Drucksache - DS/1679/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Berlin, den 29.04.2015 Bezirksstadtrat 3260
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Monatliche Einnahmen: 4.881,74 ? Jährliche Einnahmen: 58.580,88 ?
Nein.
Die Vertragsverhandlungen für das Haus II laufen derzeit. Der Vertrag für Haus I läuft noch bis 20.11. 2019.
Nachfrage:
Eine vorfristige bzw. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (außerordentliche Kündigung) des Pächters ist trotz Abmahnung möglich, wenn: A) Ein vertragswidrigen Gebrauch des Grundstückes vorliegt, B) Ein nicht ordnungs- bzw. vorschriftsmäßiger Betrieb gem. des vereinbarten Betreiberkonzepts erfolgt oder der Pächter Änderungen mit dem Verpächter nicht vereinbart hat, C) wenn ein Vergleichs- oder Konkursverfahren bzw. Insolvenzverfahren eröffnet wird, D) wenn der Pächter länger als 2 Monate mit dem fälligen Pachtzins im Rückstand ist, E) bei einer von dem Verschulden des Pächters unabhängigen Zerstörung (Untergang) des Pachtgegenstandes. Der Verpächter ist berechtigt, das Pachtverhältnis mit Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende zu kündigen, wenn durch Beschlussfassung des Bezirksamtes eine planungsrechtliche Neuordnung des Görlitzer Parks erfolgt. In diesem Fall ist der Pächter angemessen zu entschädigen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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