Drucksache - DS/1121/IV  

 
 
Betreff: Umgang der Heilig-Kreuz-Passions-Gemeinde mit den Mitarbeiter*innen des Obdachlosenprojekts in der Nostitzstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.03.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Ist die Verwendung von öffentlichen Mitteln in Höhe von 74.856,37 ? zum Ausgleich des Defizits des Jahresabschlusses 2003 der Gemeinde eine Zweckentfremdung, wenn diese öffentlichen Mittel an die Gemeinde zweckgebunden für das Obdachlosenprojekt in der Nostitzstraße vergeben wurden und auch der kircheninterne Rechnungshof in seinem Bericht vom 28.02.2006 die Rückzahlung dieser 74.856,37 ? für die Obdachlosenarbeit einforderte?
  2. In welcher Form und mit welchen Mitteln ist das Bezirksamt bereit, die Mitarbeiter*innen des Obdachlosenprojekts, die immer für eine transparente und zweckentsprechende Verwendung der öffentlichen Mittel eingetreten sind, darin zu unterstützen, dass der Träger, auf den dieses Projekt übergehen soll, nicht gegen ihren Willen, sondern im Einvernehmen mit ihnen ausgewählt wird?
  3. Wie will das Bezirksamt seine Erwartung gegenüber der Gemeinde durchsetzen, dass die Konflikte "nicht dazu führen sollten, dass es zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen in der Einrichtung kommt" (Antwort auf die mündliche Anfrage von DIE LINKE, Reza Amiri am 29.01.2014 Drucksache DS/1049/IV), nachdem gegen den Wohnheimleiter drei Abmahnungen an einem Tage ausgesprochen und dem stellvertretenden Wohnleiter gekündigt wurde?

Nachfragen:

  1. Ist die Gemeinde verpflichtet offen zu legen, in welchem Umfang sie seit Gründung des Projektes zweckgebundene Mittel aus dem Obdachlosenprojekt abgezogen hat?
  2. In welcher Höhe wurden aus Einnahmen der Obdachlosenarbeit Rücklagen gebildet?
  3. Was geschieht mit diesen Mitteln bei einem Trägerwechsel?
  4. Konnte die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die erhobenen Vorwürfe der Zweckentfremdung von Mitteln unter Einbeziehung des gesamten Projektzeitraums klären?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin             27.03.2014

Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste              -2601

SozBeschBüD Dez

 

 

 

Anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.

 

1. Ist die Verwendung von öffentlichen Mitteln in Höhe von 74.856,37 ? zum Ausgleich des

Defizits des Jahresabschlusses 2003 der Gemeinde eine Zweckentfremdung, wenn diese

öffentlichen Mittel an die Gemeinde zweckgebunden für das Obdachlosenprojekt in der

Nostitzstraße vergeben wurden und auch der kircheninterne Rechnungshof in seinem

Bericht vom 28.02.2006 die Rückzahlung dieser 74.856,37 ? für die Obdachlosenarbeit

einforderte?
 

Bei dem Wohnheim in der Nostizstraße handelt es sich um eine vertragslose Einrichtung der Ev. Gemeinde Heilig-Kreuz-Passion, in der auf Grundlage des Allg. Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) in den Räumen der Kirchengemeinde ältere und alte obdachlose Menschen- - oft pflegebedürftig - mit Alkoholerkrankung und anderen multiplen Problemlagen untergebracht werden. Für die Unterbringung wird im Rahmen der Kosten der Unterkunft der Leistungsberechtigten (KdU) ein Tagessatz gezahlt. Die Tagessätze sind so kalkuliert, dass sie möglichst ein kostendeckendes Entgelt sicher stellen. Das Wohnheim Nostitzstraße als Projekt der Kirchengemeinde erbringt also die Dienstleistung "Unterbringung". Die Kostenübernahme hierfür ist im Falle von Personen, die beim Sozialamt Leistungen des SGB XII empfangen auf Heilig- Kreuz- Passion Wohnprojekt Nostitzstraße ausgestellt. Das Wohnheim ist kein Empfänger von Zuwendungen des Bezirksamtes. Auch die Kirchengemeinde Heilig Kreuz Passion erhält vom Bezirksamt keine Zuwendungsmittel für die Unterbringung von obdachlosen Menschen in dem Wohnheim.

 

Bei den in der Frage als "öffentliche Mittel in Höhe von 74.856,37 Euro" bezeichneten Geldern handelt es sich offenbar, um Überschüsse, die aus der tagessatzfinanzierten Unterbringung von Obdachlosen im Wohnheim Nostitzstraße stammen.

 

 

2. In welcher Form und mit welchen Mitteln ist das Bezirksamt bereit, die Mitarbeiter*innen

des Obdachlosenprojekts, die immer für eine transparente und zweckentsprechende

Verwendung der öffentlichen Mittel eingetreten sind, darin zu unterstützen, dass der

Träger, auf den dieses Projekt übergehen soll, nicht gegen ihren Willen, sondern im

Einvernehmen mit ihnen ausgewählt wird?

 

Die Frage bezieht sich wahrscheinlich auf einen taz Artikel, dem Bezirksamt ist derzeit nicht bekannt, dass das Obdachlosenprojekt in der Nostitzstraße von der Gemeinde Heilig-Kreuz-Passion auf einen anderen Betreiber übergehen soll.

Wie bereits in einer früheren Antwort zur Problematik ausgeführt wird seit Beginn des Jahres die Buchhaltung für das Projekt auftragsweise durch das Diakonische Werk Berlin-Stadtmitte ausgeführt.

 

In einem Gespräch mit der Gemeinde und dem Diakonischen Werk hat das Bezirksamt bereits Ende vergangenen Jahres die gute Zusammenarbeit mit dem Projekt seit dessen Gründung gewürdigt und herausgestellt, dass das nicht unerheblich vom Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung geprägt war und dass sicher auch der Erfolg einer in Aussicht gestellten Weiterentwicklung des Projekts von der Einbeziehung und Mitnahme der Kolleginnen und Kollegen abhängig sein wird.

 

Insofern wäre die Kontinuität der Arbeit bei einem derzeit aber nicht bekannten Betriebsübergang sicher nicht nur von der formellen individuellen Zustimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem Betriebsübergang abhängig sondern auch davon wie beteiligend ein solcher Übergang als Prozess gestaltet wird.

 

 

3. Wie will das Bezirksamt seine Erwartung gegenüber der Gemeinde durchsetzen, dass die

Konflikte "nicht dazu führen sollten, dass es zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen in

der Einrichtung kommt" (Antwort auf die mündliche Anfrage von DIE LINKE, Reza Amiri am

29.01.2014 Drucksache DS/1049/IV), nachdem gegen den Wohnheimleiter drei

Abmahnungen an einem Tage ausgesprochen und dem stellvertretenden Wohnleiter

gekündigt wurde?

 

Wie hier richtig aus einer früheren Anfrage zitiert hat das Bezirksamt gegenüber der Gemeinde diese Erwartung in Würdigung der bisherigen positiven Erfahrungen mit allen beteiligten Akteuren geäußert. Ein Weisungs- und Durchsetzungsrecht in arbeitsrechtlichen Entscheidungen und Auseinandersetzungen bei Dritten hat das Bezirksamt allerdings nicht. Unabhängig davon wäre es nach Ansicht des Bezirksamts kein gutes Aushängeschild für ein Projekt und einen Träger, die sich der Fürsorge für die Schwächsten der Gesellschaft einsetzen, wenn in dem Haus ein solches Arbeitsklima herrschte.



 

Nachfragen:

1. Ist die Gemeinde verpflichtet offen zu legen, in welchem Umfang sie seit Gründung des

Projektes zweckgebundene Mittel aus dem Obdachlosenprojekt abgezogen hat?

 

Dem Bezirksamt gegenüber nicht, da vom Kostenträger ein Tagessatz akzeptiert wurde und  weitere Verpflichtungen für die Gemeinde damit nicht verbunden sind. Die Leistungserbringung wird im Nachhinein per Rechnung an den Empfänger Kirchliches Verwaltungsamt Berlin- Stadtmitte gezahlt.

 

2. In welcher Höhe wurden aus Einnahmen der Obdachlosenarbeit Rücklagen gebildet?


Dazu können vom Bezirksamt keine validen Angaben gemacht werden.

 

3. Was geschieht mit diesen Mitteln bei einem Trägerwechsel?

 

Bei einem Trägerwechsel müsste die Kirchengemeinde als derzeitiger Träger des Wohnheims die Übergabekonditionen mit dem neuen Träger aushandeln.

 

4. Konnte die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die erhobenen Vorwürfe der

Zweckentfremdung von Mitteln unter Einbeziehung des gesamten Projektzeitraums klären?

 

Dazu liegen dem Bezirksamt keine aktuellen Erkenntnisse vor.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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