lassen sich zurzeit noch nicht beantworten. Das Bezirksamt ist aufgrund der seit dem 15.10.2018 veränderten Lage dabei, den Sachverhalt weiter aufzuklären, rechtlich zu bewerten, um die notwendigen Schritte zu ergreifen.

 

zu Frage 11 und 12: Habe ich bereits ausgeführt, dass das Bezirksamt zeitnah hierzu eine Entscheidung in Abwägung dessen, was ich Ihnen vorgetragen habe, treffen wird. Ich möchte der Entscheidung hier ausdrücklich nicht vorgreifen, zumal der zuständige Kollege auch nicht da ist, das Bezirksamt sich insgesamt darauf verständigen muss.

Und was die Frage der Überlassung von Objekten an Vertreterinnen oder Vertreter der Zivilgesellschaft betrifft, kann ich heute dazu beitragen, dass das Bezirksamt darauf Wert legt, dass Verträge über die Nutzung von Objekten, die im Eigentum des Bezirks sind, rechtmäßig zustande kommen und also auch entsprechend rechtmäßige Verträge für eine Nutzung vorliegen müssen. Das ist eine Grundhaltung und kommt jetzt nicht über das Schiff, sondern die betrifft alle Immobilien.

 

 
 

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