Drucksache - DS/2130/IV
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Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abtlg. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Es gibt diesbezüglich kein geregeltes Zeitfenster. Bei regelwidrig abgestellten Fahrzeugen ohne Behinderung werden Verkehrsordnungswidrigkeiten geschrieben. Abgestellte Fahrzeuge, die eine Behinderung darstellen, werden an einen anderen Ort umgesetzt und je nach Zustand des Fahrzeuges wird das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben (RegOrd) informiert. Dieses beseitigt ggf. das Fahrzeug vom öffentlichen Straßenland.
Zuständig für den Umgang mit bzw. die Entfernung von havarierten bzw. nicht mehr fahrtüchtigen Fahrzeugen ist in jedem Fall BA Lichtenberg, bei dem das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben angesiedelt ist.
Der Halter haftet in jedem Fall selbst. Gegebenenfalls kann er in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit seinem Unfallgegner Regressansprüche geltend machen, sofern er selbst alles ihm Zumutbare unternommen hat, um die Unfallstelle abzusichern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
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