Drucksache - DS/0240/V  

 
 
Betreff: Flüchtlinge in Oberstufenzentren/Berufsschulen im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese-Hehmke, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
05.04.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Personen mit Fluchthintergrund besuchen ein Oberstufenzentrum (OSZ) eine Berufsschule im Bezirk (z.B. im Rahmen einer Willkommensklasse, EQ, Ausbildung etc.)?

 

  1. Welche Besonderheiten sind bei der Aufnahme von Personen mit Fluchthintergrund zum Besuch eines OSZ von der Schulleitung zu beachten (z.B. Aufenthaltspapiere, Meldebescheinigung, Ausbildungsvertrag, Gesundheitszeugnis ggf. im Unterschied zu anderen Berufsschülern, wenn sie der Berufsschulpflicht unterliegen)?

 

  1. Welche besonderen Unterstützungsangebote gibt es an den OSZ/Berufsschulen für Personen mit Fluchthintergrund?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                        

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Die Zuständigkeit für die Oberstufenzentren und Berufsschulen liegt ausschließlich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die um eine entsprechende Stellungnahme gebeten wurde. Die nachfolgenden Antworten wurden mir durch die Senatsverwaltung übermittelt.

 

 

  1. Wie viele Personen mit Fluchthintergrund besuchen ein Oberstufenzentrum (OSZ) eine Berufsschule im Bezirk (z.B. im Rahmen einer Willkommensklasse, EQ, Ausbildung etc.)?

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gab es mit Stand vom 03.04.2017  401 Schülerinnen und Schüler in Willkommensklassen an OSZ. Sobald die Schülerinnen und Schüler in den Regelunterricht übergehen, werden sie als Geflüchtete nicht mehr in der Statistik geführt.
 

 

  1. Welche Besonderheiten sind bei der Aufnahme von Personen mit Fluchthintergrund zum Besuch eines OSZ von der Schulleitung zu beachten (z.B. Aufenthaltspapiere, Meldebescheinigung, Ausbildungsvertrag, Gesundheitszeugnis ggf. im Unterschied zu anderen Berufsschülern, wenn sie der Berufsschulpflicht unterliegen)?

r die Schulanmeldung müssen nach Auskunft der Koordinierungsstelle die Meldebescheinigung, ein Ausweis, ein aktuelles Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Monate) vorliegen. 
 

 

  1. Welche besonderen Unterstützungsangebote gibt es an den OSZ/Berufsschulen für Personen mit Fluchthintergrund?

Die Frage ist nicht allgemein zu beantworten, da die OSZ unterschiedliche Angebote haben. Neben den Willkommensklassen gibt es aber zusätzliche Sprachförderung sowie Schulsozialarbeit.
 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andy Hehmke

 

 
 

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