Drucksache - DS/1809/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Gewerbemieten werden durch die jeweiligen Standortbedingungen, die Ausstattungsmerkmale des Mietobjektes und durch Angebot und Nachfrage bestimmt. In den letzten Jahren ist nicht nur die Nachfrage nach Wohnungen, sondern auch die Nachfrage nach Gewerbemieten stetig gestiegen. Dies betrifft insbesondere die Innenstadtlagen, wozu auch Friedrichshain-Kreuzberg zählt.
Grundsätzlich spricht dies für die Attraktivität des Standortes, hat aber letztendlich jedoch auch negative Auswirkungen und führt aufgrund der steigenden Mieten zu Verdrängungsprozessen.
Auch das Bezirksamt ist an einer gesunden Mischung und den Erhalt kiezbezogener Angebote interessiert und verfolgt die Entwicklung kritisch.
Leider sind die Möglichkeiten der Einflussnahme durch den Bezirk begrenzt. Es gibt hier nur sehr eingeschränkt rechtliche Grundlagen.
Bei der Vertragsgestaltung von Gewerbemietverträgen besteht weitgehende Gestaltungsfreiheit. Dies betrifft insbesondere die Miethöhe. Diese ist in der Regel frei vereinbar.
Nur in Einzelfällen gelingt es Eigentümer/Vermieter davon zu überzeugen, dass mögliche Mieterhöhungen an Träger nicht umgesetzt werden.
Freie Träger sind vermehrt nicht in der Lage die geforderten Mieten zu zahlen, da sie aufgrund ihrer Finanzierung nicht auskömmlich und langfristig planen können.
Träger finanzieren sich u.a. über Kostensätze und Projekte. Einige auch über Stiftungsmittel und eingeworbene Spenden. Warum Träger einen Standort nicht mehr finanzieren können hat vielerlei Ursachen. Ein Problem für Träger ist z.B. das aufgrund der gesunkenen Zinsen Mittel aus Stiftungen nicht mehr in der bisherigen Höhe zur Verfügung stehen und verteilt werden können. Aber auch das die Kostensätze nicht den tatsächlichen (Markt)Preisen entsprechen nennen Träger als eine Ursache für die Aufgabe bzw. Verkleinerung von Standorten. Die derzeitige Entwicklung auf dem Markt gefährdet grundsätzlich die soziale Infrastruktur des Bezirkes.
Im Jugendamt betrifft dies insbesondere solche Projekte wie z.B. Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Familienzentren oder ClearingsteIlen und Kitas.
Aber auch bei verschiedenen betreuten Wohnformen - WG wie BEW - im Rahmen der Eingliederungshilfe erleben wir Kündigungen und Mieterhöhungen, die die Aufrechterhaltung dieser Angebote gefährden.
Jugendliche, welche aus den beendeten Hilfsmaßnahmen entlassen werden, finden häufig keinen Wohnraum im Kiez, so dass Wohnungslosigkeit droht bzw. die Jugendlichen länger in den Einrichtungen verbleiben (steigende Kosten bei den Ausgaben des Jugendamtes).
Auch für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge stehen nicht ausreichend Plätze für eine weitere Unterbringung über die ersten 3 Monate in der ErstanlaufsteIle hinaus im Bezirk zur Verfügung.
Für die Kitas/Kinderläden verweisen wir auf die Beantwortung der mündlichen Anfrage DS/1808/IV durch die Bezirksbürgermeisterin in der BVV am 15.07.2015.
Nachfrage:
Beantwortet mit der Frage 2.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Beckers |
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