Drucksache - DS/1129/IV  

 
 
Betreff: Vorschulische Sprachförderung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schmidt-Stanojevic, JuttaSchmidt-Stanojevic, Jutta
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.03.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

1)     Wie viele Kinder nehmen derzeit an einer vorschulischen Sprachförderung teil?
 

2)     Wie bewertet das Bezirksamt die Änderungen bei den Spracherfassungstests zum neuen Schuljahr?
 

3)     Inwieweit werden Kinder bei den Spracherfassungstest nicht erreicht?

 

 

Nachfragen:
 

 

1)     Inwieweit wird das Bezirksamt bei Verstößen gegen die Spracherfassungstests für den Senat die Erhebung von Bußgeldern umsetzen?
 

2)     Inwieweit sind die Einrichtungen personell und finanziell darauf eingestellt, frühere Spracherfassungstest durchzuführen?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                            16. Mai 2014

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Frage 1

Wie viele Kinder nehmen derzeit an einer vorschulischen Sprachförderung teil?

 

Derzeit nehmen 31 Kinder an der vorschulischen Sprachförderung im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg teil.

 

 

Frage 2

Wie bewertet das Bezirksamt die Änderungen bei den Spracherfassungstests zum neuen Schuljahr?

 

Das Bezirksamt begrüßt Maßnahmen im neuen Schulgesetz wie den verbindlichen Spracherfassungstest oder die vorschulische Sprachförderung auch von Nicht-Kita-Kindern, wenn sie den frühen Erwerb der deutschen Sprache erleichtern. 

 

Das Bezirksamt steht der neuen Bußgeldregelung im Gesetz skeptisch gegenüber, weil sich eine Bußgeldforderung gegenüber wirtschaftlich schwächer gestellten Familien, insbesondere bei Empfängern von Hartz IV, kaum durchsetzen lässt und zu sozialen Problemen in den Familien führen kann, die der Entwicklung des Kindes eher schaden als nutzen.

Das Bezirksamt erwartet vom Senat eine Evaluierung nach erster Anwendung der Regelung mit der Option, sie ggf. wieder zu ändern.

Frage 3

Inwieweit werden Kinder bei den Spracherfassungstests nicht erreicht?

 

Kinder, die in Berlin zwar polizeilich gemeldet sind, ihren Lebensmittelpunkt jedoch im Ausland haben, können nicht getestet werden.

 

Erfahrungsgemäß waren dies bislang ca. 10 bis 15 % der Angeschriebenen.

 

Weitere 3 bis 5 % konnten nicht getestet werden, da die Familien weder auf Anschreiben noch Mahnungen reagierten oder beispielsweise bei Hausbesuchen nicht angetroffen wurden.

 

 

Nachfragen:

 

  1. Inwieweit wird das Bezirksamt bei Verstößen gegen die Sprachstandserfassungstests für den Senat die Erhebung von Bußgeldern umsetzen?

 

Wie das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die neue gesetzliche Regelung konkret umsetzen wird, ist derzeit noch im Abstimmungsprozess.

 

 

2.              Inwieweit sind die Einrichtungen personell und finanziell darauf eingestellt, frühere Spracherfassungstests durchzuführen?

 

Die Testung wird künftig nicht mehr von den Kitas durchgeführt werden. Die Träger haben sich dagegen ausgesprochen.

 

In den Bezirken werden die Testungen voraussichtlich von den Koordinatoren der vorschulischen Sprachförderung organisiert und durchgeführt werden.

 

Die Sprachberaterteams werden ggf. unterstützend einbezogen.

 

Sobald entsprechende Organisationsrichtlinien vorliegen, können genauere Planungen vorgenommen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 

 

 
 

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