Drucksache - DS/2050/IV  

 
 
Betreff: Gerhart-Hauptmann-Schule (GHS)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jösting, KatjaJösting, Katja
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.01.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt beschlossen hat, das Räumungsersuchen für die Gerhart-Hauptmann-Schule zurück zu nehmen?

 

  1. Betrifft dies auch die Planungen zivilrechtlicher Klagen gegen die einzelnen Bewohner*innen?

 

  1. Wie begründet das Bezirksamt sein Vorgehen?

 

 

Beantwortung: Frau Borkamp

 

zu Frage 1: Ja.

 

zu Frage 2: Nein.

 

zu Frage 3: Im Hinblick auf die vom Verwaltungsgericht Berlin und vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im vorläufigen Rechtsschutzverfahren erhobenen rechtlichen Bedenken hat das Bezirksamt in dem bei Gericht anhängigen Verfahren die nichtbestandskräftige Räumungsanordnung durch Abhilfebescheide aufgehoben. Die in Kammerbesetzung gefassten Beschlüsse des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts lassen die Auffassung des Gerichtes klar erkennen, so dass im Hauptsacheverfahren wenig Aussicht auf eine Änderung dieser Auffassung besteht.

 

 
 

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