Drucksache - DS/1010/V
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Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: Herr Hehmke in Vertretung für BezStR Herr Schmidt
zu Frage 1: Das Bezirksamt verfügt mit dem in dem Räumungsrechtstreit geschlossenen Vergleich gegen die SpreeWOHNEN e.G. in Gründung und die Gründungsmitglieder über einen vollstreckbaren Räumungs- und Herausgabetitel. Dieser Titel ist dem Beklagten inzwischen zugestellt worden. Im Hinblick auf die angekündigte Frist gemäß freiwillige Rückgabe des Schiffes zum 15.10.2018 hat das Bezirksamt den Titel bisher nicht an die zuständige Gerichtsvollzieherin weitergeleitet, da dazu aufgrund der Freiwilligkeit kein Anlass bestand. Das Bezirksamt wird den Titel jetzt aufgrund der veränderten Situation, sofern das Bezirksamt sich darauf verständigt, weiterleiten. Das Bezirksamt geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass es sich bei dem am 15.10. offengelegten Mietverhältnis um ein unwirksames Scheinmietverhältnis handelt, das von den Beklagten initiiert wurde, um die ordnungsgemäße beräumte Herausgabe des Schiffes zu vereiteln. Die erfolgte Übergabe von Schlüsseln reicht insoweit nicht aus. Das Bezirksamt wird sich in Kürze verständigen sozusagen, inwiefern der Titel vollstreckt wird oder nicht. Das wird eine Entscheidung des gesamten Bezirksamts sein.
zu Frage 2 und 3: Ich muss mich hier orientieren, bei mir sind die Dinger anders geheftet, wenn ich vortrage. Aus dem gesamten Auftreten der Beklagten ergab sich kein Anhaltspunkt dafür, dass die Beklagten Miet- oder Nutzungsverträge mit Dritten geschlossen haben. Ein Räumungstitel mit dem in Frage 2 genannten Vorbehalt wäre nicht zustande gekommen.
zu den Fragen 4 bis 10: Wie bereits bei der Frage 2 ausgeführt, geht das Bezirksamt nach dem bisherigen Kenntnisstand davon aus, dass lediglich unwirksame nichtige Scheinmiet- bzw. Scheinnutzungsverhältnisse von der SpreeWOHNEN e.G. in Gründung abgeschlossen wurden mit dem Ziel, den Herausgabeanspruch nachträglich zu erschweren. Nach dem Kaufvertrag war SpreeWOHNEN nicht berechtigt, Verträge mit Dritten über eine Nutzung des Schiffes zu schließen. Wie bereits ausgeführt, wurde dem Bezirksamt lediglich ein Schlüsselbund überreicht, aber keine weiteren Unterlagen. Die weitergestellten Fragen lassen sich zurzeit noch nicht beantworten. Das Bezirksamt ist aufgrund der seit dem 15.10.2018 veränderten Lage dabei, den Sachverhalt weiter aufzuklären, rechtlich zu bewerten, um die notwendigen Schritte zu ergreifen.
zu Frage 11 und 12: Habe ich bereits ausgeführt, dass das Bezirksamt zeitnah hierzu eine Entscheidung in Abwägung dessen, was ich Ihnen vorgetragen habe, treffen wird. Ich möchte der Entscheidung hier ausdrücklich nicht vorgreifen, zumal der zuständige Kollege auch nicht da ist, das Bezirksamt sich insgesamt darauf verständigen muss. Und was die Frage der Überlassung von Objekten an Vertreterinnen oder Vertreter der Zivilgesellschaft betrifft, kann ich heute dazu beitragen, dass das Bezirksamt darauf Wert legt, dass Verträge über die Nutzung von Objekten, die im Eigentum des Bezirks sind, rechtmäßig zustande kommen und also auch entsprechend rechtmäßige Verträge für eine Nutzung vorliegen müssen. Das ist eine Grundhaltung und kommt jetzt nicht über das Schiff, sondern die betrifft alle Immobilien.
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