Drucksache - DS/0920/V  

 
 
Betreff: Rad- und Wanderweg an der Spree
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Mollenhauer-Koch, TessaMollenhauer-Koch, Tessa
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
29.08.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand im Bezirk?
     
  2. Werden Bürger*innen und Initiativen mit in die Planungen einbezogen?
     
  3. Wie ist die Zusammenarbeit mit der InfraVelo GmbH?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                               

Bezirksstadtrat                                  

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand im Bezirk?

 

Es gibt einen Fußweg, welcher auch von Radfahrern genutzt werden kann auf der öffentlich gewidmeten Grünfläche am nördlichen Uferbereich der Spree im Bereich „Park an der Spree“ und „East-Side-Park“. Der Weg ist der Allgemeinheit zugänglich. Für das Gelände des Eckwerks und Holzmarkts gibt es im festgesetzten B-Plan V-76 eine öffentlich rechtliche Sicherung für den Spreeuferweg, der auch befahren werden kann. Für weitere Uferabschnitte außerhalb der genannten Parkanlagen wurde mit dem Wasser- und Schiffahrtsamt (WSA) ein Nutzungsvertrag – Nutzung für die Allgemeinheit – geschlossen. Weiterhin wurde durch das WSA in einem Vertrag mit dem Eigentümer bzw. Pächter des Speichers (Mühlenstr. 78) ein Wegerecht für die Allgemeinheit für den dortigen Uferbereich bis zur Oberbaumbrücke unterzeichnet bzw. gesichert. Für den Bereich Osthafen besteht ein Vertrag mit der Behala zur öffentlichen Nutzungen der Flächen entlang der Spree sowie für die Platzbereiche und Spreefenster. Auf Kreuzberger Seite besteht derzeit nur ein Zugang zum Ufer auf dem Grundstück Köpenicker Straße 11 und die öffentlichen Flächen am May-Ayim-Ufer. Für das Behala Gelände ist künftig eine öffentliche Wegenutzung geplant,, auf dem Grundstück Köpenicker Straße 20-22 besteht ein B-Plan zur Sicherung eines künftigen Uferweges, auf dem Gelände der Heeresbäckerei ist die öffentliche Nutzung im B-Plan 2-7 festgesetzt. Für die Grundstücke von Zapf und Netto wird der öffentliche Uferbereich im Rahmen der aktuellen Bebauungsplanung gesichert. Für das Grundstück der Cuvrybrache ist die öffentliche Ufernutzung ebenfalls festgesetzt. Weitere Planungen zum Um- oder Ausbau weiterer Rad- und Wanderwege an der Spree existieren derzeit nicht. Die Planungen der Stege auf der Spree entlang der bebauten Kreuzberger Uferbereiche konnten nicht wie vorgesehen im Rahmen des Stadtumbaus West realisiert werden, insbesondere aus eigentumsrechtlichen und technischen Probleme, die bislang nicht gelöst werden konnten. Dazu soll es im Zuge der Behala Entwicklung aber weitere Gespräche mit den zuständigen Senatsverwaltungen SenSW und Sen UVK geben. Ein Zeitrahmen dafür besteht aber bislang noch nicht.

 

  1. Werden Bürger*innen und Initiativen mit in die Planungen einbezogen?

 

Da es keine Planungen gibt, werden keine Bürger*innen und Initiativen einbezogen.

 

  1. Wie ist die Zusammenarbeit mit der InfraVelo GmbH?

 

Die Zusammenarbeit mit der InfraVeloGmbH ist konstruktiv. Es findet ein regelmäßiger Austausch über die Planungen statt.

 

Freundliche Grüße

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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