Drucksache - DS/1972/IV  

 
 
Betreff: Ausbildung für Geflüchtete (Flüchtlinge/Asylberechtigte mit Aufenthaltserlaubnis, Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese-Hehmke, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Zugangsvoraussetzungen und Angebote zu (schulischen und dualen) Ausbildungen gibt es für die o.g. Personen mit Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung?

 

  1. Wie wird bei Erreichen eines (inoffiziellen) Höchstalters für das Absolvieren einer Ausbildung oder im Rahmen des Zugangs zu Berufsschulen verfahren (Ausnahmeregelungen für die o.g. Personengruppe, Aufklärung durch das Bezirksamt, weitere Fördermöglichkeiten)?

 

  1. Wie viele Einstellungen und Ausbildungsverhältnisse von Personen aus der o.g. Personengruppe gab es in den letzten zwei Jahren bei der Besetzung offener (Ausbildungs)Stellen im Bezirksamt?

 

Nachfragen:
 

  1. Wie viele Personen aus der o.g. Personengruppe konnten in den letzten zwei Jahren erfolgreich durch das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg sowie die Bundesagentur für Arbeit Berlin Mitte in Ausbildung vermittelt werden?

 

  1. Welche Angebote wird das Bezirksamt in Zukunft zum o.g. Themenkomplex anbieten?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin             10.03.2016

Abt. Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste             

SozBeschBüDDez

 

 

Schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage. Die ungewöhnlich lange Bearbeitungsdauer bitte ich zu entschuldigen.

 

Vorbemerkung: Zu den Fragen 1, 2 und 3 wurde die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen angefragt. Leider gibt es bis heute keine Antwort. Insofern wird ersatzweise auf die Antwort des Senats zur schriftlichen Anfrage "Geflüchtete am Berliner Arbeitsmarkt (17/17 589) verwiesen.

 

1. Welche Zugangsvoraussetzungen und Angebote zu (schulischen und dualen) Ausbildungen gibt es für die o.g. Personen mit Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung?

 

Die Zugangsvoraussetzungen sind ausführlich in der Broschüre der Agentur für Arbeit für Arbeitgeber erläutert

 

https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mjc3/~edisp/l6019022dstbai771709.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI771708

 

2. Wie wird bei Erreichen eines (inoffiziellen) Höchstalters für das Absolvieren einer Ausbildung oder im Rahmen des Zugangs zu Berufsschulen verfahren (Ausnahmeregelungen für die o.g. Personengruppe, Aufklärung durch das Bezirksamt, weitere Fördermöglichkeiten)?

 

 

Es gibt für die duale Ausbildung in unserem Bezirksamt weder ein offizielles noch ein inoffizielles Höchstalter. Ziel des Ausbildungsangebotes ist es, zunächst den Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen, die bisher noch nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium verfügen.  In den Stellenausschreibungen steht folgender Text: "Unser Angebot richtet sich vorrangig an Bewerberinnen und Bewerber, die erstmalig einen Berufsabschluss anstreben."

 

 

 

3. Wie viele Einstellungen und Ausbildungsverhältnisse von Personen aus der o.g. Personengruppe gab es in den letzten zwei Jahren bei der Besetzung offener (Ausbildungs-) Stellen im Bezirksamt?

 

 

Zu dieser Fragestellung werden keine Daten erhoben / gespeichert.

 

Nachfragen:

2. Wie viele Personen aus der o.g. Personengruppe konnten in den letzten zwei Jahren erfolgreich durch das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg sowie die Bundesagentur für Arbeit Berlin Mitte in Ausbildung vermittelt werden?

 

Die Frage kann nicht hinreichend  beantwortet werden. Das Ergebnis eines Abrufs von Daten zu Integrationen in Ausbildung lässt sich zwar nach Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln, jedoch nicht bis auf Ebene einzelner Länder und nach Status Flüchtling.

 

3. Nachfrage: Welche Angebote wird das Bezirksamt in Zukunft zum o.g. Themenkomplex anbieten?

 

Flüchtlinge können sich grundsätzlich auf unsere ausgeschriebenen Ausbildungsplätze bewerben, müssen jedoch wie alle anderen Bewerberinnen und Bewerber über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

 

In unseren Stellenausschreibungen zu allen Büroberufen steht folgender Text:

 

"In dem Beruf der . wird vor allem die kompetente Anwendung der deutschen Sprache Ihr "Handwerkszeug" sein. Besonders wichtig ist uns daher ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung eine erste Arbeitsprobe ist."

 

Dies trifft auf den Beruf der Gärtnerin bzw. des Gärtners etwas eingeschränkt zu, da trotz überwiegend handwerklich-praktischer Ausrichtung des Berufs gute Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Ausbildung ebenfalls unabdingbar sind.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 
 

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