Drucksache - DS/0240/V
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Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Zuständigkeit für die Oberstufenzentren und Berufsschulen liegt ausschließlich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die um eine entsprechende Stellungnahme gebeten wurde. Die nachfolgenden Antworten wurden mir durch die Senatsverwaltung übermittelt.
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gab es mit Stand vom 03.04.2017 401 Schülerinnen und Schüler in Willkommensklassen an OSZ. Sobald die Schülerinnen und Schüler in den Regelunterricht übergehen, werden sie als Geflüchtete nicht mehr in der Statistik geführt.
Für die Schulanmeldung müssen nach Auskunft der Koordinierungsstelle die Meldebescheinigung, ein Ausweis, ein aktuelles Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Monate) vorliegen.
Die Frage ist nicht allgemein zu beantworten, da die OSZ unterschiedliche Angebote haben. Neben den Willkommensklassen gibt es aber zusätzliche Sprachförderung sowie Schulsozialarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
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