Drucksache - DS/0870/V  

 
 
Betreff: Ein Schluck aus der Pulle
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.06.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Stellen der Personalpakete der wachsenden Stadt wurden durch den Bezirk besetzt (bitte nach Fachämtern und Funktion der Neueinstellung aufschlüsseln)?
     
  2. Wie viele Stellen davon wurden vom Bezirksamt nach eigenen Schwerpunktsetzungen besetzt? (bitte nach Fachämtern und Funktion der Neueinstellung aufschlüsseln)
     
  3. Welche gesetzlichen Pflichtaufgaben (wie. z.B. Brandschutzschauen) kann das Bezirksamt derzeit wegen Personalmangel nicht erfüllen bzw. konnte durch die Personalpakete der wachsenden Stadt dieser Situation abgeholfen werden?
     

Nachfragen:
 

  1. Welche Mehrbedarfen sehen die einzelnen Fachämter und welche Personalstellen werden bei der nächst möglichen Anmeldung von Mehrbedarfen von diesen priorisiert?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Familie, Personal und Diversity

 

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Wie viele Stellen der Personalpakete der wachsenden Stadt wurden durch den Bezirk besetzt (bitte nach Fachämtern und Funktion der Neueinstellung aufschlüsseln)?

 

Bereich

besetzt

BüD

1,29

BzBm

1,00

Ges

5,87

Jug

22,04

OrdA

2,76

SchulSport

4,00

SE Fin

1,00

SE FM

9,00

SE Pers

1,00

SGA

2,00

Soz

10,5

Stadt

0,30

UmNat

1,00

WBiKu

3,31

Gesamtergebnis

65,07

 

ohne Ausweis der Mehrbedarfe 2018 Paket C (dazu siehe Frage 2)

 

  1. Wie viele Stellen davon wurden vom Bezirksamt nach eigenen Schwerpunktsetzungen besetzt? (bitte nach Fachämtern und Funktion der Neueinstellung aufschlüsseln)

 

Die Stellen der Wachsenden Stadt sind üblicherweise ämterkonkrete Zuweisungen, die entsprechend umgesetzt wurden. Die nach eigener Schwerpunktsetzung besetzten Mehrbedarfe aus dem sogenannten Paket C verteilen sich wie folgt:

 

Tabelle Paket C (2018)

Bereich

besetzt

Amt für Soziales

2

Amt für Weiterbildung und Kultur

6

Beschäftigtenvertretungen

1

für QPK / SPK

1

GB 2 FinFMKuWBi

 

GB 4 ArbBüDGesSoz

 

Gesundheitsamt

1,25

Jugendamt

2

Ordnungsamt

4

QPK / SPK

 

Schul- und Sportamt

3

SE Facility Management

 

SE Finanzen

1

SE Personal

1

Stadtentwicklungsamt

 

Gesamtergebnis

22,25

 

  1. Welche gesetzlichen Pflichtaufgaben (wie. z.B. Brandschutzschauen) kann das Bezirksamt derzeit wegen Personalmangel nicht erfüllen bzw. konnte durch die Personalpakete der wachsenden Stadt dieser Situation abgeholfen werden?

 

Amt für Soziales: Das Amt für Soziales erfüllt die gesetzlichen Pflichtaufgaben auch in Zeiten von Personalmangel. Die durch die Personalpakete der „Wachsende Stadt“ dem Amt für Soziales bewilligten Stellen wurden im laufenden Geschäft auf die Aufgabenbereiche verteilt; dabei wurden besonders im Bereich „Soziale Wohnhilfe“ Sozialarbeiter*innen eingestellt, um dem Aufgabenzuwachs zu begegnen. Die Stellen der „Wachsende Stadt“ sind somit genutzt worden, um die Aufgabenwahrnehmung insgesamt zu verbessern. Zugleich muss festgestellt werden, dass weiterer Personalzuwachs notwendig ist. Vom Zustand eines den Anforderungen vollumfänglich entsprechenden Personalbestandes kann in keinem Bereich des Amtes für Soziales die Rede sein. Dadurch bleibt die Belastung der Mitarbeitenden hoch; dies hat auch krankheitsbedingte Ausfälle und Frustration zur Folge. Dem kann nicht allein durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen begegnet werden.

 

Amt für Bürgerdienste: Pflichtaufgaben werden im Amt für Bürgerdienste alle wahrgenommen. Die Einschränkungen ergeben sich in den Fachbereichen durch die rückstauende Bearbeitung auf Grund des nicht ausreichenden Personalbestands.
Dadurch gibt es auch Folgewirkungen (Konfliktsituationen in den dienstleistenden Ämtern,  vermehrte stressbedingte Ausfälle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, usw.).

 

KuWbi und SE Fin: keine gesetzlichen Pflichtaufgaben

 

UmNat: Im Umwelt- und Naturschutzamt gibt es keine Aufgaben, die gar nicht erfüllt werden. Es gibt aber Aufgaben, die nur qualitativ gemindert (d.h. z.B. nicht mit der gebotenen Fachtiefe oder mit überlanger Verfahrensdauer) erfüllt werden können. Die sind z.B.

 

        Baumschutz (insbesondere Baumfällanträge im Rahmen von Bauanträgen)

        konzeptioneller Naturschutz

        Immissionsschutz (Lärm- und Geruchsbeschwerden, Lärmausnahmezulassungen, Veranstaltungen)

 

Im Baumschutz konnte im Rahmen der »wachsenden Stadt« die Situation durch die Besetzung einer neuen Stelle abgemildert werden.

 

Jugendamt: Im Jugendamt können die gesetzlichen Pflichtaufgaben in den Bereichen Regionale Sozialpädagogische Dienste (RSD) und Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Unterhaltsvorschuss und Vormundschaften derzeit nicht vollumfänglich erfüllt werden.

Konkret betrifft dies:

 

  • im RSD die Gewährleistung des Kinderschutzes und die Gewährung von Hilfen zur Erziehung.
  • Im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe fehlt es an Kapazitäten für die Heranziehung der Eltern zum Kostenbeitrag und zu Unterhaltszahlungen.
  • In den Vormundschaften kann zum Beispiel der monatliche, vom Gesetz vorgesehene Pflichtbesuch des Mündels oder die Berichterstattung an die Gerichte nicht zuverlässig vorgenommen werden.
  • Die Bearbeitungszeiten bei Unterhaltsvorschussangelegenheiten reichen über das Doppelte der Zeit, die bis zur Möglichkeit der Erhebung einer Untätigkeitsklage besteht, hinaus.
  • Im Bereich der Kindertagesbetreuung mangelt es an Kitaplätzen. Der gesetzliche Anspruch der Eltern auf einen Platz kann nicht erfüllt werden. Damit verbunden kommt es zur Zahlung von Ersatzleistungsbeträgen, die wir den Eltern als Aufwendungserstattung zu zahlen haben.

 

Zum Teil konnte über die Stellen der Wachsenden Stadt den Überlastungssituationen begegnet werden, vollständig aufgelöst werden konnte dies dadurch jedoch nicht

 

Wirtschaftsförderung/Schul- und Sportamt/Ordnungsamt:

Der Bereich Wirtschaftsförderung und im Schul- und Sportamt können alle Pflichtaufgaben nach den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen wahrgenommen werden.

Eine Besonderheit des Ordnungsamtes ist, dass ihm ausschließlich gesetzliche Pflichtaufgaben zugeordnet sind.

Die Erfüllung dieser Pflichtaufgaben ist aufgrund Personalmangels derzeit nur in eingeschränkter Form möglich in den Bereichen belastende Verwaltungsakte (beispielsweise sind dort Außendienste bzw. Vorortkontrollen nicht möglich, da die Beschäftigten mit der Vorgangsbearbeitung ausgelastet sind; darüber hinaus sind Mittel für die Einrichtung von Stellen für die Bearbeitung nach dem Prostituiertenschutzgesetz von der Senatsfinanzverwaltung noch nicht freigegeben worden), Jugend- und Nichtraucherschutz (aufgrund von Langzeiterkrankungen können Kontrollen nur in eingeschränktem Umfang wahrgenommen, Verfahren nur in eingeschränkter Weise durchgeführt werden), Sachbearbeitung Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung (freie Stelle, jedoch schlechte Bewerberlage aufgrund mangelnder finanzieller Attraktivität), vor allem auch der Bereich Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (hohes Aufkommen an Beschwerden im Beschwerdesystem Ordnungsamt Online, Abgabe einer Stelle mit einem Mischarbeitsplatz aus Aufgaben der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle sowie Aufgaben, die nach Verlagerung der Straßenverkehrsbehörde zum Straßen- und Grünflächenamt dort angesiedelt sind).

Bei den Personalpaketen der wachsenden Stadt konnten diese Bedarfe nicht berücksichtigt werden.

 

 

Gesundheitsamt:

Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgabe des „verbindlichen Einladewesens“ durch Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes wegen Personalmangel und notwendiger Schwerpunktsetzung nicht möglich

 

 

Nachfragen:

 

  1. Welche Mehrbedarfen sehen die einzelnen Fachämter und welche Personalstellen werden bei der chst glichen Anmeldung von Mehrbedarfen von diesen priorisiert?

 

Entsprechend einer Abfrage von Personalmehrbedarfen im Mai 2018 für das Haushaltsjahr 2019 besteht nach Meldung der einzelnen Fachbereiche im Bezirksamt ein Mehrbedarf an insgesamt 72,75 VZÄ.

 

In der BA-Sitzung vom 05.06.2018 hat sich das Bezirksamt mit den Amtsleitungen auf eine gemeinsame Priorisierung geeinigt.

 

Bereich

Stellenanteil

BzBm

2,00

PS

3,00

Jug

9,00

Abt. FamPersDiv

14,00

GB2 FinUmKuWBi

1,00

Fin

2,00

WBiKu

4,00

UmNat

1,00

Abt. FinUmKuWBi

8,00

GB3 WiOrdSchulSport

0,00

SchulSp

12,00

OrdA

9,00

Abt. WiOrdSchulSport

21,00

GB4 ArbBüDGesSoz

0,00

BüD

4,00

Soz

9,00

Ges

3,75

Abt. ArbBüDGesSoz

16,75

FM

5,00

GB5 BauPlanFM

1,00

SGA

2,00

Stadtentwicklung

5,00

Abt. BauPlanFM

13,00

Gesamt

72,75

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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