Drucksache - DS/1609/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen (Vattenfall usw.) dafür einzusetzen, dass die Straßenlaterne vor der Hedemannstraße 3 wieder in Betrieb genommen wird.
Begründung: Aufgrund der Entfernung zwischen den Straßenlaternen in der Hedemannstraße entsteht durch den Ausfall dieser Straßenlaterne ein sehr dunkler Straßenabschnitt der für Unsicherheit bei den Fußgängern führen kann. Außerdem sorgt diese Straßenlaterne für ausreichende Lichtverhältnisse für die Autofahrer, welche die Parkplatz- und Garageneinfahrten neben der Hedemannstraße 3 befahren.
Zahlreiche Bewohner der Hedemannstraße haben sich bei Vatenfall über die defekte Straßenlaterne beschwert. Die Straßenlaterne ist aber seit mehr als zwei Monaten defekt. Daher ist es angezeigt, dass das Bezirksamt hier eingreift.
BVV 25.03.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI, 15.04.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen (Vattenfall usw.) dafür einzusetzen, dass die Straßenlaterne vor der Hedemannstraße 3 wieder in Betrieb genommen wird.
BVV 29.04.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen (Vattenfall usw.) dafür einzusetzen, dass die Straßenlaterne vor der Hedemannstraße 3 wieder in Betrieb genommen wird.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 28.10.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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