Drucksache - DS/1652/IV  

 
 
Betreff: Parkausweise für pflegerisch und medizinisch tätige Berufsgruppen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete ZinnVorsteherin
Verfasser:Zinn, JessicaJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
29.04.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Inklusion Vorberatung
07.05.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Inklusion mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Vorberatung
12.05.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
20.05.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.01.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1652/IV  
Anlage zur DS/1652/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Hausärzte erhalten kostenlos Parkausweise, um Hausbesuche bei Patienten vornehmen zu können ohne hierfür Parktickets lösen zu müssen.

Diese Parkausweise müssen deutlich mit "Arzt im Einsatz"

gekennzeichnet sein und dürfen nicht übertragen oder privat verwendet werden.

 

Begründung:

 

Die Krankenkassen bezahlen den Hausärzten keine ausreichende Aufwandsentschädigung, so daßr Ärzte Hausbesuche bei Patienten einen finanziellen Verlust darstellen.

Gerade zum Wohle der mobilitätsbeeinträchtigten Bevölkerung sollten Ärzte, die so freundlich sind noch ihre Patienten zuhause aufzusuchen nicht noch zusätzlich durch ein Parkticket belastet werden.

Ärzte erhalten die Parkausweise nur für die Einsatzzeiten und dürfen diese nicht übertragen, um nicht durch private Nutzung der Tickets zu einer Senkung der Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung beizutragen.

Daher müssen die Parkausweise auch klar als Parkausweise für den Einsatz als Arzt gekennzeichnet sein.

 

 

BVV 29.04.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Gesundheit und Inklusion,

Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt (federführend)

 

 

GesIk 07.05.2015

Neuer Betreff: "Parkausweise für aufsuchende Berufsgruppen"

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit aufsuchende Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Pflegedienste, Apothekendienste, Mitarbeiter des Bezirksamtes etc.) kostenlose oder kostenreduzierte Parkausweise erhalten, um Besuche bei Klienten im Bezirk vornehmen zu können, ohne hierfür Parktickets lösen zu müssen. Diese Parkausweise müssen deutlich extra gekennzeichnet sein und dürfen nicht übertragen oder privat verwendet werden.

 

 

WiO 13.05.2015

Neuer Betreff: "Parkausweise für pflegerisch und medizinisch tätige Berufsgruppen"

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit pflegerisch und medizinisch tätige Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Pflegedienste, Apothekendienste) kostenreduzierte Parkausweise erhalten, um Besuche bei Patienten im Bezirk vornehmen zu können, ohne hierfür Parktickets lösen zu müssen. Diese Parkausweise müssen deutlich extra gekennzeichnet sein und dürfen nicht übertragen übertragbar sein.

 

 

BVV 20.05.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit pflegerisch und medizinisch tätige Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Pflegedienste, Apothekendienste) kostenreduzierte Parkausweise erhalten, um Besuche bei Patienten im Bezirk vornehmen zu können, ohne hierfür Parktickets lösen zu müssen. Diese Parkausweise müssen deutlich extra gekennzeichnet sein und dürfen nicht übertragen übertragbar sein.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 27.01.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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