Drucksache - DS/0804/V  

 
 
Betreff: Es ist still geworden um die Lärmprognose für die Simon-Dach-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Forck, SebastianForck, Sebastian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.05.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Zu welchen Ergebnissen ist die Prognoseberechnung für Lärmimmissionen in der Simon-Dach-Straße gekommen, die mit der Drucksache 0636/V in Auftrag gegeben wurde? (Bitte mit Angabe der gemessenen Werte.)
     
  2. Inwiefern überschreiten die gemessenen Werte und Prognosen die gesetzlich erlaubten Höchstwerte?
     
  3. Welche Schlüsse zieht das Bezirksamt aus dem Ergebnis für seine weitere Arbeit?

 

 

Nachfragen:

 

  1. Ist es zutreffend, dass dem zuständigen Umweltamt bereits seit 2017 Lärmprognosen für die Simon-Dach-Str. vorliegen ?

 

  1. Falls ja, warum wurden diese der BVV noch nicht zur Kenntnis gegeben und falls nein, wann ist mit der Beantwortung der o.-g. Drucksache zu rechnen?

 

 

Beantwortung: BezBmin Frau Herrmann

 

zu Frage 1: Der Auftrag in der Drucksache umfasst alle genehmigten Schankvorgärten und ist in dieser Ausbildung vom zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt nicht zu leisten. Daher prüft das Amt gegenwärtig, inwieweit gültige und wissenschaftlich und rechtlich belastbare Aussagen mit geringerem Aufwand getroffen werden können. Es liegen Zwischenergebnisse einer Modellrechnung vor.

 

zu Frage 2:r Schankvorgärten gibt es keine fixen gesetzlichen Höchstwerte. Vielmehr sind regelmäßig Güterabwägungen zu treffen, dabei müssen auch Aspekte wie Herkömmlichkeit, soziale und allgemeine Akzeptanz in die erforderliche Gesamtbetrachtung miteinbezogen werden. Hier ist für das Gebiet rund um die Simon-Dach-Straße festzustellen, dass insbesondere in den Sommermonaten regelmäßig Beschwerden von Anwohner/innen das Bezirksamt erreichen, daher wurde und werden in den Gremien des Bezirks intensive Debatten über die Verbesserung der Situation gehrt, zuletzt mit der Diskussion um die Einführung der Allgemeinverfügung.

Im Mittelpunkt steht dabei der Schutz der Anwohner/innen vor gesundheitsschädlichem Lärm, aber eben auch die Abwägung zwischen Anwohnerschutz, der Gewerbefreiheit des Gaststättenbetreibers.

 

zu Frage 3: Das Bezirksamt hatte den Schluss einer Allgemeinverfügung gezogen. Das hat den Hintergrund, wir können letztendlich bei den Lärmmessungen, die auch durchgeführt worden sind, ich glaube, das ist im Wirtschaftsausschuss auch erläutert worden, keine einzelnen Verursacher feststellen können. Deswegen hat u.a. das Umweltamt, aber auch das Ordnungsamt vorgeschlagen, dass wir eine Allgemeinverfügung machen, weil es dann nicht wesentlich ist, ob es die Kneipe X oder die Kneipe Y ist. Das heißt, das einzige Handwerkszeug, was wir im Moment haben,re eine Allgemeinverfügung.

Da die BVV sich dagegen entschieden hat, kann man sagen, ja, ist dumm gelaufen, aber ich habe den BVV-Auftrag vor zwei Monaten, glaube ich war das, ein bisschen erweitert verstanden. Die BVV, Sie können mich korrigieren, wenn ich das missverstanden habe, ich habe es so verstanden, dass man gesagt hat, ihr habt ja nur eine Straße, ein Straßenstück euch ausgesucht, das ist zu kurz für den ganzen Kiez und die Verlagerung des Lärms geht dann praktisch in die anderen Seitenstraßen rein und das ist nicht zufriedenstellend. Deswegen wird erwartet, dass wir nicht nur ein Stück Straße mit einer Allgemeinverfügung belegen, sondern dass wir uns in der AG Fair Kiez oder Tourismus AG gemeinsam Gedanken machen, welches Konzept wir für den Bezirk und vor allen Dingen für die Hotspots im Bezirk, besonders was rm betrifft, ja, dass wir das entwickeln und neu dann mit der BVV diskutieren.

 

zu Nachfrage 1: 2017 wurden keine Prognosen erstellt. Im Jahr 2018 ist im Zuge der Debatte um die Allgemeinverfügung eine Modellrechnung aufgestellt worden. Diese Musterrechnung diente als Zwischenergebnis, wie in Frage 1 erwähnt. Inzwischen hat die BVV … ja, sozusagen die detaillierte Berechnung in Auftrag gegeben.

Das Umweltamt bittet, den Unterschied zwischen Messung und Prognose zu beachten. Messung erfolgt vor Ort, Prognosen sind Berechnungen, die man, ich sage das jetzt ein bisschen lapidar, am Schreibtisch macht. Beide Methoden sind allerdings gerichtlich anerkannt.

Es gibt natürlich vereinzelte Messungen im Simon-Dach-Kiez, so z.B. 2007 in einer Wohnung, jetzt kommt das, was ich gerade noch mal erläutert habe, leider konnten die ankommenden Emissionen aber keiner Gaststätte zugeordnet werden. Daher können diese Messungen nicht als rechtliche Grundlage r bestimmte Maßnahmen dienen. Wir haben in letzter Zeit mit den eingangs erwähnten Prognosen gearbeitet.

 

zu Nachfrage 2: Ich glaube auch nach dem BVV-Beschluss von vor zwei Monaten, wir können die Sachen erst dann solide beantworten, wenn wir uns noch mal zusammen hinsetzen und das werden wir wahrscheinlich vor oder auch nach der Sommerpause tun, um ein Gesamtkonzept noch mal zu überdenken, weil so, wie es im Moment angedacht war, funktioniert es nicht. Wir haben in der Tat dafür noch keine Lösungen parat, aber es gibt ja verschiedene Diskussionen, die wir auch in der AG Tourismus oder Fair Kiez führen. Letztendlich … wir werden uns da sicherlich auch mit den Möglichkeiten, die in anderen Bezirken bereits umgesetzt werden, auch noch mal ernsthaft intensiver auseinandersetzen müssen, um auch zu lernen, dass wir vielleicht auch Dinge ein wenig anders machen müssen.

 

Herr Nöll: Ich finde das ja ganz charmant, wie unser Ansinnen bei Verfassung des Antrags interpretiert wird. Ob das genau das ist, was wir gemeint haben, ich darf jetzt hier nicht reden, sondern nur eine Frage stellen und da will ich mich beziehen auf eine rechtliche Möglichkeit, die es jetzt schon gibt: Wenn es schon stimmt, dass man das nicht an einzelnen Lokalen festmachen kann, ist doch eins wesentlich zu beobachten, dass wir zunehmend Spätis haben, ob die nun genehmigt oder nicht genehmigt, ich sage jetzt mal den Ausschank dort erheblich ausreizen, Musik abspielen etc. pp. und das kann man schon aufgrund der jetzigen Rechtslage ohne Allgemeinverfügung Kann man das? Habe ich gefragt.

 

zu Nachfrage 3: Ja man kann. Das ist aber die Diskussion, die wir auch immer, was die Ausstattung des Ordnungsamts betrifft letztendlich, aber es gibt noch etwas, was wir können, wenn wir nämlich die Lärmschutzverordnung sehr ernstnehmen, dann ist im ganzen Kiez, das ist ja das, was unter Sperrstunde diskutiert worden ist, 22 Uhr Schluss. Also diese Möglichkeit gibt es ja. Also diese rechtliche Möglichkeit haben wir und um genau das eben nicht so restriktiv zu machen, … Ja eben und deswegen muss es Lösungen geben, die für mehrere Seiten dann auch akzeptabel sind. Aber die Kontrolle gegen Verstöße, die müssen eben dann vom Ordnungsamt oder Polizei, das ist diese alte Diskussion, ich bin der Meinung, das habe ich übrigens auch bei der Anhörung zum Tourismuskonzept im Abgeordnetenhaus deutlich gesagt, ich bin der Meinung, dass die Polizei ihre originären Aufgaben erfüllen sollte und im Gegenzug bitteschön die Ordnungsämter auch entsprechend deutlich ausgestattet werden müssen. Also die brauchen im Grunde, ich sage das mal ein bisschen lapidar, ich brauch keine Müllsheriffs, ich brauche Lärmsheriffs, und da hätte ich gerne auch die 10 Stellen, dier den Müll zugesagt worden sind.

 
 

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