Drucksache - DS/1847/IV  

 
 
Betreff: Beschlagnahme von spekulativem Leerstand nach § 16 und § 38 ASOG zum Zwecke der Abwehr einer gegenwärtigen, erheblichen Gefahr in Zeiten akut drohender, massenhafter Obdachlosigkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünenstellv. Vorsteher
Verfasser:Weeger, AndreasBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:DIE LINKE
   PIRATEN
   Bezirksverordnete Zinn
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.09.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg vertagt   
28.10.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1847/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt Wohnungen, die bekanntermaßen und in größerer Anzahl aus Spekulationsgründen leer stehen, wie z.B. und insbesondere in Riehmers Hofgarten, auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) zur Unterbringung von obdachlos Geflüchteten und Berliner*innen zu beschlagnahmen, bzw. eine solche Nutzung zu erzwingen.

 

Dies sollte im Angesicht der nahenden Kälteperiode und des überall fehlenden Wohnraumes zur Unterbringung von Menschen ohne feste Bleibe möglichst unverzüglich in die Wege geleitet werden.

 

Ebenso wird das Bezirksamt beauftragt, in diesem Zusammenhang an den Senat heranzutreten und diese Wohnungen zur Unterbringung von Geflüchteten anzubieten - an Stelle von Turnhallen (die eigentlich zum Schul- und sonstigen Sport genutzt werden sollten), Traglufthallen sowie Hangars ohne ausreichende Sanitäreinrichtungen und insbesondere statt Zelten, die gerade im Winter und bei fallenden Nachttemperaturen denkbar ungeeignet sind.

 

Begründung:

 

Eine Beschlagnahme (natürlich gegen Entschädigung) von gehäuft auftretendem spekulativem Leerstand nach ASOG ist in der momentanen Situation noch mehr gerechtfertigt und geboten als bisher schon. Dies zeigt auch die Beschlagnahme eines ehemaligen Bankgebäudes aus der Konkursmasse der Hypo Real Estate in Wilmersdorf durch den Senat in der letzten Woche.

 

Berlin wendet derzeit vielfach Regelungen an, die eigentlich für den Katastrophenfall zur Verfügung stehen. Laut den Verlautbarungen vieler Landes- und Kommunalregierung darf es keine Tabus mehr bei der Unterbringung von Menschen geben, denen kurz- und mittelfristig Obdachlosigkeit droht. Dabei ist meist die Unterbringung in Turnhallen, Zelten und anderen Notlösungen gemeint. Oft handelt es sich um enge Massenunterkünfte. In Berlin sind Hangars des ehemaligen Flughafens Tempelhof, das Velodrom, das ehemalige ICC uswusf. im Gespräch.

 

Diese Unterkünfte sind aber denkbar ungeeignet für eine menschenwürdige Unterbringung. In Turnhallen, Traglufthallen, Hangars und Zelten mangelt es an Sanitäreinrichtungen, Kochgelegenheiten, Stauraum, Plätzen, um zu Lernen und zu Arbeiten. Viele Menschen sind durch die Flucht traumatisiert oder haben Angehörige und Freunde verloren und benötigen dringend Schutz sowie Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre, um zur Ruhe zu kommen, ihre Trauerarbeit zu bewältigen und wieder zu sich zu finden.

 

Viel naheliegender ist es daher, leer stehenden Wohnraum konsequent zur Gefahrenabwehr zu requirieren, wo er nicht zu Wohnzwecken oder - noch schlimmer - gar nicht genutzt wird. Besonders dort wo spekulativer Leerstand von eigentlich bezugsfertigen Wohnungen geballt vorhanden und dies landläufig bekannt ist, sollte dieser nun möglichst sofort beendet werden, um die Gefahr und das Vorhandensein massenhafter Obdachlosigkeit in der Stadt zu lindern.

 

Dies könnte ein weiterer Baustein zur würdigen Unterbringung der vielen Menschen sein, die derzeit nach Berlin kommen und nach einer oft langen, verlustreichen und gefährlichen Flucht in erster Linie Schutz und Ruhe suchen.

 

 

BVV 28.10.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt Wohnungen, die bekanntermaßen und in größerer Anzahl aus Spekulationsgründen leer stehen, wie z.B. und insbesondere in Riehmers Hofgarten, auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) zur Unterbringung von obdachlos Geflüchteten und Berliner*innen zu beschlagnahmen, bzw. eine solche Nutzung zu erzwingen.

 

Dies sollte im Angesicht der nahenden Kälteperiode und des überall fehlenden Wohnraumes zur Unterbringung von Menschen ohne feste Bleibe möglichst unverzüglich in die Wege geleitet werden.

 

Ebenso wird das Bezirksamt beauftragt, in diesem Zusammenhang an den Senat heranzutreten und diese Wohnungen zur Unterbringung von Geflüchteten anzubieten - an Stelle von Turnhallen (die eigentlich zum Schul- und sonstigen Sport genutzt werden sollten), Traglufthallen sowie Hangars ohne ausreichende Sanitäreinrichtungen und insbesondere statt Zelten, die gerade im Winter und bei fallenden Nachttemperaturen denkbar ungeeignet sind.

 

 

 
 

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