Drucksache - DS/1541/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Anmeldung von Sanierungsmaßnahmen für das Sportanlagensanierungsprogramm solche Sportplätze mit einzubeziehen, die Pappelschäden aufweisen. Dazu soll der BVV eine Aufstellung folgender Aspekte vorgelegt werden:
? Ausmaß der Pappelschäden ? Art der Sanierungsmaßnahmen ? Kosten für die Sanierungsmaßnahmen ? Zeitraum des Beginns der Sanierungsmaßnahmen
Der BVV ist im April 2015 zu berichten.
Begründung:
Viele Sportplätze weisen massive Pappelschäden auf, die einen regulären Spielbetrieb und die Verkehrssicherheit gefährden. Die Pappeln beschädigen die Spielfläche der Sportplätze teilweise so stark, dass die Gefahr besteht, dass Schiedsrichter die Spiele nicht mehr anpfeifen, weil die Verletzungsgefahr für die Spieler*innen zu hoch ist. Einige Sportplätze können nur mit einer kompletten Sanierung der Sportflächen wiederhergestellt werden.
BVV 25.02.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Sport.
Sport 11.03.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 25.03.2015 Die Drucksache wird zurückgezogen. |
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