Drucksache - DS/0487/V  

 
 
Betreff: Jugendfreizeitschiff – war da was?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
11.10.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Erfolgte, wie vom Bezirksamt angekündigt, die Rückabwicklung des Kaufvertrages über das Jugendfreizeitschiff Freibeuter durch die Schlüsselübergabe der Kaufinteressierten an die MitarbeiterInnen des Bezirks zum 29.09.2017?
  2. Wenn nein: Warum nicht?
  3. Wenn nein: Wie ist die weitere Planung bzw. Vorgehen des Bezirksamtes zur Rückabwicklung des Kaufvertrages?

Nachfragen:

  1. Muss für die Rückabwicklung des Kaufvertrages ein Räumungstitel bei Gericht beantragt werden?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Nein.

 

zu Frage 2: Die Käufer des Schiffes haben die Rückabwicklung des Kaufvertrages und die Herausgabe des ehemaligen Jugendfreizeitschiffes vorab schriftlich verweigert.

 

zu Frage 3: Das Bezirksamt hat Rechtsanwälte mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragt.

 

zu Nachfrage 1: Das Bezirksamt wird die Käufer des ehemaligen Jugendschiffes auf Herausgabe sowie Schadensersatz verklagen. Mit dem Urteil könnte dann die Räumung, Herausgabe mittels Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden.

 

Herr Vollmert: Ist es richtig, dass die Kaufinteressierten durch die Verlagerung ihres ersten Wohnsitzes auf das Jugendfreizeitschiff direkt oder indirekt den Druck auf das Bezirksamt erhöhen möchten, dass das Schiff nicht rückabgewickelt wird?

 

zu Nachfrage 2: Also das ist natürlich eine Interpretation. Uns ist bekannt, dass die Personen, welche genau weiß ich jetzt nicht, sich dort tatsächlich gemeldet haben, also einen Wohnort, am Ort angemeldet haben, was auch verblüffend ist, also dass das überhaupt geht, aber das liegt ja nicht in unserer Hand. Insofern, die Interpretation, die Sie anstellen, die ist sicherlich nicht ganz von der Hand zu weisen.

 

Herr Nöll:nnen Sie uns Auskunft geben, mit welcher Begründung die Käufer die Herausgabe verweigern, wenn sie nachweislich nicht bezahlt haben?

 

zu Nachfrage 3: So, Sie wollen das alles wissen, gut. Also es gibt tatsächlich einen langen Brief, der quasi die Antwort ist auf unsere Aufforderung, den Schlüssel abzugeben und die Ankündigung, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Dieser Brief hat im Grunde zwei Komponenten: Einmal heißt es, man hätte im Ausschuss sozusagen,re einem in Aussicht gestellt worden, hier im Stadtentwicklungsausschuss, dass man ihnen einen Liegeplatz besorgen würde, also geradezu versprochen. Dazu kann ich persönlich sagen, ich habe gesagt, wir machen einen Termin. Und wir haben, das kann ich auch noch dazu sagen, wir haben sogar, meine Referentin hat beim Schifffahrtsamt angerufen und gefragt, ob es Liegeplätze gibt und es gibt keine und das haben wir auch den Käufern mitgeteilt Also dieser Vorwurf ist einer, der mich besonders ärgert.

Und der zweite Teil ist dann, dass man aufgrund dieser Umstände erhebliche Investition getätigt hat. Also sie haben sich quasi komplett eingerichtet in dem Schiff und angeblich 80.000 EUR investiert und dass man deshalb eben …, also es geht sogar so weit, den Bezirk, glaube ich …, ich weiß nicht, ob da drin steht, das sage ich jetzt mal unter Vorbehalt, verklagen würde, dass wir eben quasi hier den Schaden verursacht hätten.

Weiter kann ich noch ergänzen, dass im Vorfeld ein Gespräch mit mir stattfand, in dem mir die Käufer angeboten haben, dass sie in Aussicht hätten ein Forschungsprojekt. Das Ganze ist ja sowieso schon ein Forschungsprojekt, ja, ein Selbsterforschungsprojekt, aber ein Forschungsprojekt mit ich glaube der Beuth-Hochschule und dass man gerne zwei Jahre dort vor Ort bleiben würde und dann würde man eventuell einen Liegeplatz finden, um dann eventuell auch den Ausbau oder den Kaufpreis bezahlen können, weil man dann Fördermittel beantragen würde. Ja, das vielleicht noch zum Hintergrund.

 

Herr Just: Verstehe ich das jetzt richtig, dass das Bezirksamt quasi eigentlich nur die Möglichkeit hat, einen Räumungstitel sich zu besorgen, um dieses Schiff wieder freizukriegen oder geht das gar nicht, weil das Bezirksamt ja gar nicht mehr der Besitzer des Schiffes ist und quasi die sich ja nicht selber rausklagen werden?

Wenn die dort wohnen in dem Schiff, was ihnen jetzt quasi gehört, dann kann ja der Bezirk nicht sagen, ich bin der Besitzer, ich klage sie raus oder wie geht das jetzt weiter?

 

zu Nachfrage 4: Er hat ja schon recht, also ich habe das ja nicht …, Sie haben nicht richtig zugehört. Also es geht ja um zwei Sachen. Also Argument ist richtig, aber die Informationen lagen jetzt schon vor. Es geht ja um die …, zwei Sachen werden ja herausgeklagt sozusagen. Einmal die Herausgabe, als das Recht auf Rückabwicklung des Vertrages, und dann die Räumung. Das sind zwei Vorgänge, die gehören schon zusammen.

Ja, läuft parallel denke ich. Wie es jetzt genau ist, müssten wir noch mal mit dem Rechtsamt in Erfahrung bringen. Können wir bei der nächsten BVV dann machen.

 
 

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