Drucksache - DS/1003/V
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Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
In den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 gab es in Friedrichshain-Kreuzberg keine Bußgeldbescheide im Zusammenhang mit Schulversäumnisanzeigen.
Die Gründe für Schuldistanz sind vielfältig und individuell vom Einzelfall abhängig und reichen von Mobbing in der Schule über familiäre Probleme bis hin zu psychischen Erkrankungen der Schülerinnen und Schüler. Eine statistische Erfassung der individuellen Gründe erfolgt nicht, so dass hierzu keine konkreteren Angaben gemacht werden können.
Da keine statistische Erfassung der individuellen Gründe erfolgt, können auch zu dieser Frage keine konkreten Angaben gemacht werden.
Unter einer Ersatzmaßnahme versteht man z.B. ein Schulersatzprojekt, hierbei werden die Schülerinnen und Schüler für einen befristeten Zeitraum in kleinen Gruppen durch einen externen Träger betreut. Ziel ist es, den Kindern die anschließende Beschulung in einer Regelklasse bzw. einen Schulabschluss über den Freien Träger zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
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