Drucksache - DS/0003/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 9 BezVG bildet die Bezirksverordnetenversammlung einen Geschäftsordnungsausschuss, als nicht ständigen Ausschuss.
Der Ausschuss besteht aus 12 stimmberechtigten Bezirksverordneten. Jede Fraktion und Gruppe erhält ein Grundmandat; die verbleibenden Sitze werden nach Hare-Niemeyer verteilt. Die Sitzungsleitung hat die Vorsteher*in. Sie wird vertreten durch ihre Stellvertreter*in.
Ist die Vorsteher*in und/oder ihre Stellvertreter*in nicht als stimmberechtigtes Mitglied einer Fraktion oder Gruppe benannt, leitet sie die Sitzung ohne Stimmrecht.
BVV 28.11.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Gemäß § 9 BezVG bildet die Bezirksverordnetenversammlung einen Geschäftsordnungsausschuss, als nicht ständigen Ausschuss bis zur abschließenden Bildung aller Ausschüsse.
Der Ausschuss besteht aus 12 stimmberechtigten Bezirksverordneten. Jede Fraktion und Gruppe erhält ein Grundmandat; die verbleibenden Sitze werden nach Hare-Niemeyer verteilt. Die Sitzungsleitung hat die Vorsteher*in. Sie wird vertreten durch ihre Stellvertreter*in.
Ist die Vorsteher*in und/oder ihre Stellvertreter*in nicht als stimmberechtigtes Mitglied einer Fraktion oder Gruppe benannt, leitet sie die Sitzung ohne Stimmrecht.
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