Drucksache - DS/1112/IV  

 
 
Betreff: Jugendschutz - Kontrolle der Abgabe von Alkohol an Minderjährige
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Schill, MichaelSchill, Michael
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.03.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In welcher Art und Weise und in welchem Umfang kontrolliert das Bezirksamt die Abgabe von Alkohol an Minderjährige in Gaststätten, Verkaufsstellen und sonst in der Öffentlichkeit hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften?

 

  1. Welche Erkenntnisse und Statistiken liegen hierzu dem Bezirksamt hinsichtlich festgestellter gesetzlicher Verstösse bei der Abgabe von Alkohol an Minderjährige in den letzten 3 Jahren vor?

 

  1. Wie viele bzw. welche Art von Verfahren bzw. Konsequenzen hierzu wurden bisher seitens des Bezirksamtes bei Verstössen gegen gesetzliche Vorschriften hinsichtlich der Abgabe von Alkohol an Minderjährige in den letzten 3 Jahren eingeleitet?

 

 

DS 1112              Jugendschutz - Kontrolle der Abgabe von Alkohol an Minderjährige

 

Beantwortung: Frau Herrmann

 

zu Frage 1: Sehr geehrter Herr Schill, im Rahmen der normalen Kontrollgänge der Sachbearbeiterin mit besonderen Kontrollaufgaben wird auch auf die Alkoholabgabe an Kinder und Jugendliche geachtet.

Eine gesonderte Statistik wird im Amt nicht erhoben, da jeder Laden, Spätkauf und Gaststätte in Augenschein genommen wird. Sollte eine jugendlich aussehende Person wahrgenommen werden, erfolgt eine Ansprache und Klärung des Alters und ggf. der Art des jeweiligen Getränkes.

 

zu Frage 2: Frage 2 ist somit beantwortet, weil es keine Statistiken gibt bzw. das Amt keine Statistiken erhebt.

 

zu Frage 3: Es gab hierzu in den letzten drei Jahren 19 Anzeigen, bei denen dann auch Bußgeldverfahren eingeleitet worden sind, die sämtlich zur Verhängung von Bußgeldern gegenüber den abgebenden Personen tatsächlich geführt haben. Weitergehende Maßnahmen wie Gewerbeuntersagungen gab es im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bisher nicht. Es ist darauf hinzuweisen, dass es tatsächlich eher Zufall ist, wenn Kontrolleure eine illegale Abgabe auf frischer Tat feststellen und mithin Konsequenzen daraus ziehen können.

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport plant ein standardisiertes Verfahren für Testkäufe, für das ggf. künftig Auszubildende beim Land Berlin als Testkäufer eingesetzt werden sollen. Hierzu gibt es eine entsprechende bezirksübergreifende Willenserklärung mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der zuständige Stadtrat prüft in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ebenfalls den Einsatz von Testkäufern. Soweit.

 

Herr Schill: Finden Sie es nicht vergleichsweise verwunderlich, dass das Bezirksamt, was ja auch über die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu wachen hat, keine Statistiken über Erkenntnisse hinsichtlich derartiger Verstöße führt?

Und zweitens, und da beziehe ich mich auf die Berliner Woche vom 12. März 2014 für den Ausgabenteil Tempelhof-Nord: Wie bewertet das Bezirksamt, in dem Fall betrifft es ja einen Jugendstadtrat, der entsprechende Planungen vorantreibt, dass das Bezirksamt entsprechend selbst Planungen über sogenannte Testkäufe durch Jugendliche prüft und dann entsprechend auch weiter plant?

 

zu Nachfrage 2: Also ehrlich gesagt, ich habe ein Problem damit, Jugendliche dazu anzustiften, illegale Handlungen zu begehen. Ich finde das ein bisschen schwierig. Ich hatte das eher so verstanden, also ich hoffe, ich hoffe, dass die Senatsverwaltung, wenn sie Auszubildende zu Testkäufer, als Testkäufer losschickt, dass es volljährige sind, die nur jugendlich aussehen. Wir müssen das im Bezirksamt ehrlich gesagt diskutieren. Bisher hatten wir nicht die Position, dass wir Testkäufer oder Testkäuferinnen losschicken. Das war bisher nicht die Linie, von daher müssen wir uns da sicherlich mit dem Kollegen da noch mal auseinandersetzen.

 

zu Nachfrage 1: Dass keine Statistiken geführt werden . ja gut, das kann man anregen, dass die das tun. Das finde ich ., kann man als Hinweis mitnehmen sozusagen. Ich weiß aber nicht, warum sie keine Statistiken geführt haben. Das Problem ist natürlich und da bin ich schon bei Ihnen, so wie das beschrieben ist, ist es ja eher eine Zufallsfeststellung so. Also ich kenne das auch, wenn ich in bestimmten Spätis bin und dann doch sehr deutlich die angeblich volljährigen doch weit unter dem sind, reagiere ich natürlich auch. Aber das sind eben genau solche Zufallsgeschichten und da gebe ich Ihnen recht, das ist in keinster Weise zufriedenstellen, aber das werden wir mit dem Kollegen dann sicherlich auch noch mal diskutieren bzw. in den Ausschüssen. Danke.

 

 

 
 

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