Drucksache - DS/2045/IV
Ich frage das Bezirksamt,
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung des Bauvorhabens auf dem Grundstück der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule entlang der Ohlauer Straße aus (Planung/Bürgerbeteiligung/Baugenehmigung/Baubeginn etc.)?
Für die Antragstellung und Umsetzung des Bauvorhabens (Flüchtlinge, sozialer Wohnungsbau, Frauenabteilung, Bücherei u.a.) ist ein privates Büro in Zusammenarbeit mit der städtischen Wohnungsgesellschaft HoWoGe betraut. Diese arbeiten zügig an der Umsetzung. Es liegt jedochnicht in der Hand der Verwaltung, wann tatsächlich Baubeginn sein wird. Aber vorgeschrieben vor Ablauf 2016.
2. Ist für die Baugenehmigung die Änderung eines B-Plans notwendig oder erfolgt diese gem. § 34 BauGB?
Planungsrecht ist hier der Baunutzungsplan, also der Bebauungsplan VI-A, übergeleitet aus dem Baunutzungsplan 1958/60. Eine Änderung ist nicht erforderlich.
3. Ist eine umfassende Bürgerbeteiligung geplant?
Nein. Im Rahmen eines Antragsverfahrens ist keine Bürgerbeteiligung aber Bürgerinformation vorgesehen. Die Gremien des Bezirks sind jedoch informiert, so dass über die geeignete Form noch entschieden werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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