Drucksache - DS/1910/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
Bethaniendamm sowie
Ziel der Bauleitplanung soll sein, die die Gewerbestruktur und Nahversorgung der Wohn- und arbeitenden Bevölkerung bedrohende, zumindest aber störende Häufung von Gastronomie-, Unterhaltungs- und Beherbergungsbetrieben soweit möglich einzuschränken. Solcherart neue, genehmigungspflichtige bauliche Nutzungen und bauliche Maßnahmen sollen untersagt werden, soweit sie nicht dem Bestandsschutz unterliegen. Auch genehmigungspflichtige Erweiterungs-investitionen sollen untersagt werden.
Zudem soll für das/die Erhaltungssatzungsgebiet(e) gem. § 172 Abs. 1 BauGB im oben beschriebenen Bereich als zusätzliches Schutzziel der Erhalt der städtebaulichen Eigenart und der Schutz vor Umstrukturierung aufgenommen werden, insbesondere der traditionellen und - soweit noch vorhandenen - Mischung von Wohnen, Gewerbe, kleinteiligem Einzelhandel und Dienstleistungen. Der Umstrukturierung ganzer Straßenzüge in Ausgeh- und Partymeilen ist damit entgegen zu treten und die traditionelle Kreuzberger Mischung von Wohnen und Gewerbe vor der weiter voranschreitenden Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnflächen (Lofts- und Luxuswohnungen) besser zu schützen.
Zur Begründung und Absicherung einer solchen restriktiven Genehmigungspraxis zum Schutze der arbeitenden und Wohnbevölkerung sowie der städtebaulichen Eigenart der Gründerzeitquartiere in Kreuzberg und Friedrichshain sind unverzüglich umfassende, grundstücksscharfe Bestandsaufnahmen zur Gewerbe- und Einzelhandelsstruktur und deren Entwicklung vorzunehmen.
Begründung:
Durch die ausufernde Zunahme von gastronomischen Einrichtungen werden andere, für die Bevölkerung notwendige gewerbliche Angebote verdrängt und die Mietpreisforderungen der Hauseigentümer in die Höhe getrieben. Durch die im Antrag beschriebenen Maßnahmen soll dem entgegengetreten werden.
Zur Begründung wird zudem auf den Bebauungsplan „Östliche Altstadt“ der Stadt Heidelberg verwiesen, die zur Steuerung der gewerblichen Entwicklung in der historischen Altstadt entsprechend verfahren ist.
BVV 28.10.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend)
PHI 23.02.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird vorbehaltlich vorhandener Mittel beauftragt,
Bethaniendamm sowie
Ziel der Bauleitplanung soll sein, die die Gewerbestruktur und Nahversorgung der Wohn- und arbeitenden Bevölkerung bedrohende, zumindest aber störende Häufung von Gastronomie-, Unterhaltungs- und Beherbergungsbetrieben soweit möglich einzuschränken. Solcherart neue, genehmigungspflichtige bauliche Nutzungen und bauliche Maßnahmen sollen untersagt werden, soweit sie nicht dem Bestandsschutz unterliegen. Auch genehmigungspflichtige Erweiterungs-investitionen sollen untersagt werden.
Zudem soll für das/die Erhaltungssatzungsgebiet(e) gem. § 172 Abs. 1 BauGB im oben beschriebenen Bereich als zusätzliches Schutzziel der Erhalt der städtebaulichen Eigenart und der Schutz vor Umstrukturierung aufgenommen werden, insbesondere der traditionellen und - soweit noch vorhandenen - Mischung von Wohnen, Gewerbe, kleinteiligem Einzelhandel und Dienstleistungen. Der Umstrukturierung ganzer Straßenzüge in Ausgeh- und Partymeilen ist damit entgegen zu treten und die traditionelle Kreuzberger Mischung von Wohnen und Gewerbe vor der weiter voranschreitenden Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnflächen (Lofts- und Luxuswohnungen) besser zu schützen.
Zur Begründung und Absicherung einer solchen restriktiven Genehmigungspraxis zum Schutze der arbeitenden und Wohnbevölkerung sowie der städtebaulichen Eigenart der Gründerzeitquartiere in Kreuzberg und Friedrichshain sind unverzüglich umfassende, grundstücksscharfe Bestandsaufnahmen zur Gewerbe- und Einzelhandelsstruktur und deren Entwicklung vorzunehmen.
StadtQM 09.03.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
Bethaniendamm sowie
Ziel der Bauleitplanung soll sein, die die Gewerbestruktur und Nahversorgung der Wohn- und arbeitenden Bevölkerung bedrohende, zumindest aber störende Häufung von Gastronomie-, Unterhaltungs- und Beherbergungsbetrieben soweit möglich einzuschränken. Solcherart neue, genehmigungspflichtige bauliche Nutzungen und bauliche Maßnahmen sollen untersagt werden, soweit sie nicht dem Bestandsschutz unterliegen. Auch genehmigungspflichtige Erweiterungs-investitionen sollen untersagt werden.
Zudem soll für das/die Erhaltungssatzungsgebiet(e) gem. § 172 Abs. 1 BauGB im oben beschriebenen Bereich als zusätzliches Schutzziel der Erhalt der städtebaulichen Eigenart und der Schutz vor Umstrukturierung aufgenommen werden, insbesondere der traditionellen und - soweit noch vorhandenen - Mischung von Wohnen, Gewerbe, kleinteiligem Einzelhandel und Dienstleistungen. Der Umstrukturierung ganzer Straßenzüge in Ausgeh- und Partymeilen ist damit entgegen zu treten und die traditionelle Kreuzberger Mischung von Wohnen und Gewerbe vor der weiter voranschreitenden Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnflächen (Lofts- und Luxuswohnungen) besser zu schützen.
Zur Begründung und Absicherung einer solchen restriktiven Genehmigungspraxis zum Schutze der arbeitenden und Wohnbevölkerung sowie der städtebaulichen Eigenart der Gründerzeitquartiere in Kreuzberg und Friedrichshain sind unverzüglich umfassende, grundstücksscharfe Bestandsaufnahmen zur Gewerbe- und Einzelhandelsstruktur und deren Entwicklung vorzunehmen.
BVV 16.03.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
Bethaniendamm sowie
Ziel der Bauleitplanung soll sein, die die Gewerbestruktur und Nahversorgung der Wohn- und arbeitenden Bevölkerung bedrohende, zumindest aber störende Häufung von Gastronomie-, Unterhaltungs- und Beherbergungsbetrieben soweit möglich einzuschränken. Solcherart neue, genehmigungspflichtige bauliche Nutzungen und bauliche Maßnahmen sollen untersagt werden, soweit sie nicht dem Bestandsschutz unterliegen. Auch genehmigungspflichtige Erweiterungs-investitionen sollen untersagt werden.
Zudem soll für das/die Erhaltungssatzungsgebiet(e) gem. § 172 Abs. 1 BauGB im oben beschriebenen Bereich als zusätzliches Schutzziel der Erhalt der städtebaulichen Eigenart und der Schutz vor Umstrukturierung aufgenommen werden, insbesondere der traditionellen und - soweit noch vorhandenen - Mischung von Wohnen, Gewerbe, kleinteiligem Einzelhandel und Dienstleistungen. Der Umstrukturierung ganzer Straßenzüge in Ausgeh- und Partymeilen ist damit entgegen zu treten und die traditionelle Kreuzberger Mischung von Wohnen und Gewerbe vor der weiter voranschreitenden Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnflächen (Lofts- und Luxuswohnungen) besser zu schützen.
Zur Begründung und Absicherung einer solchen restriktiven Genehmigungspraxis zum Schutze der arbeitenden und Wohnbevölkerung sowie der städtebaulichen Eigenart der Gründerzeitquartiere in Kreuzberg und Friedrichshain sind unverzüglich umfassende, grundstücksscharfe Bestandsaufnahmen zur Gewerbe- und Einzelhandelsstruktur und deren Entwicklung vorzunehmen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin