Drucksache - DS/1683/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Berlin, den 29.04.2015 Bezirksstadtrat 3260
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, dass in der Eckertstraße 2, gewissermaßen auf dem Hof der Häuser Weidenweg 45-49 und Petersburger Straße 72a- 76c, ein Wohnhaus entsteht, das allein schon die Wohnqualität der Bestandsmieter*innen erheblich beeinträchtigt; aber das zusätzlich neben diesem Bau, unmittelbar vor den Häuser Eckertstraße 3-5 die WBM weitere Bebauung plant, die dem Wohnen in der ohnehin engen Eckertstraße, aber speziell vor der Eckertstraße 3-5, Hinterhofcharakter verleihen würde?
Das Grundstück Eckertstraße 2 ist ein privates Grundstück, für das ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses gestellt und im Juni 2013 genehmigt wurde. Das Grundstück befindet sich gem. § 34 (2) im Allgemeinen Wohngebiet, do dass die Nutzung Wohnen zulässig ist. Die Abstandflächen wurden eingehalten, so dass bauordnungsrechtlich keine Einwände gegen die entstehende Kubatur erhoben werden kann.
Die angrenzenden Grundstücke gehören der WBM, die nach Kenntnis des FB Stadtplanung prüft, die ehemals vorhandene Straßenrandbebauung unter Aufnahme der angrenzenden Gebäudehöhen wieder zu schließen. In jedem Fall sind auch hier zur dahinter liegenden Bestandsbebauung die Abstandsflächen einzuhalten. Die Wiederherstellung der Bebauung entlang der Straße wäre dann rechtlich zulässig.
Für die Errichtung von 2 Wohngebäuden auf den Grundstücken Eckertstraße 3-5 wurde im Juli 2014 ein Vorbescheid erteilt, dessen planungsrechtliche Frage positiv beantwortet worden ist.
2. Welche Formen der Bürger*inneninformation und der Bürger*innenbeteiligung wurden für diese Bauvorhaben organisiert und durchgeführt?
Die genannten Bauvorhaben sind Planungen der WBM. Diese ist als Eigentümer gemäß § 25 Abs.3 Verwaltungsverfahrensgesetz angehalten, frühzeitig die Nachbarschaft über die beabsichtigte Planung zu informieren. Dem Bezirksamt liegen keine Informationen darüber vor, welchen Stand die Planungen der WBM derzeit haben und ob diese schon geeignet sind, um die geforderte Bürgerinformation durchzuführen und für wann diese ggf. geplant ist.
Die Abteilung PBU hat im August 2014 ein Merkblatt zum § 25 VwVfG veröffentlicht, dass im Rahmen der Bauberatung bzw. Antragstellung den Eigentümern und Investoren regelmäßig noch einmal gezielt vorgelegt wird.
3. Sind dem Bezirksamt die Bürger*innenproteste der Mieter*innen der Eckertstraße, der Petersburger Straße und des Weidenweges bekannt, die sich unter anderem aktiv und engagiert gegen die Verschlechterung der Wohnqualität und die Bebauung der letzten kleinen Grünfläche in der Straße wendet?
Ja.
Nachfrage 1. Wie wurde darauf reagiert?
Eine entsprechende Anfrage der Senatskanzlei wurde beantwortet. Direkt sind wir nicht angeschrieben worden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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