Drucksache - DS/1000/V  

 
 
Betreff: Görlitzer Straße 51 - Vergangenheit und Zukunft
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Husein, TimurHusein, Timur
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
17.10.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum hat das Bezirksamt im Jahr 2017 sein Vorkaufsrecht beim Verkauf der Immobilie Görlitzer Straße 51 nicht genutzt?

 

  1. Welche Nutzungen hält das Bezirksamt in der ehemaligen Kurt-Held-Schule für rechtlich zulässig?

 

  1. Wieso hat das Bezirksamt seinerzeit die Immobilie aufgegeben bzw. bestehen diese Gründe fort?

 

 

Nachfragen:

 

  1. Hat das Bezirksamt bereits Gespräche mit dem Land Berlin über einen Kauf der Görlitzer Straße 51 geführt?

 

  1. Über welche leer stehenden bzw. ungenutzten Gebäude verfügt das Bezirksamt bzw. das Land Berlin im Bezirk (tabellarische Auflistung genügt)?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility ManagementBezirksstadtrat

 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Warum hat das Bezirksamt im Jahr 2017 sein Vorkaufsrecht beim Verkauf der Immobilie Görlitzer Straße 51 nicht genutzt?

Im Kaufvertrag des Liegenschaftsfonds aus 2006 war kein Vorkaufsrecht für den Bezirk vereinbart.

 

2. Welche Nutzungen hält das Bezirksamt in der ehemaligen Kurt-Held-Schule für rechtlich zulässig?

Das Grundstück liegt planungsrechtlich in einem Allgemeinen Wohngebiet. Dort sind neben der Hauptnutzung „Wohnen“ auch Geschäfte, Gaststätten und gewerbliche Nutzungen zulässig, wenn sie das Wohnen nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus können auch Nutzungen für soziale, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie für die Verwaltung zugelassen werden. Aufgrund der Lage der ehemaligen Schule im Blickinnenbereich, müssen die künftigen Nutzungen vor allem im Hinblick auf das mögliche Störpotential durch die Erschließung abgeprüft werden. Hierbei kann es durchaus auch zu Einschränkungen des Umfangs und der Einordnung von ansonsten zulässigen Nutzungen kommen.

3. Wieso hat das Bezirksamt seinerzeit die Immobilie aufgegeben bzw. bestehen diese Gründe fort?

Die Aufgabe des Standortes erfolgte seinerzeit aufgrund kapazitärer Überhänge im Grundschulbereich im Ortsteil Kreuzberg. Auf der Basis der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vorgegebenen Kapazitätsberechnung lassen sich dort kurz- bzw. mittelfristig keine Bedarfe für einen Schulstandort ableiten.

 

Nachfragen:

1. Hat das Bezirksamt bereits Gespräche mit dem Land Berlin über einen Kauf der Görlitzer Straße 51 geführt?

Seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) wurde der Bedarf angemeldet eine Kältehilfe in dem Gebäude einzurichten. SenIAS hat den Bezirk gebeten dies bei einem Ankauf zu berücksichtigen. Ein Gespräch mit  SenIAS wird noch im Oktober stattfinden.

2. Über welche leer stehenden bzw. ungenutzten Gebäude verfügt das Bezirksamt bzw. das Land Berlin im Bezirk (tabellarische Auflistung genügt)?

Innerhalb der von der SE FM verwalteten Immobilien gibt es keine leerstehenden bzw. ungenutzten Gebäude.

 

 

Freundliche Grüße

 

Florian Schmidt

 

 

 

 
 

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