Drucksache - DS/0432/V  

 
 
Betreff: Elektromobilität in Parkraumbewirtschaftungszonen fördern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Forck, SebastianJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
20.09.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden Vorberatung
17.10.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB)      
14.11.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Beratung ff
30.11.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
13.12.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) - keine Gästeplätze! - Übertragung im Livestream -      
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
10.09.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
01.10.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0432/V  
Anlage zur VzK DS/0432/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Einrichtung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen auf mindestens 2 Prozent der Stellflächen Ladestationen für Elektroautos zu ermöglichen. Auf die einzelnen Standorte sollen sich Anbieter bewerben können, wichtigstes Kriterium für die Auswahl eines Anbieters soll dabei die Verwendung von 100% erneuerbarer Energien sein. Zusätzlich sollen durch die Bewerber Konzepte vorgelegt werden die vergünstigte Tarife für die direkten Anwohner in den jeweiligen Parkraumzonen vorsehen. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeit nicht nur ein Anbieter die Standorte in den Parkraumzonen betreiben.

Nach der Einrichtung der Ladestationen soll deren Auslastung gemeinsam mit den Betreibern in regelmäßigen Abständen überprüft werden und bei hoher Auslastung weitere Stellflächen für Ladestation ausgewiesen werden. Bei steigender Nachfrage soll so die kontinuierliche Einrichtung weiterer Ladestationen sichergestellt werden. 

 

Begründung:

 

r BewohnerInnen in Innenstadtbezirken ist die Elektromobilität aufgrund fehlender Lademöglichkeiten oftmals keine Option. Im Kampf gegen die Luftverschmutzung in den Innenstadtbezirken durch Verbrennungsmotoren kommt es somit auch darauf an, ein attraktives Netz von Ladestationen zu schaffen. Insbesondere im direkten Wohnumfeld kann somit eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur mit attraktiven Angeboten ein Anreiz für die Nutzung von Elektromobilität darstellen.

 

 

BVV 20.09.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden,

Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (federführend)

 

 

WiOEB 14.11.2017

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Einrichtung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen auf mindestens 2 Prozent der Stellflächen Ladestationen für Elektroautos zu ermöglichen. Hierzu wirkt das Bezirksamt beim zuständigen, zentralen Ladeinfrastrukturbüro (LIB)bei SenUVK darauf hin, dass in Friedrichshain-Kreuzberg ausschließlich Anbieter mit 100% Erneuerbaren Energien Strom an E-Ladestationen anbieten dürfen. Zusätzlich sollen durch die Bewerber Konzepte vorgelegt werden die vergünstigte Tarife für die direkten Anwohner in den jeweiligen Parkraumzonen vorsehen. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeit nicht nur ein Anbieter die Standorte in den Parkraumzonen betreiben.

Nach der Einrichtung der Ladestationen soll deren Auslastung gemeinsam mit den Betreibern in regelmäßigen Abständen überprüft werden und bei hoher Auslastung weitere Stellflächen für Ladestation ausgewiesen werden. Bei steigender Nachfrage soll so die kontinuierliche Einrichtung weiterer Ladestationen sichergestellt werden. 

 

 

UVKI 30.11.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Einrichtung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen auf mindestens 2 Prozent der Stellflächen Ladestationen für Elektroautos zu ermöglichen. Hierzu wirkt das Bezirksamt beim zuständigen, zentralen Ladeinfrastrukturbüro (LIB)bei SenUVK darauf hin, dass in Friedrichshain-Kreuzberg ausschließlich Anbieter mit 100% Erneuerbaren Energien Strom an E-Ladestationen anbieten dürfen. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeit nicht nur ein Anbieter die Standorte in den Parkraumzonen betreiben.

Nach der Einrichtung der Ladestationen soll deren Auslastung gemeinsam mit den Betreibern in regelmäßigen Abständen überprüft werden und bei hoher Auslastung weitere Stellflächen für Ladestation ausgewiesen werden. Bei steigender Nachfrage soll so die kontinuierliche Einrichtung weiterer Ladestationen sichergestellt werden. 

 

 

BVV 13.12.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Einrichtung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen auf mindestens 2 Prozent der Stellflächen Ladestationen für Elektroautos zu ermöglichen. Hierzu wirkt das Bezirksamt beim zuständigen, zentralen Ladeinfrastrukturbüro (LIB)bei SenUVK darauf hin, dass in Friedrichshain-Kreuzberg ausschließlich Anbieter mit 100% Erneuerbaren Energien Strom an E-Ladestationen anbieten dürfen. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeit nicht nur ein Anbieter die Standorte in den Parkraumzonen betreiben.

Nach der Einrichtung der Ladestationen soll deren Auslastung gemeinsam mit den Betreibern in regelmäßigen Abständen überprüft werden und bei hoher Auslastung weitere Stellflächen für Ladestation ausgewiesen werden. Bei steigender Nachfrage soll so die kontinuierliche Einrichtung weiterer Ladestationen sichergestellt werden. 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.08.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

 

 

UVKI 10.09.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 01.01.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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