Drucksache - DS/1220/IV  

 
 
Betreff: Barrierefreiheit in Wahllokalen nur auf dem Papier?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese-Hehmke, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
04.06.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt: 

  1. Wie viele Wahllokale in Friedrichshain-Kreuzberg waren bei der Europawahl als barrierefreie Wahllokale gekennzeichnet (auch prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der Wahllokale)?
  2. In welcher Weise überprüft das Wahlamt vor der Versendung der Wahlunterlagen, ob eine Barrierefreiheit in der Tat gegeben ist (z.B. Funktionsfähigkeit von Aufzügen, zu überwindende Stufen)?
  3. Wie viele Beschwerden haben seit der Wahl das Bezirksamt erreicht, weil als barrierefrei gekennzeichnete Wahllokale sich am Wahltag als nicht barrierefrei herausstellten?

Nachfrage:

  1. Wie wird das Bezirksamt in Vorbereitung der nächsten Wahlen verfahren, um sicherzustellen, dass ein höherer Anteil von Wahllokalen barrierefrei zugänglich ist und dass die Kennzeichnung mit der Realität übereinstimmt?

 

Beantwortung: Herr Mildner-Spindler

 

zu Frage 1: Von den 92 Wahllokalen im Bezirk waren 75 barrierefrei. Der Begriff "barrierefrei" ist gemäß Abstimmung mit der Landeswahlleitung und den Bezirken in zwei unterschiedliche Kriterien geteilt. Es wird unterschieden zwischen barrierefreien und barrierefrei mit Hilfspersonen. Dazu gibt es in einer Anlage, die ich Ihnen jetzt nicht vortragen kann, die lassen wir der BVV zukommen, Kriterien, was ist barrierefrei und was ist barrierefrei mit Hilfspersonen. Die 75 Wahllokale entsprechen einem prozentualen Anteil von 82%.

 

zu Frage 2: Vor jeder Wahl erhalten Objekte, die dem Wahlamt bekannt sind und in denen Wahllokale eingerichtet werden können, eine Checkliste, um ggf. Veränderungen zu erfahren, die sich seit der letzten Wahl ergeben haben. Dazu gibt es eine Checkliste im Anhang, lasse ich der BVV zukommen. Sollten sich hieraus Fragen oder Probleme ergeben, erfolgt, bevor dieses Objekt als Wahllokal benannt wird, ein Vorortbesuch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts.

Bei neuen Objekten erfolgt immer ein Vorortbesuch durch das Wahlamt. Mit allen Objekten, die als Wahllokal im Bezirk in Frage kommen, hat das Wahlamt Vereinbarungen geschlossen. In diese Vereinbarung wird anhand genau bestimmter Kriterien auch konkret die Barrierefreiheit zum Objekt und zum Wahlraum dokumentiert. Nachdem Druck der Wahlbenachrichtigungen ist eine nochmalige Begehung der Objekte durch das Wahlamt dann nicht mehr möglich, jedoch hält die Arbeitsgruppe "Wahllokale" bis zum Freitag vor der Wahl mit den Objektverantwortlichen für die Wahllokale Kontakt, um rechtzeitig Probleme, wie zum Beispiel kurzfristige Baumaßnahmen zu erfahren.

 

zu Frage 3: Beschwerden hat das Bezirkswahlamt keine erhalten, jedoch am Wahltag erhielten wir zwei Hinweise von Wahlvorständen, dass in barrierefreien Wahllokalen Fahrstühle nicht mehr funktionieren. Das betraf das Wahllokal 109 im Familienzentrum Mehringdamm 114. Durch das Wahlamt wurde sofort ein Auftrag zur Lösung des Problems ausgelöst, so dass die Funktionstüchtigkeit des Fahrstuhls noch im Laufe des Vormittags wieder hergestellt werden konnte.

Der zweite Hinweis betraf das Wahllokal 107 im Dienstgebäude in der Yorckstraße, wo der auch für elektrische Rollstühle nutzbare Fahrstuhl von vor der Wahl bis über die Wahl in die nächste Woche nicht funktionstüchtig war. Dazu gibt es noch eine Extraanfrage. Bekannt ist, dass ein Wähler dadurch nicht von seinem Wahlrecht Gebrauch machen konnte, da er mit seinem Rollstuhl nicht in den kleineren Fahrstuhl passte und somit nicht in die 1. Etage gelangen konnte.

Es gibt keine fliegenden Wahlurnen.

 

zu Nachfrage 1: In Zusammenarbeit der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin und der Bezirkswahlämter wurde in Vorbereitung der Bundestagswahlen im vergangenen Jahr die Wahlbenachrichtigung verändert und für alle einheitlich die Begriffe "barrierefrei" und "barrierefrei mit Hilfspersonen" klar definiert. Das ist auf jedem Wahlschein ausgewiesen. Das heißt, ein Wahllokal kann auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben u.U. auch dann als barrierefrei gelten, wenn das Gebäude zwar nicht barrierefrei ausgewiesen ist, z. B. wegen Fehlens einer behindertengerechten Toilette, aber behindertengerecht barrierefrei erreichbar ist. Die entsprechenden Symbole auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben und der Hinweis, dass über eine zentrale berlinweite Telefonnummer sowie über das Internet weitere Informationen zu dem Wahllokal erhältlich sind, sollen Wählerinnen und Wählern genauer Informationen zu ihrem Wahllokal geben. Aufgrund der Bausubstanz, die von uns für Wahllokale genutzt wird, wie zum Beispiel in Schulgebäuden und der mangelnden Bereitschaft, Objekte als Wahllokal zur Verfügung zu stellen, das werden von Jahr zu Jahr weniger, ist in den kommenden Jahren nicht davon auszugehen, dass die Anzahl der barrierefreien Wahllokale in unserem Bezirk noch weiter erhöht werden kann, obwohl das Wahlamt sich ständig darum bemüht.

 

Herr Dahl: Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das als barrierefrei gekennzeichnete Wahllokal auf Stralau in der Schule einen Fahrstuhl hat, der aber erstens sowohl defekt war und ist und zweitens, der Weg zum Fahrstuhl auch versperrt war, sprich, also die Tür dahin war verschlossen, so dass man selbst, wenn er funktioniert hätte, man ihn nicht hätte benutzen können. Und im Übrigen war dies wohl auch schon bei der letzten Bundestagswahl der Fall und darauf wurde eigentlich auch hingewiesen und warum wurde das trotzdem nicht entsprechend geändert?

 

zu Nachfrage 2: Wenn das dem Bezirksamt, dem Wahlamt bekannt gewesen wäre, hätte ich das in meiner Darstellung miteingebaut. Es ist nicht bekannt gewesen. Ich nehme das als Prüfhinweis mit und werde das ermitteln lassen.

 

 
 

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