Drucksache - DS/2206/IV
Sport 11.05.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die finanziellen Mittel für den Ankauf der Sportanlage Züllichauer Straße von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) aus dem allgemeinen Bezirkshaushalt zu Verfügung zu stellen.
BVV 25.05.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
PHI 19.07.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt – sofern dies für eine Sanierung erforderlich ist und die Voraussetzungen gemäß LHO gegeben sind - die finanziellen Mittel für den Ankauf der Sportanlage Züllichauer Straße von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) aus dem Bezirkshaushalt zu Verfügung zu stellen.
Sollte die dringend notwendige Sanierung des Sportplatzes bereits vor Abschluss des Kaufvertrages möglich sein, soll diese umgehend erfolgen.
Der BVV ist jeweils bei Vorliegen neuer Erkenntnisse Bericht zu erstatten.
BVV 20.07.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt – sofern dies für eine Sanierung erforderlich ist und die Voraussetzungen gemäß LHO gegeben sind - die finanziellen Mittel für den Ankauf der Sportanlage Züllichauer Straße von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) aus dem Bezirkshaushalt zu Verfügung zu stellen.
Sollte die dringend notwendige Sanierung des Sportplatzes bereits vor Abschluss des Kaufvertrages möglich sein, soll diese umgehend erfolgen.
Der BVV ist jeweils bei Vorliegen neuer Erkenntnisse Bericht zu erstatten.
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