Drucksache - DS/2006/IV  

 
 
Betreff: EA067 - Prioritäten im ausgelasteten Bezirksamt - Cannabisantrag schlägt Wohnsitzanmeldung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

chst medienwirksam stellte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg im Sommer 2015 den Antrag auf die legale Abgabe von Cannabis in Coffeeshops im Bezirk an das Bundesinstitut für Arzneimittel. Da ein solches Vorhaben gegen Bundegesetz verstößt, lehnte das Bundesinstitut den Antrag erwartungsgemäß ab. Das Bezirksamt legte nun Widerspruch ein.

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wurden im Zuge der Erarbeitung des Antrags und/oder des Widerspruchs externe Juristen oder Berater beauftragt?
     
  2. Wie viele Mitarbeiter à wie viele Stunden aus welchen Bereichen des Bezirksamtes arbeiteten bisher an diesem Antrag mit?
     
  3. Welche internen und externen Kosten sind bisher für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg entstanden?

 

 

Beantwortung: Frau Herrmann

 

Sehr geehrter Herr Heihsel, die Medienwirksamkeit, die setzte bereits im Herbst 2013 ein. Wir haben etwas länger gebraucht, bis wir den Antrag fertig hatten, weil, wir haben mehrere Anhörungen gehabt, Expertenanhörungen übrigens, wo auch juristischer Fachverstand war. Wir haben ein Expertengremium bei uns im Bezirk einberufen und all die waren tatsächlich auch mit bei der Diskussion zur Entstehung des Antrags beteiligt.

Ansonsten haben wir uns außerdem mit bereits anderen ., mit dem anderen Antrag beschäftigt, der in Schleswig-Holstein gestellt worden ist. Wir haben uns mit verschiedenen Expertisen auseinandergesetzt, die von Instituten auch erstellt worden sind, also was Freigabe, kontrollierte Freigabe bzw. kontrollierte Abgabe von Cannabis bedeutet. Gehandelt haben wir auf Auftrag der BVV. Das war keine selbst gestellte Aufgabe, sondern die BVV hat uns am 27.11.2013 den Auftrag erteilt zu eruieren, einen Antrag zu stellen, hatte da auch einige Bedingungen, u.a. eben auch Expertenanhörungen.

Außerdem verstoßen wir nicht gegen das Bundesgesetz, da muss ich mich doch sehr deutlich gegen verwahren, sondern wir haben im Sinne des § 3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes gehandelt.

 

zu Frage 1: Wir haben Anhörungen gehabt, Expertengremium habe ich Ihnen schon bereits berichtet, und im Zuge der Erarbeitung des Widerspruchs haben wir ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

 

zu Frage 2: Ein Mitarbeiter des Bezirksamtes aus dem Bereich der Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit arbeitete bisher federführend an dem Antrag, nämlich der Leiter und eine Mitarbeiterin desselben Bereichs unterstützte die Fertigstellung des Antrages ab Mai 2015. Wir haben die in diesem Zuge geleisteten Gesamtstunden nicht aufgelistet und nicht dokumentiert.

Allerdings ist die Orientierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, ÖGD, an großstadttypischen gesundheitlichen und sozialen Problemlagen vom Gesetzgeber vorgegeben, d. h. also, die Kolleginnen und Kollegen haben im Rahmen ihres ganz normalen Arbeitsauftrages gearbeitet. Von daher ist die Arbeit am Modellprojekt auch kein Sonderprojekt, sondern eben entsprechend ihrer Aufgabenbeschreibung.

Der geleistete Gesamtaufwand in Stunden ist darüber hinaus nicht abschätzbar, weil, da wiederhole ich mich jetzt, im Zusammenhang mit dem Modellprojekt zahlreiche Besprechungen, öffentliche Veranstaltungen, Diskussionen und Fachgespräche organisiert, durchgeführt und ausgewertet worden sind entsprechend des BVV-Antrages und der zuständige Mitarbeiter darüber hinaus zu regionalen und überregionalen Fachgesprächen eingeladen worden ist.

Der Nettozeitaufwand für die schriftliche Erstellung des Antrags, die Antragsbegründung des Widerspruchs und der Widerspruchsbegründung ohne Planungs- und Besprechungsaufwand lässt sich auf maximal 160 Vollzeitstunden schätzen.

 

zu Frage 3: Externe Kosten sind keine entstanden 2014. 2015 haben wir r das Rechtsgutachten 4.000 EUR bezahlt. Dankeschön.

 

 

Herr Heihsel: Wenn ich das richtig verstanden habe, zwei Mitarbeiter insgesamt, also eine Mitarbeiterin und ein Leiter haben daran gearbeitet. Wenn Sie die Stunden nicht abschätzen können oder aufgezeichnet haben, können Sie irgendwie sagen, welche Aufgaben dann in dieser Zeit nicht gemacht werden konnten? Also ich gehe davon aus, dass es sich jetzt nicht um zwei Stunden gehandelt hat, die dafür aufgewandt werden mussten.

 

zu Nachfrage 1: Ich meine, Sie haben ja noch eine Nachfrage. Vielleicht stellen Sie die so, dass ich Ihr Kenntnisinteresse nachvollziehen kann. Ich sagte bereits, der Kollege hat es während seiner ganz normalen Arbeitszeit gemacht und es gehört zu seinen Aufgaben. Von daher hat er nichts weggelassen, sondern es gehört zu seinen Aufgaben dieses zu tun und das hat er getan. Und die Kollegin, die mitgearbeitet hat, die ist übrigens ., hat den Schwerpunkt ihrer Arbeit als Suchtpräventionsmitarbeiterin. Also auch sie hat im Rahmen dessen, was sie zu tun hat, ist sie tätig geworden. Also von daher kann ich jetzt auch nicht sagen, da ist irgendetwas weggefallen, sondern es gehört ganz originär dazu.

 

Herr Heihsel: Ja, das habe ich mir jetzt schon natürlich gedacht, das hatte ich vorher auch schon gehört von einem Verordneten, dass das jetzt zu der Aufgabe dazugehört, aber ich kann mir erstens vorstellen, wie aufwendig so ein Antrag ist zu erarbeiten und zu stellen. Und wenn sie dann keinen Juristen oder keine Rechtsanwaltskanzlei dafür beauftragt haben, dann muss ich ja einen gewissen Aufwand da reinstecken, um diesen Antrag zu bearbeiten und auch, um diesen Widerspruch zu bearbeiten und dann fällt es mir doch schwer zu glauben, dass das die normale Tätigkeit dieser Personen sind. Also entweder .

Frau Jaath: Herr Heihsel, Ihre Frage bitte.

 

Herr Heihsel: Ja, also ich wollte jetzt einfach nur noch mal die erste Frage verdeutlichen, weil Frau Herrmann ja gefragt hat, wie ich denn diese Frage verstehe. Also entweder müssen Sie ja einschätzen können, wie viel Arbeits .

 

Zwischenrufe

 

. ich versuche gerade eine Frage zu formulieren . danke. Danke, dass Sie mich daran erinnern meine Frage zu stellen, deswegen stelle ich jetzt meine Frage: Welche Aufgaben fielen letztendlich untern Tisch?

 

zu Nachfrage 2: Also ehrlich gesagt, ich verstehe es wirklich nicht, aber es sind keine Aufgaben weggefallen. Die BVV kontrolliert das auch, indem wir einen Gesundheits- und Inklusionsausschuss haben, wo der Kollege übrigens sehr regelmäßig teilnimmt, eigentlich immer teilnimmt. Ich glaube, dass der Ausschuss bisher nichts zu kritisieren hatte an der Arbeit der Plan- und Leitstelle.

Und das andere ist: Es gehört auch zur Aufgabe der Verwaltung, Anträge der BVV machbar zu machen bzw. umzusetzen. Und wir haben einen Antrag, ich habe es eben gesagt, 27.11.2013, haben wir einen Auftrag bekommen von der BVV, diesen Auftrag ., und diesen Auftrag haben wir erfüllt.  Und Sie haben es ja in Ihrer Vorbemerkung drin gehabt, Sie meinen, das ist ., also ich interpretiere jetzt mal Ihre Frage, dass Sie nämlich meinen, dass es sinnlose Zeitverschwendung war. Herr Husein, ich wäre sehr dankbar, wenn die CDU endlich mal ein gutes Konzept auf den Tisch legen würde, damit wir uns nicht Jahr für Jahr für Jahr in ganz Berlin genau damit rumärgern müssten, aber da sind Ihre Senatoren noch in einer Bringeschuld.

Also von daher, wir haben jetzt einen Antrag gestellt. Der Antrag ist abgelehnt worden mit bestimmter Begründung. Diese Begründung teilen wir nicht, weil der Antrag bzw. weil das Institut sich nicht mit unserer Argumentation auseinandergesetzt hat. Dieses haben wir im Widerspruch, nachlesbar auf der Homepage, haben wir im Widerspruch noch mal juristisch und kritisch gewürdigt. Und jetzt werden wir sehen, was das Institut jetzt als Antwort hat.

Der Prozess ist also überhaupt noch gar nicht zu Ende, von daher kann ich Ihnen auch nicht sagen, waren wir erfolgreich oder waren wir nicht erfolgreich. Also auch nicht mal Zeitverschwendung kann ich dem Kollegen unterstellen oder der BVV unterstellen, dass sie sinnlose Anträge an die Verwaltung stellt und ich glaube, in diesem Fall ist es kein sinnloser Antrag, sondern wir waren, bis auf eine Ausnahme, hier eigentlich sehr einig, dass die Drogenpolitik des Landes Berlin und der Bundesrepublik Deutschland wie in vielen, vielen anderen Ländern bereits geschehen, sich endlich verändern muss. Ich weiß, die FDP ist da eigentlich dafür.

 
 

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