Drucksache - DS/2312/IV  

 
 
Betreff: Teilräumung Rigaer Straße 94
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:1. Amiri, Reza
2. Nöll, Oliver
Amiri, Reza
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.07.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Rechtliche Bewertung der Teilräumung der Rigaer Straße 94 durch das
    Bezirksamt
     
    1. Teilt das Bezirksamt die Bewertung des Landgerichts Berlin, dass die Teilräumung der Rigaer Straße 94 rechtlich nicht gedeckt war?
    2. War der Hauseigentümer bei der Teilräumung selbst zugegen?
    3. Wann und wie wurde das Bezirksamt von der zuständigen Senatsverwaltung über die Teilräumung und den damit verbundenen Polizeieinsatz informiert?
    4. Waren Vertreter*innen des Bezirksamts anschließend vor Ort?
    5. Gibt es diesbezüglich Kontakt des Bezirksamts zum Hauseigentümer?
    6. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Hauseigentümer vor dem Polizeieinsatz am 22. Juni weder einen Räumungstitel vorgelegt, noch einen Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung mitgebracht hatte?
       
  1. Eigentums- und Mietverhältnisse
     
    1. Was ist dem Bezirk über den Eigentümer des Hauses in der Rigaer Straße 94, dessen Rechtsform und Firmensitz bekannt?
    2. Was ist dem Bezirk über den sogenannten "Hausverwalter", dessen Firma, Rechtsform und Unternehmenssitz bekannt?
    3. Welche Mietverhältnisse bestehen in der Rigaer 94 nach Kenntnis des Bezirksamtes?
    4. Wie beurteilt das Bezirksamt die juristische Situation in Hinblick auf Eigentums- und Mietverhältnisse?
       
  2. Polizeipräsenz und Polizeieinsätze im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
     
    1. Wieviel sogenannte "kriminalitätsbelastenden Orte (KBO)" gibt es nach Auskunft der zuständigen Senatsverwaltung im Bezirk?
    2. Wie ist deren genaue räumliche Ausdehnung?
    3. Welche Folgen hat die Einstufung als "KBO" für Anwohner*innen und Besucher*innen?
    4. Welche rechtliche Grundlage hat diese Einstufung?
    5. Gibt es aus Sicht des Bezirksamts einen kausalen Zusammenhang zwischen der von Innensenator Henkel zu verantworteten Eskalation im Samariterkiez und der besagten Einstufung?
    6. Sind dem Bezirksamt weitere Fälle im Bezirk bekannt, in denen illegale Räumungen, durch einen Polizeieinsatz gesichert wurden?
       
  1. Angebliche Nutzung als Flüchtlingsunterkunft
     
    1. Wie bewertet das Bezirksamt die Ankündigung des Hauseigentümers bzw. Hausverwalters, dass die geräumten Teile des Hauses in der Rigaer Str. 94 zu Wohnungen für Geflüchtete umgebaut werden sollen?
    2. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es schon Wohnungsbesichtigungstermine in der Rigaer Str. 94 für interessierte Geflüchtete gab?
    3. Wenn ja, wer hat diese veranlasst?
    4. Wurden die Hausbewohner*innen vorab über den Besichtigungstermin informiert?
    5. Wenn ja, durch wen?

       
  2. Gebühren, Kosten und Entschädigungen
     
    1. Welche Kosten sind dem Land Berlin durch den mehrwöchigen Polizeieinsatz in der Rigaer Str. entstanden?
    2. Gibt es eine straßenrechtliche Genehmigung für die Einrichtung der Baustelle vor der Rigaer Str.94?
    3. Wenn nein, warum nicht?
    4. Wurden Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes erhoben?
    5. Wenn nein, welche Befreiungstatbestände waren erfüllt?
    6. Wenn ja, in welcher Höhe?
    7. Wurden die von der Baustelle betroffenen Anwohner*innen und Gewerbetreibenden vorab informiert?
    8. Welche öffentlichen oder privaten Interessen wurden abgewogen, die gegen eine Einrichtung der Baustelle im genehmigten und/oder beantragten Umfang sprechen?
    9. Wurden die vom Bezirk an der Kreuzung Rigaer Str./ Liebigstr. aktuell durchgeführten Bauarbeiten in dem Zusammenhang berücksichtigt?
    10.                  Ist eine alternative Zulieferungsmöglichkeit für Gewerbetreibende (z.B. Backwaren- und Getränkeverkauf Bäckerei 2000) an der Kreuzung Liebigstr./Rigaer Str. geplant oder bedacht worden?
    11.                  Welche Möglichkeiten gibt es für betroffene Gewerbetreibende (z.B. der Bäckerei 2000) eine Entschädigung, für durch den Polizeieinsatz entstandene Umsatzeinbußen, zu erhalten?
    12.                  Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die Anwohner*innen und Gewerbetreibenden notfalls auch juristisch zu unterstützen?
       

Beantwortung: Frau Herrmann

 

Herr Amiri: Wir werden das relativ kurz machen. Wir werden Ihnen ersparen, die Fragen einzeln vorzulesen und ich glaube, zu dieser Begründung muss ich auch nicht mehr allzu viel sagen. Das Ganze gründet ja auf der Resolution bzw. auf dem Thema, was auch die Resolution veranlasst hat.

Was man vielleicht noch sagen kann, wir werden wahrscheinlich gleich hören, dass die Senatsverwaltung für Inneres sowie auch die Polizei uns Antworten hier verweigert. Ich möchte nur mal sagen, dass ich das eigentlich unerträglich finde, wenn die Polizei seit Monaten in gewissen Intervallen immer wieder hier ganze Kieze in unserem Bezirk absperrt. Das Ganze ist fast wie in einem Krisengebiet. Die Leute werden heftig kontrolliert. Ich will das gar nicht mehr im Detail machen, da haben wir wirklich mehrfach, und zwar nicht nur in den letzten Sitzungen gesprochen. Ist nicht nötig, trotzdem muss man noch mal darauf hinweisen, dass all die Fragen, die heute nicht beantwortet wurden, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nein, mit Sicherheit am Donnerstag noch mal gestellt werden und dann der Innensenator genötigt werden muss, Antworten zu geben und sich zu rechtfertigen für die mitunter rechtswidrigen Aktionen.

Darüber hinaus muss man auch sagen, dass es eigentlich unglaublich ist, dass dieses Runde-Tisch-Angebot wieder abgelehnt wurde. Wir brauchen hier einen Konsens in dieser Sache. Es geht nicht, dass auf dem Rücken eines ganzen Bezirkes ein Innensenator Amok läuft und Wahlkampf zu machen versucht. Geht einfach nicht.

Herr Müller, ich merke, Sie haben kein Interesse an der Debatte, das kann ich verstehen, es ist schwer zu verteidigen, was der Innensenator da macht und ich kann auch verstehen, wenn man frustriert ist über diese Handlungen. Aber Sie müssen sich schon gefallen lassen, wenn Ihr Landesvorsitzender und Ihr Innensenator so vorgeht in einem Bezirk, dass man Fragen dazu hat und auch ein äerst berechtigtes Erkenntnisinteresse.

Ich werde es jetzt erst mal dabei belassen und mal hören, was wir denn für Antworten bekommen. Vielen Dank.

 

Frau Herrmann: Es ist, wie es ist. Die Beantwortung zahlreicher Fragen liegen in der originären Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und beim Polizeipräsidenten in Berlin und mein Büro hat wenige Stunden nach der entsprechenden Bitte um Zuarbeit aus der Senatsverwaltung die Antwort erhalten, dass, ich zitiere:die Senatsverwaltung für Inneres und Sport weder Anfragen aus der BVV beantwortet, noch zu deren Bearbeitung zuliefert. Aus diesem Grund erfolgt keine Zulieferung.“ - Zitat Ende.

Insoweit werde ich in der Beantwortung der nachfolgenden genannten …, werde ich folgende Fragen nicht beantworten können. Das betrifft die Fragen 1, 2, 3.1 bis 3.4, 4.2 bis 4.5, ich kann es noch mal machen. Also 1, 2, 3.1 bis 3.4, 4.2 bis 4.5 und 5.1. Auch bei weiteren Teilfragen wird das Bezirksamt mangels entsprechender Informationen leider nicht ausführlich antworten können und Peggy, das liegt jetzt nicht an uns, sondern das liegt tatsächlich …; das Bezirksamt gibt sich immer Mühe, alle Fragen korrekt zu beantworten.

Ich möchte aber noch eins hinzufügen, ich habe das gestern bereits im Ältestenrat gesagt: Es ist nicht üblich, dass eine Senatsverwaltung einer Bezirksverwaltung Auskünfte in so einer Form verweigert. Das sind keine Staatsgeheimnisse, das sind keine Datenschutzgeschichten. Von daher habe ich entschieden, dass ich sowohl den Parlamentspräsidenten als auch den Regierenden Bürgermeister anschreiben werde und zumindest die Irritation des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg und ich erlaube mir, die Irritation der BVV Friedrichshain-Kreuzberg deutlich zum Ausdruck bringen werde, weil … Verwaltungen nach dem Verwaltungsgesetz angehalten sind, sowohl Bezirksverwaltungen als auch Senatsverwaltungen, kooperativ miteinander zusammenzuarbeiten. Ich habe den Artikel, also ich habe den jetzt nicht im Kopf den Paragraphen, welche Nummer das ist, aber das könnt Ihr ja gerne nachlesen.

Von daher, was ich beantworten kann, versuche ich jetzt zu beantworten.

 

zu Frage 1.1: Das Bezirksamt war nicht Prozessbeteiligter. Also insoweit liegen dem Bezirksamt weder die schriftlichen Einlassungen der Parteien noch die Entscheidung des Gerichtes vor bzw. die dazugehörige Begründung. Insoweit kann das Bezirksamt die Entscheidung inhaltlich auch nicht bewerten, weil, wir haben Informationen nur aus der Zeitung oder von den Anwälten mündlich.

Abgesehen vom hier in Rede stehenden Einzelfall, ist das Bezirksamt bislang jedoch davon ausgegangen, dass für die Beendigung langandauernder, nicht vertraglich legitimierter Nutzungen von Gebäuden ein gerichtlicher Titel vorliegen muss. Auf diesen Umstand wurde im Übrigen das Bezirksamt an anderer Örtlichkeit, Ihr könnt Euch erinnern an die Auseinandersetzung von vor zwei Jahren, durch die Polizei auch unmissverständlich hingewiesen, also man kann nicht sagen, sie wissen es nicht.

 

zu Frage 1.3: Von der Senatsinnenverwaltung gab es keine Information an das Bezirksamt. Das Bezirksamt wurde durch die zuständige Polizeidirektion 5 in den Morgenstunden telefonisch darüber informiert, also eine Mitarbeiterin, dass eine polizeiliche Maßnahme durchgeführt wird, nachdem der Eigentümer des Hauses um Polizeischutz bei Maßnahmen im Objekt gebeten hatte.

Es wurde über weiträumige Absperrungen informiert. Eine Information über die Zahl der eingesetzten Beamten gab es nicht und auch nicht direkt über das Ziel des Einsatzes. Die Information ist an alle Bezirksamtsmitglieder weitergegeben worden.

 

zu Frage 1.4: An diesem Tag war das Bezirksamt nicht vor Ort, auch nicht anschließend.

 

zu Frage 1.5: Es gibt keinen Kontakt zum Hauseigentümer, dazu sage ich gleich noch was.

 

zu Frage 1.6: Nur aus den Medien haben wir davon erfahren und von der anwaltschaftlichen Vertretung der Bewohner der Rigaer Straße 94 selbst.

 

zu Frage 2.1: Eigentümer. Laut Liegenschaftskataster ist die Eigentümerin in London ansässig. Den genauen Namen der Eigentümerin kann das Bezirksamt in öffentlicher Sitzung aus Datenschutzgründen jedoch nicht nennen. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass das, was im Liegenschaftskataster steht, nicht unbedingt die aktuellste Information sein muss, weil es nicht immer aktuell sozusagen auch überarbeitet wird.

 

zu Frage 2.2: Wenig. Eine Hausverwaltung, die sich im Sommer 2015 mit Fragen zum Objekt an das Bezirksamt gewandt hat, hat auf Nachfrage mitgeteilt, das Mandat Anfang des Jahres 2016 zurückgegeben zu haben. Die namentlich benannte Nachfolgerin als Hausverwaltung konnte im Zuge der Einladung zum ersten Gespräch nicht erreicht werden. Telefonisch gelangte das Bezirksamt lediglich zu einem Sekretariatsservice.

 

zu Frage 2.3 und 2.4: Das Bezirksamt hat keine Kenntnisse über aktuell bestehende Miet- oder Pachtvertragsverhältnisse im Objekt, weil wir die Mietverträge nicht vorzuliegen haben. Insoweit kann diesbezüglich auch keine Bewertung vorgenommen werden.

 

zu Frage 3.5: Formal korrekt antworte ich: Da dem Bezirksamt entsprechende Einstufungen durch die Polizei nicht bekannt sind, kann es hierzu auch keine Bewertung abgeben.

 

zu Frage 3.6: Die durch einen Gerichtsvollzieher mit Amtshilfe der Polizei durchgeführte Räumung des Hausprojektes Yorck 59 in der Yorckstraße 59 im Sommer 2005, wurde in einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin aus dem Jahr 2008 für rechtswidrig erklärt, da gültige Untermietverträge vorlagen, aber keine entsprechenden Titel. Das ist bisher das einzige Objekt, was wir zur Rigaer 94 noch in unserem Bezirk kennen.

 

zu Frage 4.1: Die Ankündigung kennen wir auch nur aus der Presseberichterstattung. Dass allerdings durchaus Zweifel an dieser Absichtserklärung bestehen, möchte ich an dieser Stelle sehr wohl deutlich sagen. Flüchtlinge unterzubringen, selbst nach Mietpreisspiegel, ist nicht so ohne weiteres möglich. Meine Wertung, und das ist jetzt auch nur eine These, ist, dass es zumindest Unruhe bringen sollte, nämlich das letztendlich die Menschen, die dort wohnen in dem Haus, keine Flüchtlinge haben wollen und das ging ja dann auch interessanter Weise durch einige Blätter der Hauptstadt genau so.

Das finde ich ein wenig zynisch, weil wir wissen, das kann Friedrichshain hilft ja auch sehr deutlich auch noch mal belegen. Wir wissen, dass sehr wohl eine hohe Solidarität mit Geflüchteten gerade in dem Haus auch da war. Und was den Umbau betrifft: Derzeit liegen für das Objekt Rigaer Straße 94 auch keine Bauanträge beim Bezirksamt vor. Dazu muss ich sagen, wenn die Kadterschmiede mal ein Wohnraum war, also wenn das mal Wohnung war, dann kann ohne Bauantrag umgebaut werden. Wenn es aber ein Gewerberaum war, was in Berlin durchaus möglich ist, weil Wohnen und Arbeiten auch in Friedrichshain eine Kombination war, dann müsste ein Bauantrag gestellt werden.

Welchen Charakter die Kadterschmiede in der Vergangenheit hatte, konnten wir in der Kürze der Zeit noch nicht rausbekommen, das werden wir aber noch. Dazu muss man ins Bauaktenarchiv gucken und das haben wir jetzt einfach in den letzten drei Tagen nicht geschafft, aber da bleiben wir dran und gucken uns das auch noch mal an.

 

zu Frage 4.2 und 4.5: Das ist diese Gefahrenzone, glaube ich, habt Ihr nachgefragt, ist das richtig?

Also zu den KOB würde ich mal ganz gerne was sagen, da habt Ihr ja verschiedene Fragen gestellt. Ich kann dazu in der Tat keine Auskunft geben, weil nach wie vor die Orte geheim sind, also wo eine sogenannte Gefahrenzone oder KOB ist, das ist geheim. Man merkt es auch nicht unbedingt, wenn man in einer solchen Gefahrenzone wohnt. Also es kann sein, dass Olli in der Sonntagstraße in so einem Gebiet wohnt. Es kann allerdings auch sein, dass die Polizei deswegen im Bergmannstraßenkiez stand vor ein paar Tagen, weil es auch eine Gefahrenzone ist, das weiß ich aber nicht.

Ich hatte hier in der BVV in der Vergangenheit schon mal gesagt, dass es Nachfragen im Abgeordnetenhaus dazu gab und auch dort gibt es keine Antwort zu. Was das alles bedeutet und welche Folgen das hat, auch dieses macht die Polizei nicht transparent. In der Regel merkt man, dass man in einem Gefahrengebiet wohnt, wenn sie anfangen, den Kiez abzuriegeln und Ausweis- und Taschenkontrollen machen. Deswegen war das dann in der Rigaer Straße und Umgebung sehr, sehr deutlich. Mehr kann ich aber dazu nicht sagen, da hoffe ich auch sehr auf den Innenausschuss morgen.

 

zu Frage 5.2 bis 5.8: Da kann gesagt werden, dass für eine Baustelle oder einen Container vor dem Haus Rigaer Straße 94 weder im Tiefbaubereich noch durch das Ordnungsamt eine Genehmigung erteilt worden ist. Dem Bezirksamt liegen keine entsprechenden Anträge vor, also beiden liegen keine Anträge vor. Die in bezirklicher Trägerschaft in der Rigaer Straße durchgeführte Straßenbaumaßnahme ist inzwischen abgeschlossen und der Fachbereich Straßen hat gesagt, dass er die Anfrage zum Anlass nimmt, Kontrollen bezüglich dieser Baustelle und Container vor Ort durchführen zu lassen.

 

zu Frage 5.2: Das Bezirksamt geht davon aus, dass ggf. vorhandene Probleme bei der Belieferung der genannten Geschäfte nicht durch die inzwischen abgeschlossenen Straßenbaumaßnahmen entstanden sind, sondern sich aus den weiträumigen Absperrungen durch die Polizei ergeben haben. Insoweit wäre hier durch die Gewerbetreibenden zu entscheiden, ob entstandene Schäden, z.B. Verdienstausfall, geltend gemacht werden können.

 

zu Frage 5.3: Es besteht die Möglichkeit, bei Polizeieinsätzen einen Antrag auf Entschädigung zu stellen. Anspruchsgrundlage ist der § 59 ff. ASOG. Der Ausgleich richtet sich nach § 60 ASOG. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist die Senatsverwaltung für Finanzen und wir hatten Vergleichbares bereits bei der Reichenberger Straße, weil da ist ja Herr Kandt und Herr Henkel vergleichbar vorgegangen, da war ja auch zumindest neun Tage alles komplett abgeriegelt. Ich würde der BVV gerne nachreichen, wie erfolgreich das war. Das konnten wir bisher nicht ermitteln, aber da hatten tatsächlich einige Gewerbetreibende dieses versucht, aber ich weiß  nicht, wie erfolgreich das war.

So und ob wir Anwohner/innen und Gewerbetreibende juristisch unterstützen können als Bezirksamt, das können wir nicht. Dankeschön.

 

 

 

 
 

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