Drucksache - DS/1435/IV  

 
 
Betreff: Aktueller Stand Modellprojekt Cannabisabgabe November 2014
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Zinn, JessicaZinn, Jessica
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Hat das Bezirksamt bereits irgendwelche konkreten Vorstellungen über Umfang des Modellprojektes (d.h. Anzahl von Abgabestellen und Probanden, bzw. Räumlicher Umfang), die Beschaffung der Cannabisprodukte, Art der Abgabe, wissenschaftliche Begleitung oder sonstige Aspekte des Modellprojektes?  
     
  2. Wie lang schätzt das Bezirksamt wird es noch bis zur Erstellung eines Antrages an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durch das Bezirksamt dauern?  
     
  3. Wann werden die Bezirksverordneten und die Bevölkerung über die Ausgestaltung des Antrages (d.h. z.B. Abgabeorte, Art der Probandengewinnung, Registrierung der Probanden, Lizensierung der Abgabestellen o.ä.) für ein mögliches Modellprojekt informiert?  

     

Nachfragen:

 

  1. Wie lange wird es geschätzt nach der politisch sehr wahrscheinlichen Ablehnung des Antrages durch das BfArM noch nachfolgend dauern bis ein Modellprojekt auf juristischem Wege durchgesetzt werden könnte?  
     
  2. Wie wird jetzt schon die juristische Argumentation in den Antrag für ein Modellprojekt eingebaut, um nach der zu erwartenden Ablehnung des Antrages durch das BfArM -auf juristischem Wege die Einrichtung eines Modellprojektes zu erreichen?  

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                            3. Dezember 2014

Abt. Familie, Gesundheit und Personal

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1 und Frage 3:

1. Hat das Bezirksamt bereits irgendwelche konkreten Vorstellungen über Umfang des Modellprojektes (d.h. Anzahl von Abgabestellen und Probanden, bzw. Räumlicher Umfang), die Beschaffung der Cannabisprodukte, Art der Abgabe, wissenschaftliche Begleitung oder sonstige Aspekte des Modellprojektes?

 

3. Wann werden die Bezirksverordneten und die Bevölkerung über die Ausgestaltung des Antrages (d.h. z.B. Abgabeorte, Art der Probandengewinnung, Registrierung der Probanden, Lizensierung der Abgabestellen o.ä.) für ein mögliches Modellprojekt informiert?

 

Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Etablierung eines erweiterten Steuerungskreises, der - wie geplant - die Antragsgestaltung gemäß der Ergebnisse der Zukunftswerkstatt vom 17.10.2014 und im Einklang mit der außerhalb unseres Bezirkes beginnenden fachlichen Diskussion über eine alternative Drogenpolitik inhaltlich maßgeblich voranbringt.

 

Eingeladen werden neben der Berliner Fachstelle für Suchtprävention auch die an der Zukunftswerkstatt beteiligten Akteure und alle BVV-Fraktionen.

 

Dieser Steuerungskreis soll möglichst kurzfristig einberufen werden - wann er sich zur konstituierenden Sitzung trifft (d. h. ob das noch vor Weihnachten gelingt), hängt von den vergbaren Terminen ab.

 

Dieser Steuerungskreis soll das Organ sein, was die inhaltlichen Bedingungen für die Beantragung des Modellprojektes entwickelt - d. h. auch die in dieser Frage zusammengefassten Einzelfragen.

 

Frage 2:

Wie lang schätzt das Bezirksamt wird es noch bis zur Erstellung eines Antrages an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durch das Bezirksamt dauern?

 

Das hängt nicht zuletzt davon ab, ob es Kooperationen mit anderen Kommunen geben wird, die sich derzeit auch auf den Weg machen (z. B. Frankfurt/Main). Zugleich gilt es, auch weiterhin über den Bezirk hinaus in Berlin um Akzeptanz für unser Vorhaben zu werben.

 

Um die Erfolgsaussichten des Antrags zu verbessern, geht in dieser Frage eindeutig Sorgfalt vor Eile - insbesondere aufgrund der Tatsache, dass landes- und bundesweit eine fachliche Diskussion hierzu langsamer an Fahrt aufnimmt, als die politische Diskussion darüber in unserem Bezirk.

 

Als aus heutiger Sicht vorsichtige, aber in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung - insb. was die Einwerbung finanzieller Mittel zur Antragstellung betrifft - noch unverbindliche Terminsetzung für die Antragseinreichung kann das erste Quartal 2015 angegeben werden.

 

Unabhängig davon würde es die Erfolgsaussichten signifikant verbessern, wenn ein interkommunales Netzwerk etabliert werden könnte, ähnlich, wie das bei dem Modellprojekt zur Diamorphinvergabe (erfolgreich) der Fall war. Wir sind diesbeglich aktiv und auch hier würde ggf. die Netzwerkarbeit Vorrang vor einer festen Terminierung haben.

 

Insgesamt ist also ein "Weg der zwei Geschwindigkeiten" angezeigt: zum einen, als Bezirk in dieser Angelegenheit zügig vorankommen, ohne - zum anderen - der beginnenden Diskussion in anderen Kommunen "wegzulaufen" und sich damit der Möglichkeit für starke Partner zu berauben.

 

Nachfragen

 

Frage 1:

Wie lange wird es geschätzt nach der politisch sehr wahrschein-lichen Ablehnung des Antrages durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte noch nachfolgend dauern bis ein Modellprojekt auf juristischem Wege durchgesetzt werden könnte?

 

Diese Frage können wir mangels Erfahrungen nicht beantworten.

 

Es wäre aus unserer Sicht zu begrüßen, wenn die BVV Friedrichshain-Kreuzberg das Projekt positiv beeinflusst, indem auf dessen enorme inhaltliche Tragweite Bezug genommen wird und nicht die Hoffnung auf eine "schnelle Lösung" der Drogenproblematik am Görlitzer Park genährt wird - zumal dies die wichtige Suche nach anderen Maßnahmen eines Maßnahmenmixes zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels im öffentlichen Raum erschweren würde.

 

Frage 2:

Wie wird jetzt schon die juristische Argumentation in den Antrag für ein Modellprojekt eingebaut, um nach der zu erwartenden Ablehnung des Antrages durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) -auf juristischem Wege die Einrichtung eines Modellprojektes zu erreichen?

 

Eine (1) inhaltlich sehr sorgfältige und sehr differenzierte Konzepterstellung ist hierr genauso maßgeblich wie (2) die Einbeziehung wichtiger - auch kritischer - Akteure in den Diskussionsprozess.

 

Zu (1)

Hierzu gehört an ganz zentraler Stelle das Formulieren eines schlüssigen Präventionskonzeptes insbesondere für noch nicht Volljährige. Diesbezügliche Konzepte liegen nicht in der Schublade, sondern müssen setting-, sozialraum- und zielgruppenbezogen erarbeitet werden.

 

Insbesondere an dieser Stelle mangelte es dem abgelehnten Antrag aus Schleswig-Holstein an Substanz. Je genauer hier argumentiert wird, umso höher sind aus Sicht des Bezirksamtes die Hürden einer rechtsfesten Ablehnung.

 

Zu (2)

Hierzu gehört es, im besten Falle neben der Berliner Polizei, anderen Behörden auf Senatsebene auch VertreterInnen der Psychiatrie und Suchtmedizin sowie ausgehlter freier Träge jeweils nach Möglichkeit auf Leitungsebene in einen unabngigen Beirat einzuladen.

 

Sie werden Verständnis haben, dass auch dies ein Schritt ist, der sorgfältig vorbereitet werden muss. Wem hier in der Eile Ungenauigkeiten unterlaufen, kann diese möglicherweise schwer korrigieren.

 

 

 

Monika Herrmann

 

 

 
 

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