Drucksache - DS/0753/V
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Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler
zu Frage 1: Die Anfrage hat uns ein stückweit Kopfzerbrechen oder Rätselraten verursacht. Ich habe heute noch mal mit dem Bereich Hygiene und Umweltmedizin mich dazu unterhalten, weil die vorbereitete Antwort mich nicht befriedigt und auch die Fragestellerin nicht befrieden kann. Aber dennoch ist es so, dass mir der zuständige Bereich aufgeschrieben hat, dass dem Gesundheitsamt aus diesem Jahr und auch aus den zurückliegenden Jahren keine Beschwerden vorliegen. Sie hätten die Beschwerdebücher und die Arbeitsdokumentationen sich angeguckt. Sie haben zu der … ja, auch nicht genauen Adresse keine Beschwerdevorfälle. Demzufolge haben sie nichts getan und konnten sie nichts planen und haben auch für die Zukunft noch nichts geplant. Nichtsdestotrotz wird es ein Problem geben und die Frage ist 1., um welche Tiere handelt es sich, weil sommerliche Schaben ist ja noch keine genaue Zuordnung. Da kann man ggf. von Feuerkäfern, die auch Schaben sind, und an Wänden hoch- und runterlaufen bis hin zu eingeschleppten Südostasiatischen Schaben, die mit Ziergehölzern sich in Europa breit machen, die unterschiedlichsten Spuren suchen. Darüber findet man dann auch im Internet was, was andere Kommunen hinsichtlich der Einwanderer da schon getan haben. Das Angebot ist es, entweder ein Foto und eine genauere Adresse oder - wenn es möglich ist - ein Tier … dem Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen, damit die …, die von sich selbst auch sagen, dass sie keine Biologen sind, erst mal bestimmen können, wovon sprechen wir da und dann ggf. auch klären können, welcher Handlungsbedarf besteht dort, welche Beratungsstelle muss man ggf. dann auch noch mit hinzuziehen, weil, wenn es formal und verwaltungstechnisch wird, muss man dann auch noch sagen, Bekämpfungsmaßnahmen werden nur bei Gesundheitsschädlingen im Sinne der Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen Schädlingsbekämpfungszuordnung durchgeführt. Das sind in erster Linie Ratten. Insekten im öffentlichen Raum fallen nicht darunter. Gegebenenfalls, das habe ich aus einer österreichischen Dokumentation, die finden immer schöne Worte dafür die Österreicher, sind es keine Schädlinge, sondern nur Lästlinge, die aber nicht gefährlich sind und demzufolge nicht bekämpft werden. Und im Freiland würden auch Küchenschaben, Hausschaben nicht bekämpft werden, sondern nur das das Gesundheitsamt in Gemeinschaftseinrichtungen und wenn es keine Gemeinschaftseinrichtungen sind, ist der Eigentümer dafür zuständig, der ggf. beraten wird, auch wenn er Schädlingsbekämpfer zu genüge findet, die das dann für ihn auch machen. Also vielleicht noch ein kleiner Hinweis dazu, dass wir dem weiter nachgehen können und das Problem aufgehellt werden kann. Dankeschön.
zu Frage 2 und 3: siehe 1 |
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